Studio bei Mannheim oder Kaiserslautern

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Studio bei Mannheim oder Kaiserslautern

Beitragvon halo » 06.09.2007 11:30

Hey Leute hab mein Tattoo ne halbes Jahr und will es Nachstechenlassen da ich mit meinem Tattowierer net so zu frieden war such ich jetzt nen gutes Studio irgendwo bei Mannheim oder Kaiserslautern .
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Beitragvon upsidedown » 06.09.2007 11:33

Forensuche:
http://www.tattooscout.de/component/opt ... ic/t,7318/
http://www.tattooscout.de/component/opt ... ic/t,1774/

Der Threadtitel hilft wenig (Thema fehlt, Ortsangabe im Titel wär auch cool) und wenns passen soll, würde es helfen den Stil des Tattoos anzugeben.
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Beitragvon Pudelsternchen » 13.11.2007 15:36

Kann in Mannheim das Triple T empfehlen, bin Stammkunde dort und jedesmal aufs Neue begeistert.

http://www.triple-t-t-t.de/


LG
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Beitragvon butterfly » 20.11.2007 14:06

Mein Mann hat sich neulich bei Triple T tätowieren lassen und ich trage mich auch mit dem Gedanken. Was ich so gesehen habe ist echt gut.
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Beitragvon Gladiator » 20.11.2007 16:19

Smiling Demons, Mannheim! HP bitte selber suchen...
www.cee-kay-art.de e-mail: Bodyartist-pro@web.de

Achtung: Ich bin keine Ärztin oder Netdoktorin! Meine medizinische Ratschläge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie erfolgen nach besten Wissen und Gewissen.
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Beitragvon Phoenix » 20.11.2007 18:39

Yepp, Stimme gladiator zu!
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Beitragvon p.cushing » 20.11.2007 20:05

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Beitragvon bunchofmonkeys » 01.12.2007 16:02

kann dir noch das two hands in frankenthal empfehlen!!!!!
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Beitragvon Haribo » 02.12.2007 16:11

Also wenn hier schon Frankenthal genannt wird, darf auch Peter (hier im Forum als Pe52 manchmal unterwegs) vom Hot Ink Tattoo Familia in Frankenthal nicht unerwähnt bleiben :)
dobermann hat geschrieben:...Es ist ein tattoo was man bekommt und kein fucking baby!!!Als nächstes kommt vorberitungstrainigsturnen fürs arschgeweihtattoo oder was???...


http://www.facebook.com/home.php#!/prof ... 1272429100
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Beitragvon d12 » 16.12.2007 20:45

hi , also ich finde das dragon tattoo in viernheim echt klasse super arbeiten und cooles ambiente ...

http://www.tattoo-dragon.de
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bloß nich...

Beitragvon MPDT4eva » 17.12.2007 21:50

...nee, bitte nicht der Dragon in Viernheim. der hat sowohl mich als auch meinen Freund übels verunstaltet mit seiner "tattookunst"...
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Beitragvon d12 » 18.12.2007 0:46

wenn du schon behaubtest das es nix is das dragon dann will ich beweise sehn mal pic´s posten ...
also ich bin mit meien arbeiten zufrieden die der wolf gestochen hat und patrick im dragon ...

http://www.tattoo-dragon.de/drachen-tat ... toboek_pi1[fid]=80&cHash=b77a569065


http://www.tattoo-dragon.de/fantasy-tat ... toboek_pi1[fid]=121&cHash=b9b5a6f124


http://www.tattoo-dragon.de/tribal-tatt ... toboek_pi1[fid]=197&cHash=7b1bfc303e
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Beitragvon Agentk » 18.12.2007 3:58

Ohne Dir jetzt auf den Schlips treten zu wollen aber da hab ich wirklich schon viel viel besseres gesehen also ich wär damit jetzt so gar nicht zufrieden Sorry....
Wer anderen eine grube gräbt, der hat ein grubengrabgerät
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Beitragvon Phoenix » 18.12.2007 8:41

d12

der anspruch hier ist sehr hoch!
Immer schön ruig bleiben.
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Beitragvon Pe52 » 18.12.2007 9:28

also ich wollte mich ja hier bewusst zurückhalten, aber jetzt gehts net mehr anders.
Erstens: wenn man auf das Profil von d12 geht kommt doch sehr der Verdacht auf daß d12 der Inhaber des Studios ist (siehe Homepageangabe) und hier Werbung in eigener Sache betreiben will.
Zweitens: Hier muß ich mal einen Artikel der "Konkurenz" heranziehen, ich hoffe es sei mir verziehen. Beim Vergleich des Webseitenoutfits im Bericht mit dem des von d12 genannten Superstudios bleiben wohl keine Fragen offen.

