Ah, das hatte ich mir gedacht - 700€ hättest auch du, denk ich, sicherlich nicht für das Tattoo gezahlt (bzw. den Darlehensvertrag unterschrieben).
Ob das jetzt etwas an der Sachlage ändert - keine Ahnung! Bin nicht im Geringsten rechtskundig. Aber im Prinzip ändert sich damit ja ein wenig die Sachlage: die Summe gilt für 2 Tattoos, wovon 1 den Wünschen entspricht und 1 nicht. Insofern geht es um einen Teilbetrag der Summe, die nicht bezahlt werden will/muss/was auch immer.
Hmmm... obwohl ich meine eine leichte Unwilligkeit zwischen den Zeilen des letzten Beitrages des Herrn Anwalt gelesen zu haben, stirbt die Hoffnung ja bekanntermaßen zuletzt und vllt. schreibt er ja doch noch mal was.... für umsonst... ohne Aufwandsentschädigung.... (und dann wäre ein großes, fettes Danke angebracht!!!!).
Ich habe keine Ahnung, ob es noch weitere Möglichigkeiten einer kostenlosen Rechtsberatung gibt........ Google dich doch nochmal durchs Internet. Vielleicht hilft's ja.
Edit: hier wird zu schnell geschrieben.

Meine Antwort bezieht sich auf den Eintrag von 16.40h....