Tattoo halb fertig wann geht es weiter? Bin ich hier richtig

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Tattoo halb fertig wann geht es weiter? Bin ich hier richtig

Beitragvon murhpy69 » 16.06.2010 8:11

Hallo

Habe mir vor ca. 4 Wochen (Mai 2010) in einem Studio von einem Gasttattoowierer ein Tattoo stechen lassen. Tattoo wurde nicht fertig da ich nach 3 1/2 Stunden nicht mehr konnte. Der Gaststecher sagte er käme im Juli 2010 wieder. Nun habe ich schon 3 mal im Studio nachgefragt und die Antworten waren mir suspect. 1: Steht noch nicht fest! 2: Hab noch keine Termine und kann deshalb keine machen! 3: Kein Plan wann der kommt!
Kann ich mir jetzt meine Antwort selber geben? Tattoo ist voll bezahlt! Gaststecher kommt nicht aus Deutschland! Halbfertige Tattoo ( Linien) müßten nachgestochen werden. Wie verhalte ich mich? Wer ist falls Gaststecher nicht mehr kommt dafür verantwortlich?

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Danke
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Re: Tattoo halb fertig wann geht es weiter? Bin ich hier ric

Beitragvon El_Hoschto » 16.06.2010 9:05

Hallo

Schwer zu beantworten. Ich würde mich z.B. nur von einem "Gast" tätowieren lassen wenn ich vertrauen zum Studio hätte wo er eben zu Gast ist...denn dann kann ich zu 95% solchen Aussagen die Du bekommen hast vorbeugen. Zum zweiten würde ich...und schon gar nicht in solch einem Fall...mein Tattoo komplett im vorraus bezahlen. Wie Du dich nun verhalten sollst kann ich dir nicht sagen denn zum Teil bist Du mit verantwortlich an deiner jetzigen Misere.

Das Studio trägt wahrscheinlich auch einen Teil dazu bei genauso wie der Gastartist denn das Studio kann ja auch nur Informationen verarbeiten/weitergeben die der Gastartist übermittelt. Und wenn der keinen Bock mehr hat zu kommen musst Du wohl Kontakt zu ihm persönlich aufnehmen und z.B. nen Termin auf einer Convention zum fertigstellen machen...oder ihn selbst in seinem Studio besuchen...oder...oder...oder...

Frag einfach in regelmäßigen Abständen im Studio nach...mehr kann man wohl nicht raten...

Viel Glück

PS: Um welches Studio und Gastartist handelt es sich denn wenn ich mal so fragen darf?
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Beitragvon pupskuh » 16.06.2010 9:12

... weiß du denn, wie der artist heißt... ? ... möglicherweise hat er ja nen myspace oder facebook profil und du könntest ihn direkt kontaktieren... generell find ich die einstellung von dem studio, in dem du warst, bedenklich... immerhin läufst du mit nem halbfertigen teil rum, dass du aber VOLL bezahlt hast... da sollten die dir schon ne korrekte auskunft geben können...
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Beitragvon K-ink-Man » 16.06.2010 10:23

Der Laden haftet dafür.
In dem Moment, wo der Gasttätowierer da arbeitet ist es eine GbR.
Dabei ist es wumpe, was die intern ausgemacht haben,
die "Außenwahrnehmung" aus Kundenperspektive zählt da.

Gehe jetzt mal einfach davon aus, dass der Gasttätowierer keine eigenen Formulare für dich hatte, das du keine Quittung von explizit ihm (und nicht dem Laden) hast und das dir wohl auch kaum die Geschäftssituation erläutert wurde.

Von daher: Du hast im Laden XY eine fertige Tätowierung bestellt, du hast sie bezahlt, also soll der Ladeninhaber sich darum kümmern, dass du sie bekommst.
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Beitragvon El_Hoschto » 16.06.2010 10:42

Hi Dennis

Theoretisch geb ich dir recht...aber praktisch steht er nun erstmal mit halbfertigem da. Und da nützt es ihm doch auch nix wenn das Studio verantwortlich ist.

fiktives Bsp.:
Ich lass mir was im StudioXY was vom T.Lee stechen (T.Lee hab ich genommen da er für mich einen einzigartigen Stil hat) der dort als Gast ist. Nun wird das nicht fertig und der Artist wandert aus...hab ich auch nicht viel von wenn ich das Studio nun verantwortlich mache. Nen Flug ins Ausland zum Artist werden sie wohl kaum bezahlen...und ob man da Geld zurückbekommt? Ich zweifle stark dran... Und ein anderer kanns auch nicht fertig machen...siehe Erklärung in Klammern...

