corvidae hat geschrieben:Hallo,
finde die Frage ebenfalls interessant. Stellen wir uns vor, ich lasse mir heute etwas tätowieren, was bisher nicht verboten ist - in 5 Jahren wird ein Gesetz verabschiedet und genau das verboten. Was müsste ich dann machen?
Also, wenn wir davon ausgehen, dass das Bild, zu der Zeit, als du es bekommen hast, nicht verboten war, wäre die einzige Konsequenz, dass du es mit dem Verbot nicht mehr öffentlich zur Schau stellen dürftest.
Wenn man mal davon ausgehen würde, dass das blosse "besitzen" eines solchen Tattoos mit dem Verbot zum Straftatbestand würde, könntest du für dein altes Tattoo nicht belangt werden.
Das ist hierzulande ein Rechtsgrundsatz, man darf nämlich im Nachhinein für nichts bestraft werden, was bei der "Tat" noch nicht strafbar war.