TätowierMagazin hat geschrieben:Könnte mich oder meinen Tätowierer ein Comiczeichner verklagen, wenn ich mir eine seiner Comicfiguren stechen lasse? Was ist, wenn ich mir ein Bild von einem verstorbenen oder noch lebenden Schauspieler in einer bestimmten Filmrolle tätowieren lasse?
Der Comiczeichner könnte allenfalls gegen den Tätowierer vorgehen. Er würde aber kaum Schadensersatzforderungen geltend machen, weil mit der Tätowierung seiner Comicfigur keine über die Tätowierung hinausgehende Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird. Außerdem hat die Tätowierung eine Werbewirkung für den Zeichner. Um rechtlich sicher zu gehen, sollte der Tätowierer zunächst beim für die Vergabe der Nutzungsrechte zuständigen Verlag anfragen. Die Tätowierung einer Person des öffentlichen Lebens in einer Rolle (z.B. Robert de Niro in »Taxi Driver«) ist eine eigene Schöpfung. Hier könnten sich Ansprüche allenfalls aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiten.
Ich denke, dass dieser Part am ehesten zutrifft.
Aber genau weiß ich auch nicht bescheid.
Evtl der Herr Buddha_Eyes (Username hier im Forum) - der ist Anwalt, wenn mich nicht alles täuscht...