Anti- Faschistische symbole nicht mehr strafbar (BGH Urteil)

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Anti- Faschistische symbole nicht mehr strafbar (BGH Urteil)

Beitragvon Phoenix » 15.03.2007 17:11

Antifaschistische symbole wie z.B durchgestrichenes Hakenkreuz oder mit einer Faust zertrümmertes Hakenkreuz, sind nicht mehr strafbar.
Dürfen somit getragen und auch vertrieben werden.

Laut Urteil des BGH vom heutigen Tage muss aber eindeutig ersichtlich sein das die Aussage zu dem /den Symbolen gegen Faschistische Inhalte ist.
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Beitragvon Filzhut » 15.03.2007 18:23

sehr schön! schlimm das man dafür eine verhandlung gebraucht hat... :roll:
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Beitragvon curtizoc » 15.03.2007 18:51

Bevor es zu Missverständnissen kommt schreib ich doch lieber ein wenig:

§ 86a StGB stellt das Verbreiten und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe.


Da aber in dieser Norm nicht wirklich näher auf diese Kennzeichen eingegangen wird (z.B. auch nicht in Form einer Strafbefreiung bei "anti-verfassungsfeindlicher" Darstellung) gilt sie als sehr weit gefasst (auf deutsch: schwammig).

Das ist aber schon bei der Gesetzgebung beabsichtigt gewesen, damit die genauere Einschränkung der Strafbarkeit durch die Gerichte vorgenommen werden kann. Das hat Vorteile und Nachteile. Das Wichtigste ist m.E., dass die Gerichte daher flexibel auf neue Erscheinungsformen reagieren können.


Die Darstellungen, um die es hier jetzt ging, fielen auch unter den Wortlaut des § 86a StGB. Es wurden eben Kennzeichen einer verfassungwidrigen Organisation verwendet.
Jetzt ist aber die Einschränkung der Norm durch den BGH erfolgt, in der Hinsicht, dass "wenn bereits der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt", "der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation [...] nicht von § 86 a StGB erfasst wird".


Das wirklich schlimme an der Sache ist. dass das Landgericht Stuttgart und die vorher tätigen Ermittlungsbehörden, eben diese Einschränkung nicht vorweg genommen haben.
Das ist typisch bürokratisches Vorgehen, wenn eine solche Einschränkung nicht schon von oberster Stelle vorgenommen worden ist.

So viel dazu...

Den Link zur Pressemitteilung des BGH gibts gratis.
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Beitragvon stoned » 16.03.2007 10:52

Ich hab das nicht wirklich verfolgt, aber anscheinend haben die Stuttgarter Richter ihr Urteil teils auch damit begründet, daß ein Japanischer Tourist ein Hakenkreuz kennt und auf diesen Symbolen wiederfindet.
Daß ein roter, durchgestrichener Kreis auch in Japan als ein Verbotssymbol erkannt wird, haben sie aber unter den Tisch fallen lassen. Und das nette Männchen von den Kaugummiverpackungen kennt wohl auch fast jeder. Und wenn dieses ein Hakenkreuz in die Tonne wirft, wird das wohl kaum als ein "Juhu, Nazis ..." gedeutet.

Für mich klingt das so, als wollten sie einfach alles verbieten, auch das "dagegen" - wir nehmen uns alle an der Hand und singen "Alle meine Entchen ...".

:roll:
[URL=http://www.myspace.com/hausbesetzer]Hasta la victoria siempre!
Vivé la revolution![/URL]
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Beitragvon Phoenix » 16.03.2007 14:45

In der japanischen kultur ist das swastika (hakenkreuz) ein glücksymbol.
Und auch noch algemein positiv angesehen.
Gerne in verbindung mit Fledermäusen.

Ebenso bei den Chinesen

Steht, so weit ich mal gehört habe, für 10000 faches Glück.

Habe bei einer AQusstellung im museum für ost asiatische kunst in köln, einen Großen Umhang gesehen der eine Swastikaornamentik aus Goldfäden hatte.

Tja. Soviel dazu.
Aber hier ist ja keine Swastikadiskussion, den thread gibts nämlich schon!
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