Bericht Tatmag
Betrug im Tattoo-Studio <
Geschmückt mit fremden Federn
Wie gut arbeitet ein Tätowierer? Der Kunde muss Tattoo-Bilder von ihm sehen, um dies zu beurteilen. Die gibt es in den Fotomappen im Studio, oftmals an den Wänden ausgehängt, oder auf der Galerie der Studio-Website. Als Kunde geht man davon aus, dass es sich um die Original-Arbeiten der Tätowierer des Studios handelt. Aber Vorsicht: Es gibt schwarze Schafe unter den Tätowierern! Sie mischen einfach Tattoo-Fotos anderer Tätowierer unter die eigenen. Doppelt unfair: zum einen den Kunden gegenüber, die so ein falsches Bild von der Qualität des Tätowierers bekommen. Aber auch den betroffenen Kollegen gegenüber, deren Bilder zum Kundenfang missbraucht werden. Das TM ist dieser Problematik nachgegangen.

Text: Heide Heim ? Mitarbeit: Maitreya

Carsten Fiedler vom Tattoostudio Köthen staunte nicht schlecht, als er ein Bild von zwei auf einen Rücken tätowierten Vamp-Frauen im Internet entdeckte. Fern seiner Heimatstadt Köthen in Sachsen-Anhalt warb ein Tätowierstudio (Name und Anschrift der Redaktion bekannt) auf seiner Internetseite mit einer seiner Arbeiten. »Ich habe dort angerufen und den Tätowierer zur Rede gestellt«, erzählt uns der Black & Grey-Spezialist, »aber anstatt einer Entschuldigung bekam ich noch freche Antworten!« Zumindest verschwand daraufhin das besagte Foto von der Internetseite, aber Carsten Fiedlers Interesse an den anderen Tätowierungen in der Fotogalerie war geweckt. Von zu unterschiedlicher Qualität waren die dort abgebildeten Tattoos, als dass ein Profi sie dem gleichen Tätowierer zuordnen würde. Teilweise handelte es sich zudem noch um in der Tattoo-Szene recht bekannte Werke von Künstlern wie Boris aus Ungarn, Jürgen von Fractopia Tattoo (Weiden), Zsolt Machat (Jungbluth, Hamburg), Tom Renshaw (Eternal Tattoo, USA), Inka Tattoo, Zoltan (früher Goa Head Tattoo, heute Ink in Fusion, Burghausen), Tattoo Achim (Lüdenscheid) und anderen.

Einige der hier aufgeführten Tätowierer haben sich ebenfalls beim Mitinhaber des Studios beschwert und deren Fotos verschwanden daraufhin ebenfalls von der Internetseite. Leider aber nicht alle Arbeiten, die nicht von einem Tätowierer des Studios gestochen wurden. Bis zum Zeitpunkt der Drucklegung des TätowierMagazins 3/2005 fanden sich sowohl im Studio als auch auf der Internetseite unter anderem noch Arbeiten von Zoltan (Ink in Fusion, Burghausen), Inka Tattoo (Flensburg), Tattoo Achim (Lüdenscheid), von denen uns jeweils schriftliche Bestätigungen vorliegen, dass die Tätowierungen von ihnen gestochen wurden.

Die betroffenen Tätowierer haben allen Grund, sich über das Verhalten der Studioinhaber zu beschweren, denn es handelt sich dabei um einen eindeutigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht; das Studio betreibt »irreführende Werbung« und verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil (siehe InfoKasten). Mit Weltklasse-Tattoos lässt es sich in der Provinz gut werben.

