Verfuschtes Tattoo oder nicht ?

Allgemeines zum Thema Tattoo

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Beitragvon Bigfoot » 22.01.2007 12:23

@Panda
Sry aber deine Beiträge stellen mir zzt. echt die Nackenhaare auf, soll das jetzt einfach heissen das jeder der na einen Pfuscher gerät ja einfach selber schuld is schluck runter weil sich wehren is ja unbequem?

99% aller verpfuschten Tattoos passieren weil es die Kunden einfach nicht besser kennen/wissen jemanden der das erste mal in ein studio kommt kostet das alleine schon ne riesige Überwindung und ich als Inker kann so jemanden echt alles erzählen und es wird geglaubt werden.
Fakt ist das man sich bei so einem Pfusch immer wehren sollte schon alleine um wenigstens andere zu schützen.

Um die begutachtung eines solchen tattoos brauchts echt keine Experten und wenn du mal den vorher erwähnten link zum thema gelesen hättest wüsstest du das es eine rechtliche definition gibt was die anbringung von Tattoos betrifft.

Und es sollte wenigstens soviel schmerzensgeld eingeklagt werden das sich das Teil covern lässt ohne das man nochmals sein lehrgeld bezahlen muss.
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Beitragvon NERD81 » 22.01.2007 13:58

Ich würde auf jeden fall etwas unternehmen, und ich glaube es würde reichen wenn du dich einmal mit einem Rechtsanwalt zusammen setzt, und er einen kleinen Brief zusammenschreibt. Wenn er es gut macht könnt Ihr das ganze außergerichtlich klären.
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Beitragvon Herger » 23.01.2007 0:17

Bigfoot hat geschrieben:... soll das jetzt einfach heissen das jeder der na einen Pfuscher gerät ja einfach selber schuld is


Kurz gesagt: Ja.

Bigfoot hat geschrieben:99% aller verpfuschten Tattoos passieren weil es die Kunden einfach nicht besser kennen/wissen jemanden der das erste mal in ein studio kommt kostet das alleine schon ne riesige Überwindung und ich als Inker kann so jemanden echt alles erzählen und es wird geglaubt werden.


Sorry, aber bei der Menge von hochwertigen Tattoo Magazinen bzw. der Möglichkeit sich auf großen Conventions oder im www homepages der besten Künstler anzuschauen & deren Arbeiten zu vergleichen, finde ich die Begründung fast lustig.

Ich spreche im Folgenden niemanden direkt an... mein Kommentar bezieht sich auf die breite & anonyme Masse, die es den scratchern ermöglicht, ihre Tatigkeit auszuüben:

Wenn jemand schlichtweg zu faul (oder doof?) ist, sich vorher zu informieren & ein schlechtes Tattoo die unangenehme Folge ist, dann hält sich mein Mitleid für denjenigen echt in Grenzen.

Eigenes Verschulden würd ich mal sagen.

Ja, das sind sicherlich harte Worte, die dem Einen oder Anderen wahrscheinlich auch sauer aufstoßen werden, aber wenn ich mir sehr gute Künstler anschaue, die teilweise über Wochen Ebbe im Terminplan haben, weil in der Umgebung auch ein paar heimwerkende Vollprofis für lau arbeiten, platzt mir echt fast die Sacknaht.

Bigfoot hat geschrieben:schluck runter weil sich wehren is ja unbequem?


Natürlich kann man nem scratcher evtl. mit ner Klage kommen & ihn somit auf lange Sicht (die Mühlen des Gesetzes mahlen bekanntlich langsam) vielleicht sogar von seiner Arbeit abbringen... die Betonung liegt in diesem Falle eindeutig auf 'vielleicht'... denn dazu wäre ne gewisse Einsicht des 'Täters' von Nöten, die wahrscheinlich (trotz Geldstrafe) in den seltensten Fällen gegeben ist.

Die, meiner Meinung nach, elegantere & sicherlich wesentlich stressfreiere Variante wäre ganz einfach die oben beschriebene: Infos sammeln, sich nen Tätowierer suchen der in der Lage ist, ein vorgegebenes Thema künstlerisch umzusetzen & die scratcher meiden.

Und: ja!

... auch wenn der Satz schon oft für Wirbel gesorgt hat & unglaublich arrogant klingt, könnt er meine Gefühle nicht besser beschreiben:

Letztendlich bekommt tatsächlich jeder das Tattoo das er verdient :!:
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Beitragvon andreas290581 » 29.01.2007 20:59

Deshalb gibts ja auch Menschen, die sich ein Haus bauen lassen und nach 2 Jahren merken, dass Pfusch gemacht worden ist????

