Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Allgemeines zum Thema Tattoo

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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon Buddha_Eyes » 23.10.2012 23:30

Tattoos sind nicht urheberrechtlich geschützt.

Das ist schlichtweg Mumpitz, sorry....
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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon DannyM3 » 24.10.2012 9:35

wow - zum ersten Mal hört sich Buddha an wie sein Alter Ego auf'm Bein :lol:
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Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon mfux » 24.10.2012 9:51

Einer der beiden könnte das aber schonmal näher erklären...
Wenn s ein Urheberrecht gibt, kann man da auch was unternehmen.
Oder?
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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon DannyM3 » 24.10.2012 10:08

Bin kein Advokat, aber prinzipiell sollte gelten:

"Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht."

Urheberrechtlich geschützt ist somit ALLES was der jeweilige Autor, Künstler, Erfinder whatever entwickelt, entwirft, malt, tätowiert.

Da dürfte es keine zwei Meinungen geben.

Schwieriger wird es auch speziell bei Tätowierungen ggf. seine Rechte durchzusetzen. Schaden nachzuweisen. Widergutmachung einzufordern.

"Urheberrechtsverletzungen werden in vielen Rechtsordnungen nicht gesondert geregelt, sondern unterliegen den Regeln des allgemeinen Rechts, also regelmäßig des Zivilprozessrechts, des Deliktsrechts und des Strafrechts. Zivilprozessrechtlich ist besonders der einstweilige Rechtsschutz von Bedeutung, um durch schnelles Handeln irreparable Schäden abzuwenden. Ein berühmtes Beispiel einer urheberrechtlichen Sonderregel ist die saisie-contrefaçon (frz. saisie ‚Sicherstellung‘, contrefaçon ‚Nachahmung‘) des französischen Urheberrechts, die es ermöglicht, in höchster Geschwindigkeit urheberrechtswidrig angefertigte Kopien durch den zuständigen Richter oder commisaire de police einziehen zu lassen. Dabei kann das Grundstück des jeweiligen Antragsgegners ohne vorherige Anhörung durchsucht werden."


Aber die zwei Advokaten Urban/Bduhha können das sicherlich besser erklären
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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon rotbaer » 24.10.2012 12:58

Sorry, ich bin da wohl einer Fehlinformation aufgesessen, habe mich inzwischen schlau gelesen. Da ich aber nicht der Einzige (s.S.79)war, scheint das Thema ja nicht so offensichtlich zu sein.
Hier nochmal: Asche über mein Haupt!
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Beitragvon upsidedown » 24.10.2012 13:06

Entschuldigung, aber natürlich gibt es da 2, 3 oder 4 Meinung. Zum einen ist es einfach nicht so einfach. Ein Künstler kann nicht einfach einen Kreis oder ein Quadrat malen, und das einfach so als geschützt betrachten. Und fort an darf dann niemand mehr Kreise oder Quadrat malen. Mag jetzt überspitzt klingen, bringt das Problem aber auf den Kern. Denn es geht nicht nur nicht um Kreise oder Quadrate, Und es reicht auch nicht aus, dass etwas gut oder besonders gut gemalt oder tätowiert ist u d einen kleinen Kreis von Interessenten schnell beeindruckt.

DannyM3 hat geschrieben:Urheberrechtlich geschützt ist somit ALLES was der jeweilige Autor, Künstler, Erfinder whatever entwickelt, entwirft, malt, tätowiert.


Nein, denn...

Die Schöpfungshöhe (auch: Gestaltungshöhe, Werkhöhe)[1] ist ein Kriterium, das im Urheberrecht urheberrechtlich geschützte Werke von solchen Leistungen abgrenzt, die keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen. Die Notwendigkeit einer solchen Abgrenzung in jeder Rechtsordnung beruht darauf, dass das zentrale internationale Abkommen zum Urheberrecht, die Revidierte Berner Übereinkunft, den Begriff Werk voraussetzt und lediglich Werkarten definiert. „Die Prüfung im Einzelfall, was als Werk anzusehen ist“, bestimmt sich „nach dem Recht des Schutzlands“,[2] also der Rechtsordnung, in der eine Rechtsverletzung geltend gemacht werden soll.
In vielen Rechtsordnungen wird diese Schwelle unter die Begriffe Individualität oder Originalität gefasst. Für das deutsche Urheberrecht prägte Eugen Ulmer 1959 das spezielle Konzept der Gestaltungshöhe in Anlehnung an die im Patentrecht etablierte Erfindungshöhe und auf Anregung von Else Meißne Sein Konzept galt für die angewandte Kunst und arbeitete eine besondere Abgrenzung zwischen Urheberrecht und Gebrauchsmusterschutz heraus.[3] Davon ausgehend hat die Rechtsprechung das Konzept auf alle Bereiche des Urheberrechts übertragen und die Schwelle je nach Werkart festgesetzt.[4]
Heute ist die Gestaltungs- oder Schöpfungshöhe „ein fester Bestandteil“[4] der Urheberrechtsdebatte, sie bestimmt „die Untergrenze des Urheberrechtsschutzes“ „als quantitatives Element der Individualität“.[5]
(Quelle: Wikipedia)

Dabei reicht es nicht aus, dass ein besonders auseinandergesetzter Interessent eine Arbeit wieder erkennt.

