von Bolle » 16.12.2003 17:49
Natürlich gehört Pfuschern das Handwerk gelegt ... aber so wie das hier abgelaufen ist, halte ich für gefährlich ... es gibt keine gängigen Standards, vereidigte Tattoo-Sachverständigen gibts bis dato auch noch keine, Kunst liegt im Auge des Betrachters usw. ... also wer will hier urteilen? Besagter Kläger wollte sage und schreibe 25.000 Euro Schadensersatz und das 1,5 Jahre nach dem "Verbrechen" da liegt es für mich eigentlich auf der Hand, dass der Kläger in Geldnöten war ...
... klingt komisch, ist aber so!