Denn die potentiellen Kunden werden an der Nase herumgeführt. Die Situation ist denkbar einfach zu konstruieren: Ein Kunde informiert sich im Internet und im Studio anhand der ausgestellten Tattoo-Fotos über die Qualität der Arbeiten. Dabei sieht er exzellente Tätowierungen und in Erwartung, selbst eine solche Arbeit zu bekommen, entscheidet er sich für dieses Studio. Dem Kunden wird eine Qualität vorgespiegelt, die möglicherweise vom Tätowierer des Studios nicht erfüllt werden kann, und die Kollegen habe das Nachsehen.

Wir haben uns in diesem Studio umgeschaut und uns incognito vom Geschäftsinhaber und Tätowierer beraten lassen. Bei diesem Gespräch behauptete der »für die Bilder« zuständige Tätowierer und Mitinhaber des Studios gegenüber meiner Kollegin und mir, dass alle im Studio aushängenden Arbeiten von ihm tätowiert seien. Auf Nachfrage, ob denn auch das (mit dem Finger bedeutete) Sean Connery-Porträt von ihm persönlich gestochen sei, bejahte er. Mit dem Kunden könnten wir nicht sprechen, erklärte er uns, »das war ein Ami«. Leider vergaß er anzumerken, dass auch der Tätowierer besagten Tattoos von selber Nationalität ist, es handelt sich nämlich um Tom Renshaw (Eternal Tattoo, Livonia, Minnesota, USA). Nicht verlegen war er um eine Erklärung, wie denn die Qualitätsunterschiede zustande kämen zwischen diesem Sean Connery-Porträt und einem daneben hängenden Kinderporträt, das von ihm gestochen wurde: Zum Zeitpunkt der Aufnahme war es gerade fertig gestellt und somit noch leicht rötlich entzündet. »Die feinen Schattierungen werden sich mit dem Abheilen einstellen«, erklärte er uns, und dann würde diese Tätowierung genauso wirken wie das besagte Star-Porträt. Dem Kunden sei zu wünschen, dass sich dieses Wunder einstellt.

Bild
Bild

Ein- und dasselbe Foto auf verschiedenen Websites. Links: Sean Connery-Tattoo auf Tom Renshaws Seite. Mitte: Sean Connery-Tattoo auf Tätowierers K.?s Seite. Rechts: Auch dieses Porträt ist auf Tätowierer K.?s Seite, höchstwahrscheinlich wirklich sein Werk. Sollen etwa das Kinderporträt und das Conneryporträt von dem selben Tätowierer stammen? Selbst Laien schütteln da den Kopf.

Am Donnerstag dem 28. Oktober 2004 erreichten wir den Tätowierer und Mit-Geschäftsinhaber K. telefonisch und konfrontierten ihn mit dem Vorwurf, dass er auf seiner Internetseite mit Tattoo-Bildern wirbt, die nicht von ihm gestochen sind. Spontan verwies er auf bereits entfernte Bilder. Zur Erklärung, warum er mit Tätowierungen wirbt, die nicht von ihm seien, führte er den Webdesigner an. Dieser hätte anscheinend neben seinen eigenen noch Tattoo-Fotos von anderen Künstlern auf seiner Seite platziert. Darüber hinaus habe er keine Ahnung, welche Bilder überhaupt auf seiner Seite wären, da er über keinen Internetanschluss verfüge.
Das ist zwar theoretisch möglich, jedoch ist er als Betreiber der Internetseite auch für deren Inhalt rechtlich verantwortlich. Zumal er bei der »Fotoübersicht« noch den Vermerk anführt, dass alle Urheberrechte an den präsentierten Bildern beim Studio liegen. Nicht nur, dass damit suggeriert wird, dass auch die zu sehenden Tätowierungen von ihm stammen, er beansprucht für sich auch die Bildrechte. Das ist mitnichten so! Einige Bilder sind eindeutig als Kopien aus Magazinen zu erkennen, darunter auch aus dem TätowierMagazin und TattooStyle: beim Scannen aber auch Fotografieren bereits gedruckter Vorlagen sieht man ein so genanntes Moirée-Muster, das sich (vereinfacht ausgedrückt) aus der Überlagerung der Rasterpunkten ergibt. Es gibt einige Bilder, die genau diese Struktur aufweisen und tatsächlich nicht von ihm gestochen sind. Somit hat hier Herr K. als Betreiber der Seite eindeutig gegen Urheberrechte verstoßen, das den Fotografen das alleinige Recht auf Verwertung seines Bildmaterials zugesteht.


