Problem mit defekter Ware

"Phoenix roxx the house" - Offtopicgerödel

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Problem mit defekter Ware

Beitragvon Sonny » 26.05.2009 10:06

Hey Jungs und Mädels,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe ein Problem mit einer kleinen Firma, die gebrauchte Kinderwägen verkauft.. Wir haben dort einen gekauft und dann kurz nach der Geburt unserer Tochter festgestellt, dass dieser kaputt ist. Angerufen, defektes Rad eingeschickt, Rad wieder erhalten, es war immernoch defekt... Wieder angerufen, Problem geschildert, sie meinten, sie schicken uns ein neues Rad zu, wieder gewartet, Rad ist gekommen, hat aber nicht annähernd drauf gepasst... Dann wieder angerufen, Email geschrieben, aber mehrere Tage keine Reaktion. Dann erhielten wir die Nachricht, dass die Firma für 2 Wochen in Urlaub geht. Also haben wir uns gezwungenermaßen eine neuen Kinderwagen gekauft. Ohne gehts nicht.
Nun möchten wir den Kaufvertrag wieder rückgängig machen, da sie es nicht geschafft haben den Fehler zu beheben.
Aber das machen sie nicht, sie bestehen darauf, ihn reparieren zu dürfen. Nun habe ich ihnen gestern eine lange Email geschrieben, darauf kam auch nur wieder die Antwort, dass sie den Wagen zur Reperatur erwarten...

Was soll ich nun tun? Es wirklich zu einem Prozess kommen zu lassen kann auch für uns eine finanzielle Belastung darstellen, die ich eigenltlich nicht eingehen möchte...


Hier die Email die ich der Firma gestern geschickt habe:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

schön von Ihnen zu hören, der Inhalt Ihrer E-Mail ist allerdings nicht
besonders zufriedenstellend.
Seit unserem letzten Kontakt war ich nicht ganz untätig, so habe ich
mich mit unserer Rechtsabteilung abgesprochen. Ich selbst leiste nur
Jugendgerichtshilfe am Gericht, daher sind mir vertragsrechtliche
Grundlagen eher unbekannt.
Nach Auskunft unserer Rechtsabteilung, sollte ich mich vor
Inanspruchnahme meiner Rechtsanwältin über die Verbraucherzentrale
Bayern informieren.
Dies habe ich nun letzte Woche getan. Laut Verbraucherzentrale in
Bayern hatten Sie genügend Zeit den Fehler zu beheben, es ist
definitiv nur der Reifen defekt, eine Narbe kann es nicht sein.
Diesen Fehler konnten sie nach mehrmaligen Kontakt nicht beheben.

Kommen wir nun zum Interessanten Teil dieser E-Mail.
Hierbei berufe ich mich auf die §§ 433 ff BGB. Nach § 434 BGB liegt
immernoch ein und derselbe Sachmangel bei unserer Ware vor, Sie hatten
genügend Zeit diesen nach § 439 BGB nachzubessern. Dies ist ihnen
nicht gelungen. Sie hatten mehrmals das defekte Rad zur Reparatur.
Somit haben sie ihre Pflichten des Vertrages nicht erfüllt, dies räumt
mir als Käufer besondere Rechte ein, nach § 437 BGB. Somit habe ich
mittlerweile ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag erlangt, dies ergibt
sich aus den §§ 434, 437, 439 und 440, sowie deren Ergänzungen. Eine
vierwöchige Frist gibt es nicht, wie Sie in § 440 Abs. 1 Satz 1 BGB
ersehen können.

Hiermit bitte ich Sie nochmals und ein letztes Mal, den vollen
Rechnungsbetrag auf unser Konto zurück zu überweisen, so dass wir
Ihnen dann ihre defekte Ware anschließend zu Ihren Kosten (§439 Abs.
2. Satz 1 BGB) zurücksenden können.

Diese Frist endet am 05.06.2009.

Sollte ich von Ihnen auf diese E-Mail keine Antwort erhalten, so werde
ich diese E-Mail auch nochmals in schriftlicher Form per
Einwurfeinschreiben an sie versenden.
Sollte bis zum 05.06.09 kein Geldeingang erfolgt sein, so sehe ich
mich dazu gezwungen, dies über unsere Rechtsanwältin laufen zu lassen.
Allerdings sehe ich dann keine Chance mehr auf eine außergerichtliche
Einigung.