PS:
T.Lee würde sowas aber auf garantie nie machen...nur für die die gern was falsch verstehen/lesen... 8)
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Beitragvon murhpy69 » 16.06.2010 10:45

Hallo

Danke für die schnellen Antworten.
Zum Thema Vertrauen: Ich habe bis dato Vertrauen zu dem Inhaber des Tattoo Studios. Seine Arbeiten sind professinell sowohl im Bereich Piercing wie Tattoos ( beides dort erhalten). Der Gasttattowierer wurde vom Inhaber geprüft. Da der Inhaber eine lange Warteliste hat und die Anfrage sehr groß bei ihm ist hat er Gaststecher "eingestellt".
Mitschuld!? Der Gaststecher ( aus Dublin) teilte mir mit das er im Juli wieder da sei und ich mit dem Inhaber Termine besprechen solle. Der "Sekretär" des Inhabers sagte mir ich solle die Woche darauf nochmal reinkommen um einen Termin auszumachen. Was ich auch zuerst telefonisch machte, 2 Wochen später ging ich ins Studio und vor zwei Tagen fragte mein Mann für mich nach! ( Antworten vom Studio in der ersten Nachricht). Mir ist klar das ich nicht komme und werde sofort zu ende gestochen. Doch ich möchte einen festen Termin! Denn mit so unsicheren Aussagen kann ich nichts anfangen. Werde ich als Frau jetzt "bestraft" da ich die Schmerzen nicht ausgehalten habe. Und die Sitzung im ( Juli) beenden wollte!?
Und ich habe keine Quittung bekommen! Das einzigste was ich habe ist eine Karte wo meine Anzahlung und der Termin drauf steht. Danke Gruß murphy
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Beitragvon El_Hoschto » 16.06.2010 10:51

Diese "Mitschuld" bitte nicht so persönlich nehmen. Mir ist nur kein vergleichbar harmonischerer Begriff eingefallen.

Im übrigen find ich 3 1/2 Stunden für eine akzeptable Session. Bei mir ist nach max. 4 stunden auch schluss mit lustig. Und doch bezahl ich z.B. nicht das komplette Tattoo im vorraus. :wink:

Hat man denn nicht schon beim ersten Termin erahnen können das es sich auf 2 Sitzungen ausdehnt? Dann hätte es evtl. Sinn gemacht gleich mit dem Artist persönlich einen neuen Termin zu planen.

Hätte...Könnte...Wäre...ich weiß. Nun ist es wie es ist.
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Beitragvon Buddha_Eyes » 16.06.2010 10:58

Nen Flug ins Ausland zum Artist werden sie wohl kaum bezahlen

Na ja - je nachdem, was Gegenstand der Vereinbarung zwischen Dir und dem Laden war würden sie es evtl. müssen. Das käme jetzt sehr darauf an, ob vertraglich vereinbart wurde, daß das Werk auch von einem ganz bestimmten Künster gefertigt wird - und in dem gerade von Dir gewählten Beispiel spräche sogar ziemlich viel dafür, daß eine höchstpersänliche Leistung durch einen ganz bestimmten Tätowierer geschuldet ist. Mir fehlt aber ehrlich gesagt die praktische Erfahrung, ob in dem Fall, in dem ein ganz besonderer Künstler als Gasttätowierer auftritt nicht sogar ausdrücklich Verträge nur mit dem bestreffenden Künstler geschlossen werden. Wenn das aber nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist m.E. K-ink-Mans Auskunft im Ergebnis absolut zutreffend.
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Beitragvon murhpy69 » 16.06.2010 11:00

Naja erahnen!? Ist so eine Sache da mein englisch nicht so berauschend ist viel es mir schwer eine korrekte Kommunikation zu führen. Wie erwähnt kommt der Gaststecher aus Dublin. Es kam noch hinzu das die Musik im Studio sehr laut war und das die Kommunikation zusätzlich erschwerte. Ich war ehrlich gesagt dadurch total "gereizt" und war nur noch froh das Studio verlassen zu können. Die gesamte Situation hat mich total fertig gemacht und habe mich zu Hause erstmal "ausgeheult" Dies ist mein erstes großes Tattoo auf dem Unterarm. Habe dies auch beim "Sekretär" des Inhabers angesprochen. Reaktion ein Schulterzucken!
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Beitragvon K-ink-Man » 16.06.2010 11:00

Kein Künstler ist so einzigartig, dass ein angefangenes Bild von ihm nicht von einem anderen (natürlich guten) fertiggestellt werden könnte. Im gleichen Stil und gleicher Qualität.