Man kann sich informieren soviel man will, wenn jemand einen betrügt und belügt, kann alles erzielt werden.

In diesem Fall ist es Betrug gewesen und Ende.

Wenn jeder das Tattoo gekommt was er verdient, will ich nicht das Tattoo von G.W. Bush sehen

-------------------------------
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Beitragvon siruke » 29.01.2007 21:45

Nun, natürlich kann man betrogen werden. Allerdings passiert das meistens, wenn man sich mit der Materie nicht ausreichend beschäftigt hat. Somit stimme ich Herger absolut zu und das trifft auch auf dein Beispiel mit dem Haus zu.

Wenn man keine Ahnung hat und eine Entscheidung treffen will die gewisse Konsequenzen, hat muß man sich darum kümmern - in jeder Hinsicht. Motivsuche, Künstler-/ Studiosuche, Vergleichen. Auch schadet ein erstes Besprechen nicht, um zu schauen ob die Chemie stimmt und man glaubt, derjenige weiß was du von ihm willst und ihr zu einer guten gemeinsamen Vorstellung kommt. Mappen einsehen, versuchen Kritiken über den Künstler in Erfahrung zu bringen sind auch ein weiterer Weg um zu einer eigenen Einschätzung zu kommen. Ich stelle mir doch vorher die Frage, welchen Anspruch ich an die Tätowierung habe (handwerkliche Ausfürhung...).

Für mich kommt daher nur ein angemeldetes Studio in Frage und bei allen meiner 3 Tattoos bin ich wie oben beschrieben vorgegangen, was ich bis heute nicht bereue. Eine gute Tätowierung hat auch einfach seinen Preis. Es ist schließlich nicht nur das Stechen selber (Entwürfe, Nachsorge, Nachstechen falls notwendig ...).

Gegen so einen Tätowierer vorzugehen macht Sinn. Die Kritikpunkte sind ja berechtigt und mit deinem Anwalt stehst du nicht alleine da.
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Beitragvon curtizoc » 30.01.2007 1:05

Ich zitier mal andreas290581 (den Fredersteller) selbst, und zwar seltsamer weise von hier:
http://www.tattooscout.de/component/option,com_forum/Itemid,44/page,viewtopic/t,5161/start,15/

Wolltest Deinem eigenem Thread diese Infos doch nicht vorenthalten :wink: :?:
andreas290581 hat geschrieben:Hallo,

erstmal mein Mitleid von mir.
So wie es aussieht hast du dich auch in die Hände von einem Scratchers begeben. Bei mir ist z.Zt. der rechte Oberarm verfuscht. Bei mir sollte es ein tolle Maori Tattoo werden. Nun habe ich ein asymmetrisches und schlecht schattiertes Tattoo mit schiefen Lines. Auf Fotos sieht man die schlechte Arbeit nicht so gut wie in Natura, aber die Profis sehen es auch sofort.

Zu dir.

Ich kann dir nur raten nicht aufzugeben und gegen diesen Scratcher rechtlich Wege zu gehen. Du tust Inkern, Newbies und dir einen großen Gefallen damit. Ich selber begebe mich in einen solchen Rechtstreit, natürlich habe ich Bedenken das der Typ dann irgendwann vor meiner Tür steht, ABER wenn man sich aufgibt ist man verloren.


*Hervorhebungen vom Zitator :wink:


Zudem: My Respekt für Deine oben zitierten Aussagen und es wird schon schief gehen. Drück Dir jedenfalls die Daumen.
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Beitragvon Herger » 30.01.2007 23:31

andreas290581 hat geschrieben:Deshalb gibts ja auch Menschen, die sich ein Haus bauen lassen und nach 2 Jahren merken, dass Pfusch gemacht worden ist????


Du vergleichst Äpfel mit Birnen. In diesem Thread geht es nicht um den Bau eines Hauses, sondern um die Auswahl eines fähigen Tätowierers.

andreas290581 hat geschrieben:Man kann sich informieren soviel man will, wenn jemand einen betrügt und belügt, kann alles erzielt werden.

In diesem Fall ist es Betrug gewesen und Ende.


Jo, wenn man einen 'freien Inker' (ohne Studio) & anscheinend auch ohne Begabung aufsucht, ist das Argument sicher richtig.

