Ich lese das so, dass das Herstellen und ggf. in Verkehr bringen (Handel) vom Verbot bedroht ist, nicht jedoch die Verwendung, z.B. Aufbrauch von Lagerbeständen.
Das Problem hat der Tätowierer, der möglicherweise Haftungsrisiken scheuen könnte, wenn er beispielsweise einen Kunden mit Pigment Blue tätowiert, dieser Kunde hinterher an Hypochondria nervosa gravissima erkrankt

und den nicht mehr zugelassenen Farbstoff nebst Tätowierer verantwortlich macht.
In Debatten (und leider auch in Gerichtsurteilen) zu Umeltchemikalien ist der in Philosophie und Naturwissenschaften verpönte Fehlschluss post hoc ergo propter hoc, danach also deswegen, die Verwechslung von Koinzidenz und Kausalität, leider üblich.
Der Bauer hat mit Glyphosat gespritzt, der Bauer hat Krebs bekommen, also hat er (siehe US-Gerichtsurteil)
deswegen Krebs bekommen, obwohl es keine naturwissenschaftlich erhärtete Evidenz für die Kanzerogenität des Stoffs gibt.
Genau so etwas könnte ein Tätowierer scheuen. Er hat den Kunden mit einem nicht mehr zugelassenen Farbpigment tätowiert, der Kunde klagt wegen Erkrankung x als behauptete Folge. Ein Prozess durch die Instanzen kann die Existenz kosten, selbst wenn er am Ende nicht verurteilt wird.