Durch meine Erfahrung als Jugendgerichtshilfe kann ich Ihnen hier nur
einen kurzen Überblick verschaffen, welche Kosten hier für sie
entstehen würden:

Zunächst entstand für uns ein Härtefall, da keiner Familie zumutbar
ist, ein Kleinkind ohne Kinderwagen aufzuziehen. Dies ergibt sich aus
den Ergänzungen zu § 31 Abs. 2 Satz 1 SGB XII, sowie § 23 SGB II, da
hier der Bund die Kosten für einen Kinderwagen übernehmen würde.
Des weiteren entstand uns ein Schaden in Höhe von 480 Euro, durch den
Neukauf eines Kinderwagens, da sie ihre Vertragspflichten nicht
erfüllt haben. So sind sie nach § 280 BGB zum Schadenersatz wegen
Pflichtverletzung verpflichtet. Dies heißt konkret, dass sie durch die
Nichterfüllung ihrer Vertragspflichten, die durch das erste Gesetzbuch
des BGB entstand, für die Differenz zwischen ihrem Kinderwagen und den
neuen Kinderwagen aufkommen müssten, sollten wir uns nicht
außergerichtlich einigen können.

Desweiteren würden anfallen:
- Kosten für das Gericht
- Kosten für Ihren Anwalt
- Kosten für unsere Anwältin
- Kosten Verdienstausfall Zeuge 1 (ich, Sozialpädagoge Jugendamt,
Bruttoverdienst 33,69 Euro die Stunde)
- Kosten Verdienstausfall Zeuge 2 (mein Frau, Erzieherin,
Bruttoverdienst 29,45 Euro die Stunde)
- Kosten für Schaden nach § 280 BGB (ca. 150 Euro)
- Kosten für Gutachten, dass nur der Reifen defekt sein kann
- Kosten für unsere Reise
- Kosten für die Reise unserer Anwältin
- Aufwandskosten in tatsächlicher Höhe (Telefon, etc.)

Ich hoffe, sie sehen, dass eine außergerichtliche Einigung für Sie
günstiger ist. Die Gesamtkosten solch einer Verhandlung dürften sich
nach meinen Erfahrungen auf ca. 10.000 Euro belaufen.


Mit noch freundlichen Grüßen
Sonny
 
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Beitragvon DaMax » 26.05.2009 10:23

Respekt Herr Kollege,

ich denke, dass nach deiner Email der Käs erst mal gegessen ist und die anstandslos bezahlen. Alles andere würde mich sehr wundern, kann mir nich vorstellen, dass es die Gegenpartei zu nem Prozess kommen lassen wird.
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Beitragvon Sonny » 26.05.2009 10:29

Das Problem ist, dass sie auf die Mail schon geantwortet haben,
aber sie wollen den Kinderwagen nur reparieren und erwarten ihn zur Reparatur... Danach senden sie ihn uns wieder zurück. Aber des bringt uns nix, außer wir würden uns zu einem dritten Kind entscheiden... ;)
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Beitragvon colouredmanu » 26.05.2009 10:30

Denke auch, dass Ihr dem Vertrieb ausreichend Zeit zur Nachbesserung gegeben habt.
Zumal es, wie Du schon sagst, anscheinend nicht möglich war den Sachmangel überhaupt zu beheben.

Edit: Ich würde hartnäckig bleiben und erneut auf die aussergerichtliche Einigung hinweisen.

Nervkram. :?
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.
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Beitragvon DaMax » 26.05.2009 10:39

Merk grade, dass ich früher in den Rechtsvorlesungen besser hätte aufpassen sollen, anstatt der Cafeteria nen Besuch abzustatten. Aber es gibt doch die Möglichkeit sich beim Gericht nen Beratungsschein zu holen und mit dem ne kostenlose Erstberatung bei nem Anwalt einzuholen. Keine Ahnung ob die dir dann nochmals nen Schreiben verfassen im Rahmen des Ersttermins. Hat halt dann doch mehr Gewicht wenn sowas von nem Anwalt verfasst ist.
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Beitragvon Sonny » 26.05.2009 10:49

;) Ich hätte auch öfter in die Rechtsvorlesung gehen sollen, denn dann wüsste ich evtl. ob des stimmt, was ich mir da rausgesucht habe... ;)

An den Beratungsschein hab ich auch schon gedacht, ist halt wieder ziemlicher Aufwand... Muss man nämlich erstmal Auskunft über seine Vermögenswerte geben, etc...
Aber ich denke, dass uns fast nix anderes mehr überbleibt.... Ist halt ne Rennerei, aber mittlerweile gehts ums Prinzip.....