Ansonsten halte ich's für ziemlich... sagen wir mal 'blauäugig'.

Auch zu Betrug gehören mindestens 2... einer der betrügt & einer der sich betrügen lässt. 8)


andreas290581 hat geschrieben:Immer locker bleiben :D


Keine Sorge, ich bin völlig locker... ich hab mich ja informiert, bevor ich mich hab stechen lassen :mrgreen:
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Beitragvon decepticon » 31.01.2007 12:05

Nachdem Du das von einem Nichtprofi zu Hause machen hast lassen....
- In einem seriösen Studio wird man doch verpflichtet eine - sehr wohl rechtsgültige, oder? - Erklärung zu unterzeichnen, daß man den Tättowierer von der Haftung entbindet und sich der entstehenden, möglichen Konsequenzen durchaus bewußt ist. Ich zumindest mußte vor dem ersten Termin ein derartiges Schreiben unterzeichnen, was in meinen Augen auch Sinn macht.
-Hat er Dich sowas unterschreiben lassen?
- Wenn nicht, denke ich als absoluter Laienjurist, daß ihn das doch ein wenig in die Zwickmühle der Körperverletzung bringen würde, da er ja dafür haftet. Wenn Juristen anwesend sind, klärt das doch bitte auf! Interessiert mich generell dieser Sachverhalt
-Andererseits haben meine Vorposter auch wieder recht. Ein Rechtsstreit kann sehr schnell sehr teuer werden.
- Ich denke auch daß man das Motiv zwar nicht ohne weiteres, aber von einem guten Künstler retten könnte. Hier sind ja z.B. ein paar echte Könner vertreten
/dev/nihil/
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Beitragvon Phoenix » 31.01.2007 18:39

Der haftungsausschluss ist eine nichtige klausel da die leistung die erbracht wurde nicht dem entspricht was vom Kunden gefragt war. Eine tätowierung. Nicht den versuch eine solche herzustellen ohne dazu befähigt zu sein. Vorallem da noch der vorsatz eine rolle spielt.

Jenachdem kann auch der ganze vertrag nichtig sein egal was drinn steht. Kommt aber auf den genauen Wortlaut an.
der Phoenix
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Beitragvon curtizoc » 31.01.2007 19:17

@Phoenix: Ohje, Du verwirrst ja mehr als Du aufklärst. :wink:


Zunächst einmal ist danach zu trennen, ob es um einen zivilrechtlichen Anspruch geht (Gewährleistungsrecht, Schadensersatz und Schmerzensgeld) oder um einen strafrechtlichen Tatbestand (Körperverletzung etc.).

Bei beiden Gebieten sieht das mit der Einwilligung völlig anders aus (grundsätzlich erstmal).


Im Zivilrecht wird der Haftungsausschluss (meistens oder eigentlich immer als AGB [allgemeine Geschäftsbedingung] in den Vertrag eingebracht) von den Gerichten als nichtig erachtet, da der Kunde nur in einen Körperschmuck (hier das Tattoo) eingewilligt hat, der den Regeln der Kunst entspricht. In dem Punkt hängt alles von dem Expertengutachten ab, dass vor Gericht eingebracht wird.

Zudem kann der Haftungsauschluss aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln der Einbeziehung von AGBs in einen Vertrag nichtig sein. Das ist aber noch mal was anderes.

Der ganze Vertrag kann in diesem Zusammenhang nichtig sein, wenn eine slavatorische Klausel fehlt. Mit einer solchen Klausel wird die Nichtigkeit des ganzen Vertrags ausgeschlossen, wenn nur eine Klausel gegen das Gesetz verstößt.


Ja und im Strafrecht ist die Einwilligung in die körperliche "Misshandlung" (die das Tätowieren an sich darstellt, ganz egal ob was schönes dabei rauskommt) mE unproblematisch wirksam. Aber da kann man sich vortrefflich drüber streiten.


Auf den Vorsatz gehe ich jetzt nicht mehr ein. Ist auch nicht von Belang, da bei den in Frage kommenden zivilrechtlichen Ansprüchen Fahrlässigkeit genügt und im Strafrecht auch eine Strafbarkeit für fahrläsiige KPV vorgesehen ist.



Damit ist der Rechtsexkurs für heute beendet. Ich muss noch die Verantwortung für von mir in dieser Darstellung übersehene Fehler von mir weisen. :wink:

Und Schluss
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