Tattoo-Motive aus dem Internet

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Tattoo-Motive aus dem Internet

Beitragvon psychoccult » 08.11.2010 21:12

Hallihallo,

Ich hab gesehen, dass sich hier viele Leute Motive aus dem Internet suchen, und ich wollt mal wissen, wie das allgemein ist mit Bildern aus dem Netz. Ich hab nämlich eigentlich mein absolutes Favourite-Motiv schon seit längerem gefunden, aber da ich das ja nicht selber gezeichnet hab, hab ich ja eigentlich auch gar nicht das Recht, mir das stechen zu lassen?
Oder is das doch erlaubt? Fragen über Fragen...
Weiß jemand, wie das rechtlich dann aussieht?

Merci schonmal
liebe Grüße!
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Beitragvon bamboofan » 08.11.2010 21:21

HIER solltest Du einige Antworten finden können...

Den Künstler kontaktieren und ihm bescheid geben, dass Du vorhast, Dir sein Motiv stechen zulassen, ist sicher kein Fehler.

Wenn es sich um ein bestehendes Tattoo handelt, ist es jedoch bösester Ideenklau und kein guter Tätowierer sollte Dir das stechen (Flashs mal ausgenommen).
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Beitragvon psychoccult » 08.11.2010 21:27

Ah danke!

Es handelt sich dabei um ein Bild, nicht um ein schon bestehendes Tattoo...
Namentlich gekennzeichnet isses nicht und sonst steht auch nix drauf. Ich hab dem Künstler auch schon ne Mail geschrieben, aber irgendwie kommt da nix zurück...

Obendrein würde es leicht abgeändert werden, also noch n bisschen erweitert und der Hintergrund würd wegfallen...
also würde das demnach in Ordnung sein?

Grüße
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Beitragvon bamboofan » 08.11.2010 21:32

TätowierMagazin hat geschrieben:Könnte mich oder meinen Tätowierer ein Comiczeichner verklagen, wenn ich mir eine seiner Comicfiguren stechen lasse? Was ist, wenn ich mir ein Bild von einem verstorbenen oder noch lebenden Schauspieler in einer bestimmten Filmrolle tätowieren lasse?
Der Comiczeichner könnte allenfalls gegen den Tätowierer vorgehen. Er würde aber kaum Schadensersatzforderungen geltend machen, weil mit der Tätowierung seiner Comicfigur keine über die Tätowierung hinausgehende Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird. Außerdem hat die Tätowierung eine Werbewirkung für den Zeichner. Um rechtlich sicher zu gehen, sollte der Tätowierer zunächst beim für die Vergabe der Nutzungsrechte zuständigen Verlag anfragen. Die Tätowierung einer Person des öffentlichen Lebens in einer Rolle (z.B. Robert de Niro in »Taxi Driver«) ist eine eigene Schöpfung. Hier könnten sich Ansprüche allenfalls aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiten.


Ich denke, dass dieser Part am ehesten zutrifft.
Aber genau weiß ich auch nicht bescheid.

Evtl der Herr Buddha_Eyes (Username hier im Forum) - der ist Anwalt, wenn mich nicht alles täuscht...
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Beitragvon Buddha_Eyes » 08.11.2010 22:30

Grundsätzlich ist es (nach deutschem Urheberrecht) kein Problem, sich ein Bild eines verstorbenen oder lebenden Künstlers stechen zu lassen (§ 53 Abs. 1 UrhG). Ich kann das allerdings nicht für ausländische Rechtsordnungen sagen. Ist der Urheber z.B. US-Amerikaner, mag das mit dem US-Recht ein Problem darstellen.. das weiß ich einfach nicht (gewerblicher Rechtschutz ist nicht gerade meine Spezialdisziplin).
M.E. gehört es sich trotzdem, da ne Erlaubnis einzuholen.. wenn allerdings keine Reaktion kommt.. was willste machen?
Expect nothing..
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Beitragvon psychoccult » 08.11.2010 22:42

Oki alles klar, vielen Dank!

Er ist Engländer... naja ich warte jetzt einfach noch n paar Tage ab, ob da noch was kommt...ansonsten mach ichs einfach.
Ich würd ja auch dazusagen, dass es von ihm ist, wenn wer fragt... ich will halt niemandem schaden damit...
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