OT für DaMax: Hab dich letztes Jahr übrigens auf der Convention in gleisdorf oder wars eggenfelden erkannt, an deiner Tätowierung, aber du warst schon so betrunken, dass ich dich nimmer angeredet hab... ;)
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Beitragvon lia » 26.05.2009 10:51

Sonny, wenn du da näheres rausgefunden hast mit dem Beratungsschein, wär ich dir dankbar wenn du hier ein bisschen schilderst wie das abläuft :)

Ich renn mittlerweile seit letztem August meiner Kaution hinterher :/ Das Geld fehlt mir echt, aber ich hab kein Geld fürn Anwalt... Und ohne tanzt der Depp mir auf der Nase rum :/

Viel Glück dir - ich hoffe die Firma zeigt sich einsichtig!
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Beitragvon DaMax » 26.05.2009 10:58

War letztes Jahr in Gleisdorf und in Eggenfelden und ja betrunken war ich auch. Schließlich gehören so schöne Tage ordentlich zelebriert.....Anreden hättest du mich trotzdem können, bin berufsspezifisch immer freundlich und aufgeschlossen :D

Ansonsten wärs halt interessant zu wissen, ab wann ne Rechtsschutzversicherung greift, bzw. ob das mehr oder weniger rückwirkend klappt. Kostet ja nun wirklich nicht die Welt und kann gute Dienste leisten.
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Beitragvon Sonny » 26.05.2009 11:00

Also wie des abläuft, weiß ich noch ungefähr... Hab des vor Jahren schonmal machen müssen, wie mein Vater verstorben ist und ich dann die Firma kurzfristig geerbt habe... Ich war damals aber noch Azubi und somit hab ich den Beratungsschein sehr leicht erhalten.

Also du gehst zum Gericht, dort bekommst ein Formular, als Azubi, Student hast immer Anrecht auf solch einen schein, auch wenn du aus wirtschaftlichen gründen dir keinen Anwalt leisten könntest... Bei mir ists jetz a bisserl schwieriger, da meine Frau in Mutterschutz ist, wir Kinder haben, ich verdiene, aber auch noch studiere.. Ist halt ne riesen Schreiberei und Kopiererei bis man des alles zusammen hat..

Leichter ist, wennsd fast kein Einkommen hast... Dann bekommst den Schein sehr schnell und einfach.
Mit diesem gehst dann zum Anwalt, kannst dich dort beraten lassen, dort besteht dann die Möglichkeit, dass der Anwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt... Dort wird der Fall dann geprüft von Richtern,...Bekommt man keine Prozesskostenhilfe ist es ein gutes Indiz, dass man den Prozess sowieso verlieren würde, bekommt man Prozesskostenhilfe, so bekommst du alles vom Bund im Voraus bezahlt, die Kosten werden nach dem Prozess eh von der Gegenseite getragen...

Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.. Ist halt aufwendig..
Aber ich werds wahrscheinlcih auch machen müssen, in diesem Fall hier...
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Beitragvon tanky » 01.06.2009 9:00

Also der Händler hat ein Recht die Ware 2x zu reparieren, beim 3. Mal kannst du dein Geld oder neue Ware verlangen.
Ich weiß nicht wie das bei gebrauchten Gegenständen ist.
Haben die keine AGBs?
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Beitragvon dieMARY » 01.06.2009 10:27

Also... hatte das letztes Jahr in der Schule "Rechte des Käufers bei Schlechtleistung"

hier habe ich ein passendes Schema dazu gefunden:
http://www.zum.de/Faecher/kurse/boeing/ ... e-2002.pdf

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, kann aber (wenn es in den AGBs steht) auf 1 Jahr verkürzt werden.
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Beitragvon upsidedown » 01.06.2009 16:15

Email ist schön und gut - mach es schriftlich mit Einschreiben und Rückschein. Nach Firstablauf holst Dir den gerichtlichen Mahnbescheid. Im Folgenden ein Link für Dich, darin kannst Du Dir die Kosten ansehen, die eigentlich recht gering sind.

http://www.datentransfer24.de/Kosten-Mahnbescheid.html

Einen Anwalt brauchst Du in der Regel dann, wenn die dann immer noch zucken.
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Beitragvon Panda » 01.06.2009 18:04

Was sagt die AGB des Händlers?
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