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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon DannyM3 » 24.10.2012 13:24

@upside

deshalb schrieb ich ja auch das "prinzipiell" selbstverständlich ein Urheberrecht besteht, aber der Nachweis sowie ein möglicher "Schadensausgleich" sehr schwierig werden. Wenns über Ländergrenzen hinausgeht isses wahrscheinlich nahezu unmöglich.

aber ggf. kann der Urban ja mal n Präzedenzfall schaffen :D
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Beitragvon upsidedown » 24.10.2012 13:39

Ne - Du hast geschrieben, dass alles was ein Tätowierer malt oder tätowiert geschützt ist. Dem ist mitnichten so und es besteht auch KEIN prinzipieller Urheberrechtsschutz. Denn gemessen an der Gesamtzahl aller Veröffentlichungen und der Definition der Schöpfungshöhe, durfte man davon ausgehen, dass ein Urheberschutz im Sinne des Gesetzgebers eher in Ausnahmefällen greift.

Das Urheberrecht ist ein typisches ziviles Streitrecht. Es kann nicht die Interessen per se schützen, sondern kann nur im Zweifelsfalle erstritten werden.

Und das hat nichts mit der Schwierigkeit zu tun, den Schadenswert zu bestimmen.
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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon DannyM3 » 24.10.2012 13:52

Das Urheberrecht ist ein typisches ziviles Streitrecht. Es kann nicht die Interessen per se schützen, sondern kann nur im Zweifelsfalle erstritten werden.



ziemlich genau das meinte ich, hab mich aber wahrscheinlich kreuzdämlich ausgedrückt :)
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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon Buddha_Eyes » 24.10.2012 15:11

Sorry... war gestern wohl etwas gestresst.. Wenn ich Zeit finde, schreib' ich mal was dazu. Sorry noch mal für die wenig glückliche Reaktion.

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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon Lüssa » 01.11.2012 14:45

Eine wahrscheinlich ganz ganz dumme Frage:
darf ich mir denn z.B. eine Disneyfigur stechen lassen, die ist ja eigentlich auch urheberrechtlich geschützt ... ?
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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon rotbaer » 01.11.2012 14:58

Hm da würd ich mal tippen der Tätowierer macht das gewerblich und verdient Geld damit. Wahrscheinlich hätte Disney dann einen Anspruch an Deinen Inker weil der zum Behuf des Geldverdienens die Vorlage genutzt hat.(Dir das Fell abzuziehen wäre wohl unverhältnismässig :mrgreen: )
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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon Buddha_Eyes » 01.11.2012 23:05

Tätowieren lassen darfst Du Dir das natürlich. Das Problem taucht auf Seiten des Tätowierers und nicht auf Seiten des Kunden auf. Ich bin leider völlig ahnungslos was das US Urhebrrecht angeht (und das wäre wohl relevant), aber mal von unserer Rechtslage ausgehend, bräuchte man natürlich die Zustimmung des Urhebers.
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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon hausschwamm » 19.11.2012 19:08

hab eben eins entdeckt, da ich mal die tattoobuden in halle durchgeklickt hab...
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copycat-little.jpg (81.82 KiB) 7320-mal betrachtet

klar könnte man jetzt wieder von inspiriert und angelehnt reden, aber nur weils schlecht gemacht, ohne flow, vereinfacht und gespiegelt ist?!



das von flo hatt ich länger schon mal gesehn... aber da bin ich mir über die vorlage natürlich nicht im klaren... er hatte es in einem 7-tot-sünden bein eingearbeitet, das also unter vorbehalt...
copycat-flo.jpg
copycat-flo.jpg (115.29 KiB) 7320-mal betrachtet
dobermann hat geschrieben:...Es ist ein tattoo was man bekommt und kein fucking baby!!!Als nächstes kommt vorberitungstrainigsturnen fürs arschgeweihtattoo oder was???...
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Re: Miese Kopierkatzen stinken zum Himmel

Beitragvon Sheep » 20.11.2012 10:16

Von wem isn das Original vom ersten ?
Swastika ?
Lüssa hat geschrieben:Da meine Eltern vor kurzem aus der Kirche ausgetreten und nun offiziell Heiden sind gibts morgen Cannelloni :mrgreen:

Masinka hat geschrieben:ich bevorzuge das schlampen-dasein.. von einem stecher zum nächsten :mrgreen:
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