von decepticon » 25.02.2007 20:25
ok, die haben das ganz schlau gemacht, wirkt aber auf die Art noch unseriöser wenn der ganze Paragraphenkram so plakativ gemacht wird.
Aaaaber selbst wenn mans drauf ankommen ließe und gegen eine Zahlungsaufforderung Einspruch erhebt, würde man vor Gericht in jedem Fall Recht bekommen, da die erbrachte Leistung in keinem Verhältnis zu den anfallenden Gebühren steht
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