von C.o.t.t. » 23.07.2009 21:23
Hey Sandra,
ich habe im Rahmen des Studiums mal ein Praktikum in der dienstrechtlichen Abteilung bei der Polizei Hessen gemacht. Zufälligerweise war da gerade ein Präzedenzfall wegen Tattoo. Da ich auch damals schon am Thema interessiert war, habe ich gut aufgepasst.
Also Einstellungvorraussetzung ist, dass keine Tattoos im sichtbaren Bereich sind, wenn du ein Kurzarmhemd trägst. Die Strenge ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Überschminken ist ne ganz schlechte Idee, denn du wirst dazu befragt und unterschreibst, dass deine Angaben stimmen. Kommt dann das Gegenteil raus, ist das disziplinarwürdig und ein Entlassungsgrund. Aber selbst wenn es nicht rauskommt, dann stimmt dein Satz, "wenn man mal drin ist, bleibt man drin" kein bischen. Du wirst nach dem Beamtengesetz frühestens mit 26 oder nach 3 Jahren Probezeit Lebzeitbeamter und davor ist ein sichtbares Tattoo ein Grund als dienstunfähig eingestuft zu werden. Also sobald das jemand sieht, der sich daran stört kann die vorgesetzte Behörde ein Verfahren zu Überprüfung der Diensttauglichkeit mit dem Ziel der Entlassung einleiten.
Einzige Möglichkeit: Du musst hingehen, es offen zeigen und auf ein Wunder hoffen. Wichtig ist wie gesagt in welchem Bundesland deine Bewerbung ist. Hessen ist tolerant, Baden Würtemberg und Bayern z.B. extrem streng.
Achso, sollte es eine Dienstunfähigkeit geben ist die selbstverschuldet und du musst deine Anwärterbezüge zurückzahlen. Kann ein teurer Spaß werden.
Grüße