pflege mit nivea for men : revitalisierende creme q10

Allgemeines zum Thema Pflege, Verträglichkeit etc

Moderatoren: MartiAri, BassSultan

Beitragvon AA » 19.03.2008 1:55

@rebeldevil- ich habs mitbekommen, das eine mal wars ein versehen (hab vergessen den rest zu löschen) , das andere mal nicht, da es nur ein satz war. jedes mal hab ich übrigens nicht zitiert, es ist lediglich 2 mal vorgekommen aus insges. 6 postings, einmal wie gesagt ein versehen.. daher sind auch die mods gut beraten mal kräftig durchzuschnaufen..
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Beitragvon RebelDevil » 19.03.2008 2:16

eh,nimm dat nich zu persönlich :wink:
das mim durchschnaufen würden wir gerne ma machen.aber wir müssen leider viel zu oft hier die leute an die hand nehmen weilse sich nich ´benehmen´.
deswegen hat der Phoenix die tage auch im feedback en fred aufgemacht,wo et,meiner meinung nach,bis getz leider zu wenich teilnahme drann gab.
also nix für ungut und zu persönlich nehm!
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Beitragvon Alois » 19.03.2008 10:09

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Beitragvon AA » 19.03.2008 11:23

@ alois - du gehst mir so langsam richtig auf die nerven...

richtig ich bin kein apotheker und kein mediziner. aber eine medizinerin hat mir genau diesen tipp gegegeben und da diese medizinerin auch selber tattoowiert wird so wohl wissen wovon sie redet, darüber hinaus haben die meisten hier im forum ihren rat immer gerne gesucht.

wenn du also zu faul bist dir den verlinkten thread durchzulesen dann ist es mir herzlich egal. setz dich mit marion/gladiator in verbindung , sie soll es dir erklären, du hast scheinbar nicht verstanden worum es hier geht, denn du schreibst völlig am thema vorbei. solange du mir nicht erklären kannst warum marion/gladiator unrecht hat und die inhaltsstoffe nicht geeignet sind ist es eine fleissaufgabe..
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Beitragvon dobermann » 19.03.2008 11:24

Alois hat geschrieben:wir Inker in Österreich sind gesetzlich VERPFLICHTET, unseren Kunden eine SCHRIFTLICHE PFLEGEANLEITUNG auszuhändigen. (dadurch können wir unter Umständen für "Fehltipps" auch haftbar gemacht werden!) .


Richtig...mir wurde bei der prüfung auch gesagt das PflegeANLEITUNG nicht erlaubt ist da es wie gesagt eine ANLEITUNG ist.Darum ist es besser PflegeHINWEIS draufzuschreiben :wink:

Was diese ganzen salben und experimente betrifft so seh ich das auch sehr oft das dann der kunde kommt und raunzt "da ist farbe raus und es eitert und es heilt nicht und es ist rot und und und"Dann kommt raus das der freund der freundin gemeint hat sie soll die salbe XYZ verwenden weil die is sooo super :roll: :roll:
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Beitragvon Alois » 19.03.2008 12:09

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Beitragvon AA » 19.03.2008 12:21

@ alois-

na wenn du dich hier dazu äusserst aber scheinbar nicht fähig bist den angegebenen thread zu lesen wo marion/gladiator dazu stellung nimmt, dann kannst du froh sein dass ich dir noch eine harmlose eigenschaft unterstelle.

aber ich bin froh darüber dass du dich aus der diskussion ausklinkst, denn rein fachlich ist nichts produktives rausgekommen, kein einziges argument warum die creme ungeeignet ist, ausser dass du sie nicht kennst und keine erfahrung mit ihr hast. gratuliere! ;)

kleiner tipp: wenn du hier etwas produktives beitragen möchtest dann erzähl uns doch endlich mal rein medizinisch warum von dieser creme abzuraten ist, bin schon gespannt ob da endlich mal ein argument aus dir rauszukitzeln ist..

davon abgesehen, kleiner tipp als jurist: ob da nun "anleitung" oder "tattoo pflege" draufsteht ist vollkommen egal und unerheblich was die haftung anbelangt. und wenn wir schon dabei sind: du bist off-topic...
Zuletzt geändert von AA am 19.03.2008 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Alois » 19.03.2008 12:23

....genau. :mrgreen:
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Beitragvon dobermann » 19.03.2008 12:25

Alois hat geschrieben:Darum hat mein Hausjurist uns geraten, das Wort "Anleitung" zu vermeiden.
Grüße nach Wien...!


Jep so isses :wink:
Wenn es wirklich krass ist und der kunde ist selbst schuld hat (nachweislich) dann muss er den nachstich bezahlen.In den meissten fällen jedoch sind die tätowierer mal wieder gnädig und drücken beide augen zu :wink: Viel zu menschenfreundlich wie ich finde :p
Bunte grüsse aus wien
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Beitragvon AA » 19.03.2008 12:31

@ dobermann

sobald du in einem entgeltlichen schuldverhältnis mit jemandem stehst (werkvertrag) und diesbez. tipps gibst , egal ob dass nun ein "pflegehinweis" oder ein "pflegetip" ist, haftest du (als sachverständiger gem.§1299 ABGB greift sogar die sachverständigenhaftung) für solche ratschläge..wie du sie nennst ist unerheblich, schlagend ist inhalt deiner aussagen, massgeblich ist ob sie einen diesbez. ratschlag bilden = §1300 ABGB.

und nochmal: ihr seid beide off-topic.
Zuletzt geändert von AA am 19.03.2008 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Alois » 19.03.2008 12:34

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Beitragvon AA » 19.03.2008 12:38

@alois- ich bin aus wien und hab das abgb zitiert. in deutschlang gibt es das bgb. wäre aber nicht weiter tragisch wenn du deutscher wärst denn bgb und abgb sind aufgrund der geschichte rund um den zweiten weltkrieg im kern nicht wesentlich anders.

wäre schön wenn man zum topic zurückkehrt..
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Beitragvon Alois » 19.03.2008 12:44

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Beitragvon Tuempel » 19.03.2008 13:23

Sorry, aber gescheites kommt hier nur von AA. Alois setzen 6 :p :mrgreen:
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Beitragvon Alois » 19.03.2008 13:26

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