Sauber darauf freut mann sich doch.

"Phoenix roxx the house" - Offtopicgerödel

Moderatoren: MartiAri, BassSultan

Sauber darauf freut mann sich doch.

Beitragvon Rusty » 21.03.2006 23:52

Don´t piss on my neck and tell me its raining!!!
--
Mag ja sein, dass der frühe Vogel den Wurm fängt. Aber erst die zweite Maus kriegt den Käse.
Benutzeravatar
Rusty
Diktatur!
 
Beiträge: 6318
Registriert: 07.05.2002 15:11
Wohnort: Unter der Haut

Beitragvon Golli » 21.03.2006 23:59

manman so eine kacke. ich les den mir gleich nochmal durch, 4 paracetamol am abend sind net gut für die auffassungsgabe.

aber wenn heise des duchsetzt und gewinnt, stehen harte zeiten bevor.


hört sich gut an aber geht das?
Einen Lösungsvorschlag bietet der sich ebenfalls regelmäßig mit Heise streitende Anwalt von Gravenreuth: gleich die User in die Haftung nehmen, wie er in mehreren Foren rät. Man mag sich ein Internet, in dem dies umgesetzt wird, nicht wirklich vorstellen.


edit: vorallem das ganze ohne vorherige abmahnung oder sonstiges
Golli
 
Beiträge: 1830
Registriert: 28.08.2005 9:13

Beitragvon TauTau » 22.03.2006 0:24

Selbst Heise lässt sich nicht alles gefallen. Passt ja, dass da auch der Herr von G. mitredet...
Bild
TauTau
Professional
 
Beiträge: 1761
Registriert: 22.12.2003 16:29
Wohnort: Ingolstadt, Bayern

Beitragvon Golli » 22.03.2006 0:27

wer genau is herr g. wenn ich fragen darf? kenn mich ja da net so aus
Golli
 
Beiträge: 1830
Registriert: 28.08.2005 9:13

Beitragvon TauTau » 22.03.2006 0:30

Freiherr von Gravenreuth, der hat schon Ende der 80er Kiddies fürs Kopieren von C64 Kassetten abgemahnt. Sozusagen der inoffizielle Abmahnkönig ;)
Bild
TauTau
Professional
 
Beiträge: 1761
Registriert: 22.12.2003 16:29
Wohnort: Ingolstadt, Bayern

Beitragvon Golli » 22.03.2006 0:31

so is des, hab ich gleich was gelernt. c64 lang is her kenn ich gar nimmer
Golli
 
Beiträge: 1830
Registriert: 28.08.2005 9:13

Beitragvon Rusty » 14.04.2006 10:23

Es wird immer besser:
http://www.gulli.com/news/heise-bekraeftigt-2006-04-13/


http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen. "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg.

Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht von heise online über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtungserklärung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Obwohl nach der Löschung kein weiterer Beitrag mit einem entsprechenden Aufruf folgte, erwirkte die Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht ab.

Die Kammer sieht den Verlag als so genannten "Störer", weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem "die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden." Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Nur vage äußerte sich die Kammer zur Frage, ob sich ihre Sichtweise auf jedes Webforum oder nur auf Dienste von Presseorganen bezieht. Sie spricht von derjenigen "Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden". Dies gelte "auch für Unternehmen, die Inhalte über das Internet verbreiten." Der Heise Zeitschriften Verlag verbreite in seinem Webforum Äußerungen von Nutzern "pressemäßig". Dies dürfte folglich auf jedes Internet-Forum zutreffen, eine weitere Differenzierung nehmen die Richter zumindest nicht vor.

Sogar bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorlag, hatten Rechtsanwälte bereits unter Berufung darauf mißliebige Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt. Derlei Fälle dürften sich nun häufen. Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen würde das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten", kommentierte Verlagsjustiziar Joerg Heidrich: "Unserer Ansicht nach handelt es sich um ein grobes Fehlurteil. Es hätte gravierende Folgen für alle Betreiber von Foren, wenn die Entscheidung Bestand haben sollte." (cp/c't)


Interessant:

Artikel 5 GG der Bundes Republik Deutschland


Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die
Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Teledienstgesetz § 8

Allgemeine Grundsätze

(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 9 bis 11 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.

8)
Don´t piss on my neck and tell me its raining!!!
--
Mag ja sein, dass der frühe Vogel den Wurm fängt. Aber erst die zweite Maus kriegt den Käse.
Benutzeravatar
Rusty
Diktatur!
 
Beiträge: 6318
Registriert: 07.05.2002 15:11
Wohnort: Unter der Haut

Beitragvon Phoenix » 15.04.2006 14:33

Da kann mann ja gleich nach China umsiedeln und dort ins internet gehen......

...Ich hasse diesen bigotten staat! Genau wegen solcher sch.....

bei so etwas denke ich manchmal echt das einige deutsche richter gerne wieder das 3. Reich hätten wo sie nach eigener Willkür urteile verhängen dürfen und gesetze zum eigenen und/ oder dem interresse einer lobby verbiegen dürfen.

Es macht mich echt krank!

Aber darüber zu reden bringt eh nichts und wenn manns maul auf macht wird ein gericht einem das selbige, gegen geltende gesetzestexte schon stopfen....

...Grundgesetz ist in diesem land doch eh eine Farce...und der BGH ne Witzveranstaltung....

und dabei binn ich eigentlich gerne deutscher und das ist glaube ich genau der punkt warum ich mich auch so aufrege....
der Phoenix
Benutzeravatar
Phoenix
 
Beiträge: 13797
Registriert: 19.09.2002 14:31
Wohnort: NRW


Zurück zu Ohne Überschrift - Ohne Thema

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste