Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtige...

"Phoenix roxx the house" - Offtopicgerödel

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Beitragvon Audrey » 09.02.2011 14:11

An die Smartphonenuzer und Unterwegssurfer:

Ich spiele mit dem Gedanken einen neuen Handyvertrag abzuschließen, der auch eine Internetflat beinhaltet.

Ich hab wenig Ahnung von dem ganzen Kram, mir aber schon mal bei O2- einen Tarif herausgesucht, der zumindest meinen Telefon- und SMS-Gewohnheiten entspricht.

Dieser Tarif enthält zudem eine Surfflat, zu der eine weitere Option zubuchbar ist. Ob ich die brauche, weiß ich aber nicht, daher meine Frage.

Normalerweise:
Geschwindigkeit bis zu 7,2 Mbits/s, ab 300 MB 64 kbit/s
Zubuchbar: bis 1GB mit bis zu 7,2 Mbits/S

Unterwegs werd ich wohl hin und wieder Emails abrufen, mal im ein oder anderen Forum vorbei schauen oder Facebook checken o.ä.. Ich geh davon aus, dass ich schon täglich mit dem Ding online sein werde.

Reicht da die normale Flat oder sollte ich die 1GB-Sache zubuchen?

Danke euch schon mal.
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Beitragvon Buddha_Eyes » 09.02.2011 14:27

Ich denke, bei halbwegs intensiver Nutzung hast Du die 300 MB schnell ausgeschöpft - ich würde aufbuchen..
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Beitragvon skadiva2 » 09.02.2011 14:54

Ich würde auch aufbuchen. Dachte anfangs auch das würd mir locker reichen, aber dann kammen sooooo viele verlockungen wie internetradio undundund...
Ich leide nicht unter realitätsverlust, ich genieße ihn.
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Beitragvon LÖö » 09.02.2011 15:06

Ich benutze mein iPhone bzw. das Internet damit häufig und verbrauche nur 500 mb im Monat - darüber hinaus sind das ja eh keine Flats, wenn gedrosselt wird... Ich hab 4 GB ohne Drosselung, gibt es sowas in D nicht?
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Beitragvon Audrey » 09.02.2011 15:25

Danke schon mal an euch.

Laut Anbieter ist es eine "Flat". ;)
Wie dem auch sei. Ich hab wie gesagt keine Ahnung von dem Kram und werd mal weiter schauen. Gut find ich bei O2 eben, die SMS-Flat bei 24monatiger Vertragslaufzeit und 120 Minuten in alle Netze reichen mir auch aus, da ich ja auch Festnetz hab und meist eh darüber telefoniere (außer eben zu Handys).

Und dafür fand ich 20,- (zzgl. der 5,- für das eine GB und den Kosten für die Handyraten) ok.

Ich denke, unter 40,- Euronen kommt man mit dem ganzen Internettrallala und 'nem Smartphone eh nicht weg.
Ich hab noch 'nen Moment, bevor mein alter Vertrag ausläuft und werde mal weiter schauen.
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Beitragvon well_done » 09.02.2011 16:45

Buddha_Eyes hat geschrieben:Guck mal hier:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/3__hauptberuf__und__minijob/hauptberuf__und__minijob.html

Ergebnis: Ein Minijob neben einer versicherungs- und steuerpflichtigen Tätigkeit bleibt privilegiert.



cool, danke!

das deckt sich auch mit den infos, die ich heute bei meinen kollegen eingeholt habe! hatten heute jahresteam, da konnt ich das mal in die runde stellen :)
bald startet der verkauf: https://www.facebook.com/treutaschen
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Aufenthaltsbestimmungsrecht

Beitragvon DerMolf » 09.02.2011 17:17

Hi,

meine frage geht in erster Linie wahrscheinlich in Buddhas Richtung, aber vielleicht weiß sonst ja auch jemand bescheid.

Ich bin seit knapp 3 Jahren geschieden, meine Ex wohnt mit meinem Sohn in der Nähe, ca. 20 km. Jetzt hat sie seit ca. einem oder eineinhalb Jahren einen neuen Freund und will zu ihm ziehen. Der wohnt allerdings ca. 250 km weit weg, d.h. mein Sohn würde komplett aus dem sozialen Umfeld genommen, Schulwechsel, Oma, Opa, Papa nicht mehr in der Nähe usw.

Man hat doch auch nach der Scheidung ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder? D.h. ohne meine Zustimmung darf sie zum Wohl des Kindes doch nciht einfach dahinziehen, sehe ich das richtig?

Wär nett wenn mir da jemand was qualifiziertes zu sagen könnte.

LG, Manuel
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Beitragvon Panoria » 09.02.2011 17:26

Bin inner umgekehrten Situation.
Ich möchte 350 km weg ziehen, darf aber laut JA nur 50 km wegziehen.
Solange wir beide das Sorge-Bestimmungsrecht haben :roll:
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Beitragvon DerMolf » 09.02.2011 17:33

Hm, für dich schade, für mich freuts mich. Zumindest wenn das bei mir dann auch so gilt.
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Beitragvon Panoria » 09.02.2011 17:36

Ja schade für mich, zumal der Vater sich nicht ums Kind kümmert.
Im Oktober bin ich ihn rechtlich gesehen ganz los, hoffe das ich dann ziehen kann.
Für Dich hoffe ich natürlich das dein Kind in deiner Nähe bleibt
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Beitragvon Buddha_Eyes » 09.02.2011 18:08

Man hat doch auch nach der Scheidung ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder? D.h. ohne meine Zustimmung darf sie zum Wohl des Kindes doch nciht einfach dahinziehen, sehe ich das richtig?

Also vorab: Familienrechtler bin ich (Gott sei Dank) nicht unbedingt. Deine Annahme stimmt aber nicht unbedingt. Vorab wäre zu klären, ob es eine gerichtliche Sorgerechtsbestimmung in Eurem Fall gibt. Sollte dem nicht so sein, ist es grundsätzlich richtig, daß das Sorgerecht (und dazu zählt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht) von beiden Elternteilen ausgeübt wird. Können sich diese allerdings nicht einigen, wird da wohl im Ergebnis das Familiengricht drüber entscheiden müssen. Dieses wird dann das Sorgerecht ganz oder zum Teil (z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht) auf einen der beiden Partner nach Maßgabe des Kindeswohls übertragen.
Im Übrigen: Du kannst Deiner Ex natürlich nciht verbieten, wegzuziehen. Wenn Dir in solch einem Fall das Sorgerecht zugesprochen würde, müßtest Du natürlich auch dazu bereit sein, daß das Kind in letzter Konsequenz bei Dir bliebe..
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Beitragvon DerMolf » 09.02.2011 18:33

OK, danke für die Antwort. Das Sorgerecht haben wir gemeinsam, einigen werden wir uns in der Sache wohl nicht, da der Kurze hier wie gesagt mich, seine Schule, Freunde, alle seine Omas und Opas hat...

Und es kann mir auch niemand zumuten am WE mal eben 4 mal 250 km, also 1000 km zu fahren, damit ich ihn abholen und zurückbringen kann, oder? Müsste doch alles "zum Wohl des Kindes" zählen...? Bevor sie den mitnimmt, würde ich ihn natürlich lieber zu mir nehmen, hätte ich ja damals schon gemacht, aber da konnten wir uns noch auf großzügige Besuchsrechte verständigen. Denke nur, dass meine Chancen da ziemlich schlecht stehen, wenn sie ja seit Geburt sowohl ihn als auch seine ältere Schwester, mit deren Entstehung ich nichts zu tun habe, bei sich hat. :?

Scheiße alles, da ist man froh dass alles im Umgang so entspannt läuft und dann kommt die mit so was um die Ecke... Könnte kotzen.
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Beitragvon Buddha_Eyes » 09.02.2011 18:56

Ich kann das natürlich nicht vollständig beurteilen, aber die von Dir genannten faktoren sprechen tatsächlich sehr für Dich. Ich hab keine Ahnung, wie Deine Ex so drauf ist, aber sorge frühzeitig dafür, daß das geklärt wird, bevor sie einfach Fakten schafft.
Meine Kollegin hier in der Kanzlei, die Familienrechtlerin ist, hatte mal nen Fall, da ist die Mutter mit dem Kind in einer Nacht- und Nebelaktion ausgezogen und hat auch nicht mitgeteilt, wohin sie ist. Als das herausgefunden war, war das Kind schon in nem neuen Kindergarten usw. Rate mal, wer jetzt das Sorgerecht hat... :?
Ich weiss schon, warum ich mit Familienrecht nix zu schaffen haben will..
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Beitragvon Phantasie » 09.02.2011 23:30

ich kann nur als *Mutter*berichten.

Also auch bei gemeinsamen Sorgerecht darf man wegziehen auch ohne zustimmen des Expartners.

Leider muß der Vater auch die Kosten für Besuche tragen.

Laut meinem Jugendamt ist es so das sie sagten man kann ja nicht verhindern das man ein neues Leben beginnen möchte und es kann ja auch sein das der Vater wegzieht....

Leider sind die Leidtragenden immer die Kinder...

Man hat auch nicht automatisch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Hat es keiner beantragt und das Kind ist z.b übers WE zu Besuch bei dem anderen Elternteil und will es am Ende nicht *abgeben* kann man nochnichtmal rechtlich was machen.

Hat es die Person wo das Kind gemeldet ist könnte sie/er in dieser Situation sogar mit Polizei auf die Rückgabe bestehen.

Alles sehr *Unromantisch* schöner wäre ein klärendes Gespräch

Allen betroffenen viel Glück

Wenn ich darf hier noch ein gutes Forum zu diesem Thema denn auch da ändert sich ständig was

http://www.isuv.de/tiki-index.php
*~*Hunger, Pipi,Kalt........SO sind Mädchen halt*~*
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Beitragvon DerMolf » 09.02.2011 23:50

Vielen Dank für die Antworten und den Link. Wird sich zeigen was passiert. Ich werde wohl jetzt wahrscheinlich erst einmal bei Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen (müssen), weil dadurch bis zum Ausgang des Verfahrens gewährleistet ist, dass das Kind so lange nicht umziehen darf.
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