Mena,
wenn Du in Deinem erlernten und ausgeübten Beruf aus körperlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, dann solltest Du Dich an die zuständige Abteilung REHA Deines Arbeitsamtes wenden. Die ist zusammen mit dem Rententräger verantwortlich für die Anerkennung Deiner Berufsunfähigkeit. Das ist n zugegebenermaßen steiniger Weg, auch mit Blick auf die Sachbearbeiter denen Du uU begegnen wirst. Ebenso ist der Rententräger ernsthaft um jede Ablehnung bemüht - leider.
Letztlich wird er sich aber einer de Facto vorliegenden Berufsunfähigkeit am Ende nicht entziehen können und ist dann zuständig für die Kosten der Umschulung.
Steter Tropfen höhlt den Stein. Nimm Dir zu den Vermittlungsgesprächen eine(n) Zeugen mit (uU einen der örtlichen Rechtshilfevereine), lass Dich nicht abwimmeln. Mach Dich mit dem SGB 1-12 vertraut. Nimm keine verbalen Ablehnungen hin, bestehe auf die schriftliche Antragsstellung und gehe im Falle schriftlicher Ablehnung in den Widerspruch.
Ein Großteil der vor Gericht verhandelten Bescheide verlieren zu Gunsten des Kunden. Die Mehrheit erreicht aber gar nicht erst den Gerichtssaal, sondern übersteht schon den ersten Widerspruch nicht, da die von den SB formulierten abschlägigen Bescheide idR nicht mal einer sachten rechtlichen Überprüfung standhalten.
Geh Deinem AV einfach auf die Eier!
Das sag ich als jemand der ((glücklicherweise) nur) zwei Jahre als AV der Arge arbeiten musste.
Natürlich ist das Leben ne Hure, man hat oft die Faxen dicke und kann nicht mehr. Aber es hilft nichts.
Zugegebenermaßen sind Deine Aussichten - ohne genaue Kenntnis der Sachlage - am hiesigen Arbeitsmarkt beschissen. Das geb ich zu.
Frage: Ü50?
(Und im Zweifelsfall stehe ich gerne für Fragen zur Verfügung)