Also soweit mir das erklärt wurde (und das versteht sich ja eigentlich auch von selbst) bezahle ich die Anzahlung sobald ich eine Zeichnung in Auftrag gebe. Ist ja auch klar, der Tätowierer beschäftigt sich stundenlang damit und muß sich ja auch irgendwie absichern. Sonst kommen ja tausend Leute angerannt und sagen "mal mir mal was", tauchen möglicherweise aber nie wieder auf. In dem Fall ist es ja auch ok, wenn er die Anzahlung behält, falls ich mich möglicherweise doch anders entscheide.
Aber wenn die Anzahlung behalten wird wenn nichts erbracht wurde und der Termin rechtzeitig abgesagt wurde (zumal ein guter Tätowierer den Termin dann mit Sicherheit auch neu besetzen kann) , da wär ich sicherlich auch sauer. Ich persönlich allerdings könnte wohl auch mit einem Gutschein leben. Aber wenn ich z.B. plötzlich beruflich lange Zeit ins Ausland muß, ist das mit dem Gutschein wohl Essig.
Zu den Anwaltskosten über die sich so erregt wird:
Eine Rechtsschutzversicherung kann da Wunder wirken, die ist für sowas da! Und die sollte man generell haben. Auch wenn ich wegen sowas wohl nicht unbedingt rechtliche Schritte einleiten würde.