@murhpy69: Ich würde an deiner Stelle noch die zwei Wochen bis Ende des Monats warten. Vielleicht haben die einfach noch nicht die Reisedaten koordiniert. Selbst wenn der irgendwann im Laufe des Jahres wiederkommt und es dann fertigmacht wäre es auch ok.
Wenn sich gar nichts tut:
Entweder von wem anders aus dem Laden fertigmachen lassen (wäre meiner Meinung nach der eleganteste Plan B),
oder nach Dublin jetten,
und / oder anteilig Geld zurückverlangen.
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Beitragvon El_Hoschto » 16.06.2010 11:12

K-ink-Man hat geschrieben:Kein Künstler ist so einzigartig, dass ein angefangenes Bild von ihm nicht von einem anderen (natürlich guten) fertiggestellt werden könnte. Im gleichen Stil und gleicher Qualität.

Das seh ich anders aber tut ja auch nix zur Sache... :wink:

@Buddha_Eyes
Und mit Vertragsrecht kenn ich mich widerum nicht aus. Aus meiner Praxis kann ich aber sagen das ich noch nie einen Vertrag (schriftlich) bei einem Tattootermin gemacht habe. Ausser es gelten auch mündliche Verträge...aber wie sollten die aussehen bzw. nachgewiesen werden?

Letztendlich würd ich mich mal den letzten Zeilen von K-Ink-Man anschließen. :wink:
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Beitragvon murhpy69 » 16.06.2010 11:12

Sorry aber was zwischen Gastkünstler und Studio abgesprochen ist weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht in wie weit mich das als " Kunde" zu interessieren hat. Ich habe da volles Vertrauen zu dem Inhaber! Er muss ja auch eine Gewährleistung geben wenn nachgestochen werden muß. Dafür ist meiner Meinung nach der Inhaber zuständig und auch unaufgefordert Informationen an seine Kunden weiter zu geben. Wenn ich mir die Haare färben lasse und will blond und bekomme schwarz haftet ja auch die "Chefin". Oder sehe ich das falsch!

Klar muß abwarten! Nach Dublin fliegen ist schier unmöglich. Das Tattoo hat mein Mann mir zum Geburtstag geschenkt und mußte dafür sparen. Bis dato hat mich das Tattoo 240€ gekostet das ist für mich (uns) viel Geld. Und wenn ich zu einem anderen Tattookünstler gehe zahle ich fürs fertig stellen bis zu 180€. Habe in einem anderen Studio nachgefragt.
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Beitragvon Buddha_Eyes » 16.06.2010 11:19

Ausser es gelten auch mündliche Verträge

Klar tun sie das - einen Formzwang gibt es nur für sehr wenige Vertragsarten.
Der Nachweis dessen, was besprochen wurde, ist aber dann natürlich häufig das Problem - ebenso wie wie die Auslegung dessen, was man vereinbart hat.
Im Zweifel würde ich auch davon ausgehen, daß der Vertrag mit dem Studio (bei mehreren Tätowierern i.d.R ne GbR) und nicht dem betreffenden Tätowierer zustende kommt.
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Beitragvon Buddha_Eyes » 16.06.2010 11:25

Und wenn ich zu einem anderen Tattookünstler gehe zahle ich fürs fertig stellen bis zu 180€. Habe in einem anderen Studio nachgefragt

Den Betrag könntest Du Dir - wenn sich Dein bisheriges Studio weigert, das Tattoo zu Ende zu bringen - von denen indes wiederholen. Ich will jetzt hier keine Rechtsberatung betreiben - aber lies Dir mal die §§ 631 - 637 BGB durch.
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Beitragvon murhpy69 » 16.06.2010 11:26

Ich werde wohl gleich nochmal das Studio aufsuchen und mit dem Inhaber persönlich sprechen. Sein "Sekretär" kann oder will mir da nicht weiter helfen!
Mal schauen was rauskommt! Denn so langsam prodelt es in mir hoch!

Danke nochmals an alle
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