messerstich

"Phoenix roxx the house" - Offtopicgerödel

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messerstich

Beitragvon jankronak » 19.03.2009 2:33

hallo, ich habe da mal eine frage bezüglich des strafrechts. eventuell kennt sich jemand aus...

was droht einem wenn man in einer streit situation jemanden in den bauch oder bein sticht mit einem taschenmesser (z.b.)??

was wenn man auf jemanden sauer ist und man sticht ihn??

und was wenn es notwehr ist??

ab wann ist eine sache eigentlich notwehr??


was droht einem (täter über 18) im normalfalle und was ist die höchsstrafe?? ist es versuchter totschlag? oder nicht?? weil es ist ja kein stich in die herz lungen gegend oder nieren... bauch bein und arm ist ja "weniger" gefährlich...

hört sich scheiße an ales aber ich muss das dringend wissen für ein referat.

lg
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Beitragvon RolloTomasi » 19.03.2009 2:42

Ist der Täter tätowiert?
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Beitragvon jankronak » 19.03.2009 2:47

das ist unwichtig. geht nur um die tat. oder meinst du das ist endscheidend...
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Beitragvon gameboy66 » 19.03.2009 3:17

das ist schon entscheidend, denn dies ist ein Tattooforum.
Wir sind zwar alle Vollassis, drogenabhängig und vorbestraft, aber mit Strafrecht ansich kennen wir uns nicht so aus. :wink:

Such dir bitte ein Jura - Forum , Danke :!:
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Beitragvon Panda » 19.03.2009 5:27

Ich weiß nicht, warum du das wissen willst, aber Notwehr muß man erstmal beweisen.
Woher hat überhaupt ein Notwehrender plötzlich ein Taschenmesser ? Und was will so einer überhaupt damit? Wer ein Messer trägt geht auch davon aus, es irgendwann mal zu benutzen. Also schonmal ein fettes Minus. Dann würd ich mich lieber mit Fäusten wehren.
Der Richter kann auch davon ausgehen, daß dein Notwehr-Stich in den Fuß/Hand hätte schlimmtensfalls auch ins Herz abrutschen können.

Überhaupt ist es keine Notwehr jemanden zu stechen, wenn man auf ihn sauer ist. Merke: man darf niemanden stechen, wohin auch immer- Fuß, Herz oder Hand, mit oder ohne Tattoos, du Jurastudent! :mrgreen:
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Beitragvon scott_strike » 19.03.2009 7:47

@Panda
Jeder richtige Junge hat doch ein Taschenmesser in der Hosentasche. :wink:
Das braucht man halt manchmal. Haste nie Mc Gyver gesehen?
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Beitragvon Branee » 19.03.2009 10:18

ins juraforum damit :wink:
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Beitragvon Hypnotoad » 19.03.2009 10:21

Guckst Du hier: klick mich
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Beitragvon corvidae » 19.03.2009 10:56

Wer ein Messer trägt geht auch davon aus, es irgendwann mal zu benutzen.

Ich hab seit Jahren ein Messer im Auto ... wieso? Weil man das immer mal gebrauchen kann (Apfel aufschneiden, Post öffnen, etc. pp.). Als Waffe war und ist es nicht gedacht.

was wenn man auf jemanden sauer ist und man sticht ihn??
Dann ist das eine Körperverletzung und ganz sicher keine Notwehr. Im übrigen gibt es zwischen Notwehr und Totschlag noch einige Stufen. ;-)


Ich denke auch, dass ein Juraforum dafür die richtige Plattform ist.
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Beitragvon upsidedown » 19.03.2009 21:13

Eieiei... sone scheiß Diskussion hatten wir doch schon mal. Nerv.

Also. Wie Corvidae: ein Taschenmesser trägt man nicht mit sich rum weil man jemanden töten will, sondern weil es für viele praktisch ist. Eine Nutzungsabsicht gegen Menschen wird nicht unterstellt.

Teil 2 der Frage ist nur theoretisch beantwortbar. In der Praxis hängt es von der Situation ab. Der §32 StGB sagt: "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. ". Die Grenze der Notwehr zu überschreiten bedeutet, dass die Abwehr in ihrer Qualität den Angriff überschreitet. Kann bedeutet in der Wirkung, kann bedeuten in der Wahl der Mittel. Ein körperlich unterlegener wird vom Angreifer überrascht und tätlich angegriffen, sprich: er bekommt aufs Maul und fällt hin. Als der Angreifer sich zu ihm herunterbeugt, ihn am Kragen packt und eine weitere reinhauen will, greift der Angegriffene zu einem Stein und haut ihm den an die Birne. Der Angreifer fällt um. Lassen wir das Ergebnis mal dahingestellt sein.