Bild
Bild


Alles nur geklaut. Weder Tattoo noch Foto auf der Website von Tätowierer K. (oben) stammen von ihm. Das Tattoo hat Inka Tattoo (Flensburg) gestochen, das Foto war bereits in TattooStyle 1/2002 veröffentlicht (fotografiert von Julia Müller-Schwenn).

Eine Erklärung für das »fremde« Bildmaterial in seinem Studio konnte der Mitinhaber nicht abgeben. Ausweichend verwies er darauf, dass er momentan nicht im Studio sei und das nicht überprüfen könne. Welches Bild ich denn meine, fragte er nach. Ich gab ein Beispiel an ohne mit meiner Überzeugung hinterm Berg zu halten, dass er das wohl am Besten wissen müsse, um welche Fotos es sich dabei handelt, sprich, welche Tätowierungen er selbst gestochen hat und welche nicht. In diesem Gespräch im Oktober sicherte Herr K. mir gegenüber jedoch generell zu, umgehend mit der Internet-Firma in Kontakt zu treten und diejenigen Bilder entfernen zu lassen, die nicht von ihm gestochen sind. Auch seien wir eingeladen, uns im Studio davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Das taten wir im Januar auch. Im Gegensatz zur Internetseite, wo zumindest zahlreiche Bilder verschwanden, die nicht von einem im Studio arbeitenden Tätowierer stammen, hingen in den Räumen selbst noch solche Aufnahmen, die aus dem Internet bereits entfernt waren.

Mit seiner Salamitaktik, immer nur ein paar Bilder zu entfernen, zeigt der Tätowierer und Studiomitinhaber Herr K., dass er die Sache nicht wirklich ernst nimmt. Das sollte er aber, denn wird er von den betroffenen Tätowierern und Fotografen abgemahnt, können nicht unbeträchtliche Kosten auf ihn zukommen. Zudem spricht sich so ein Verhalten in der Szene herum (siehe auch Editorial) und wird nicht akzeptiert. Für betroffene Tätowierer ist »irreführende Werbung« mehr als unangenehm, vergessen sollte man vor allem aber nicht die Kunden. Eine Tätowierung trägt man in der Regel bis zum Tode, da sollte jeder Kunde wissen, worauf er sich mit der Wahl des Tätowierers einlässt.
Für den jetzt verunsicherten Tattoo-Fan bleibt nur der Rat, sich gut zu informieren. Natürlich gehört dazu auch, sich die Fotos im Studio anzuschauen. Sieht man dort Tätowierungen, die von sehr unterschiedlicher Qualität sind, dann sollte man vorsichtig sein. Dem Ego des Tätowierers sei dank, er wird niemals nur die Arbeiten der begabten Kollegen präsentieren, sondern auch seine eigenen. Und die sind vielleicht dann doch nicht so überzeugend.

Wir, die TM-Redaktion, haben lange diskutiert, ob wir diesen Vorfall veröffentlichen sollen. Argumente wie »Wir sind nicht die Tattoo-Polizei!« et cetera hatten wir immer im Hinterkopf und entschieden uns schlussendlich auch aus presserechtlichen Gründen, keine Namen zu nennen. Öffentlich machen wollten wie die Sache schon, denn wie wir wissen, dass dieses Verhalten kein Einzelfall darstellt.

So wurde uns ein Flyer eines Tattoo Studios aus dem bayerischen Raum zugesendet, der unter anderem auch Tattoo-Bilder des Tätowierers Volker von Buena Vista Tattoo Club (Würzburg) zeigt. In einem weiteren Fall, der der Redaktion mitgeteilt wurde, wirbt ein Tätowierer aus der Bodensee-Region auf seiner Internetseite mit Tattoo-Bildern seiner Ex-Kollegin, obwohl diese schon lange nicht mehr im Studio beschäftigt ist und den Tätowierer mehrfach aufgefordert hatte, die Bilder zu entfernen. Dass sich Tätowierer mit fremden Federn schmücken, kommt also gar nicht so selten vor. Für seriöse Tätowierer, vor allem für diejenigen, bei denen sich solche schwarzen Schafe bedient haben, ist das extrem ärgerlich. Doch diejenigen, die letztlich wirklich unter solchen Methoden zu leiden haben, sind die Kunden, die sich unter falschen Voraussetzungen tätowieren lassen und unter Umständen Tattoos von minderer Qualität erhalten als jene, mit denen geworben wurde.

