Moderatoren: MartiAri, BassSultan
Die Verschwiegenheitspflicht (auch: Schweigepflicht) im engeren Sinn ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.
alle übrigen Informationen, die dem Helfer während des Behandlungsverhältnisses bekannt wurden (z. B. Wohn- und Lebenssituation, Sucht, sexuelle Vorlieben, Vermögenslage, körperliche Hygiene).
Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind z. B. auch Angehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind), Berufskollegen und Vorgesetzte des Schweigepflichtigen, soweit diese nicht selbst mit der Bearbeitung des konkreten Falles des Betroffenen befasst sind
mit den mitarbeitern...Tigga hat geschrieben:Ein Arzt darf sich mit seinen Mitarbeitern über jeden Status seines Patienten unterhalten.
pupskuh hat geschrieben:... na, konsequenz für mich ist, dass ich dann das nächste mal zu nem anderen radiologen gehe...
wolfpaec73 hat geschrieben:Gehe ich aber einen "offizielleren" Weg, überlegt er sich beim nächsten Mal gut, ob er wie der Dorftratschheini durch seine Praxis läuft.
madmaxx hat geschrieben:
Ich bezweifele dass das auch nur die geringsten Konsequenzen haben wird (außer die Zeit aller Beteiligten unnötig zu binden).