Das ganze kann begrenzt auch für ein Taschenmesser gelten. Nur ist dann klar, dass hier die Qualität/Intensität des Angriffes hoch und absolut gegenwärtig sein muss. Was manche als Gegenwärtig empfinden, sieht der Gesetzgeber ganz und gar eng. Du kriegst eine rein und der Angreifer steht dann da und macht nix mehr. Schon ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig (genug).

Und natürlich kann man auch mit einem kurzen Schweizer Messer einen Menschen töten und das nicht mal absichtlich. Der Stich wird reflexartig vom Angegriffenen abgewehrt und bespielsweise in Richtung Unterschlüsselbeinaterie oder Halsschlagader abgelenkt. Bauch ist weniger gefährlich? Immerhin sitzt da in der Gegend die Beckenschlagader und ein unreflektiertes Zustechen kann locker daneben gehen.

Sauer? Reicht sicherlich nicht aus. Da könnte allenfalls ein Affekt zum tragen kommen und der ist an sehr enge Grenzen gebunden. "Sauer" fällt da nicht drunter... :roll:
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Beitragvon Panda » 19.03.2009 21:16

Ja sicher, ich schäl ja auch mal unterwegs nen Apfel, wohn ja nicht hinterm Mond
Aber wenn ich in ne Disko geh, brauch ich in der Regel kein Schälmesser.
Zuletzt geändert von Panda am 21.03.2009 4:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon corvidae » 19.03.2009 21:25

Panda hat geschrieben:Aber wenn ich in ne Disko geh, brauch ich in der Regel kein Schälmesser.

Wann kam die Disco ins Spiel? Hab ich das überlesen? :roll:
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Beitragvon Hypnotoad » 20.03.2009 10:17

Ich hab manchmal nen Apfel in der Handtasche wenn ich in die Disko gehe.... kann ja sein das ich ma Hunger bekomme, aber den schäl ich dann nicht.... :mrgreen:

Schätze in einem Juraforum bist Du echt besser beraten, auch, oder vor allem was die Frage nach dem Vorsatz und der Notwehr angeht.
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Beitragvon Rawberry » 20.03.2009 15:37

Das Problem an der Sache sind einfach diese Gutmenscheinstellungen, die uns von den Medien aus eingetrichtert werden.
Reicht schon dass es ein Führverbot für Einhandmesser gibt, weil mit diesem Messer halt oft Leute abgestochen wurden.
Also wirds halt verboten, dann können ja die bösen Jungs nicht mehr böse sein weil ihnen das Tatwerkzeug fehlt. Is klar, ne.
Aber Taschenmesser in unbegrenzter Länge (so lange man sie mit 2 Händen öffnen muss) und feststehende Messer bis 12cm Klingenlänge darf man führen, weil man ja damit nix böses anstellen kann....

Ein Messer ist ein Werkzeug und keine Waffe, sofern es nicht explizit zum Kämpfen designt wurde (Spyderco etc.). Punkt.

Ich trage selber ein feststehendes Messer mit 8cm Klingenlänge am Gürtel für meine alltäglichen Arbeiten. Kartons öffnen, Brötchen schmieren etc.
Das geht halt mit einem scharfen Messer mit dem man sich rasieren kann viel besser als mit einer Schere oder einem stumpfen Brotmesser.
One for all.

Leider werden Messer in der öffentlichkeit als "pöhse pöhse Waffen" angesehen.

Nicht Waffen töten Menschen! Menschen töten Menschen.
Ein Satz den man gar nicht oft genug sagen kann, auch in anbetracht der aktuellen Lage
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Beitragvon Panda » 21.03.2009 4:28

corvidae hat geschrieben:Wann kam die Disco ins Spiel? Hab ich das überlesen? :roll:


Das war ein Witz!



- Nein war es natürlich nicht :roll:

Ich brauch kein Messer und jemand anderes in meinen Augen auch nicht. Und wenn mir jetzt jemand erzählen will, er kann kein Obst ohne Messer unterwegs essen oder sich die Wurst nicht ohne Messer aufs Brot legen, stimmt was nicht.
Es geht doch nur wieder darum, dass sich wieder einer angepisst fühlt, weil er nicht den großen Macker raus hängen darf, mit dem Klappmesser, das er sich von seinem ersten Taschengeld kaufen durfte. Ich bitte euch
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