Was tun, wenn Kollegen mit den eigenen Tattoo-Bildern werben?
Die Rechtslage ist im Fall der Verwendung fremder Tattoo-Bilder zur Eigenwerbung eindeutig. Mit dem »Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb« (UWG) dürfen zu Zwecken der Werbung keine irreführenden Angaben über die Verfahren und Zeitpunkt der Herstellung der angebotenen Waren gemacht werden. Art und Ausführung als auch betriebliche Herkunft müssen eindeutig sein, so verlangt es das Gesetz. Wenn mit Tattoo-Fotos auf der Internetseite oder auf Werbe-Prospekten geworben wird, die nicht von einem Tätowierer des werbenden Studios ausgeführt wurden, gilt das als »irreführend« (UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m § 3 UWG).
So wie es beispielsweise unlauter ist, wenn man als Anbieter auf einem Erzeugermarkt den Eindruck erweckt, dass das gesamte Angebot vollständig aus eigenem Anbau stamme, dies aber nicht der Fall ist, ist es letztlich auch unlauter, wenn man mit Bildern über Motive wirbt, die man nicht selber »erarbeitet« hat.

Das Instrument, mit dem sich Tätowierer gegen ein solches Verhalten wehren können, ist die Abmahnung. Damit kann außergerichtlich der Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden.
Abmahnen kann jeder, der vom Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerb (UWG) betroffen ist. Die Abmahnung ist immer der erste Schritt, zudem sind die Kosten vom Rechtsverletzer zu tragen. Sollte der »Verletzer« hierauf ? innerhalb einer auch kurzfristig gesetzten Frist ? nicht reagieren, ist die Einleitung gerichtlicher Schritte in Form einer »Einstweiligen Verfügung« geboten. Der Betroffene muss natürlich nachweisen können, dass es sich wirklich um »seine« Tätowierung handelt.

Inhaltlich sollte eine Abmahnung vor allem die folgenden Punkte beinhalten:
? Das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten muss konkret beschrieben sein
? Unter Fristsetzung sollte eine Unterlassungserklärung verlangt werden
? und bei Zuwiderhandlungen gerichtliche Schritte angedroht werden

Darüber hinaus können Fotografen abmahnen, deren Bildmaterial ohne die erforderliche Erlaubnis verwendet wurde, da es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. (§ 72 UrhG). Zwar besteht bei Urheberrechtsverletzungen keine generelle Verpflichtung zur Abmahnung, sie ist aber anzuraten, um die Kostentragung auf den Rechtsverletzer abwälzen zu können. Auch hier muss natürlich der Fotograf im Fall einer streitigen Auseinandersetzung nachweisen können, dass das Fotomaterial auch tatsächlich von ihm stammt.

Inwieweit Kunden, deren Motive dargestellt werden, einen Abwehranspruch haben, ist in der Rechtssprechung noch nicht geklärt. Unter der Annahme (was in der deutschen Rechtssprechung jedoch noch nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens war), dass Tätowierungen überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen, könnte man daraus ableiten, dass Kunden eine »Werknutzungslizenz« an der Tätowierung erworben haben und somit auch einen Abwehranspruch. Wie die Gerichte tatsächlich entscheiden, ist nicht vorhersehbar.

Ist eine Tätowierung misslungen, kann der betroffene Kunde auf zivilrechtlichem Wege klagen. Dabei muss die Tätowierung grundlegende technische Mängel ausweisen (starke Vernarbung, Farben verbleiben nicht in der Haut). Ob sich ein Schadensersatz aufgrund künstlerischer Gestaltung ableiten lässt, ist stark vom Einzelfall abhängig. Das »Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb« spielt für Verbraucher direkt keine Rolle.

So, war jetzt etwas Länger als von mir gewohnt, aber ich denke auch wichtig.
Übrigens gibt es in Grünstadt ne Filiale dieses ach so begabten Tätowierers.
Noch mehr infos wenn benötigt über PN oder telefonisch.
:evil:
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