Wie schaut es aus in punkto Runen?
Geht ja in eine ähnliche Richtung, doch bisher habe ich nicht eindeutig rausfinden können, wie denn die Rechtslage in Deutschland ist.
Moderatoren: MartiAri, BassSultan
Ani Ta hat geschrieben:Wie schaut es aus in punkto Runen?
Geht ja in eine ähnliche Richtung, doch bisher habe ich nicht eindeutig rausfinden können, wie denn die Rechtslage in Deutschland ist.
n8ght hat geschrieben:Und das begründest du wie?
Buddha_Eyes hat geschrieben:Aaalso: Unter Strafe steht bei uns nicht nur das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sondern auch aller Symbole die damit leicht verwechselt werden können. Der Grund dafür ist einfach: Die Faschos sollen nicht auf "Ersatzsymbole" zurückgreifen können. Es ist ständige Rechtsprechung, dass Swastikas in allen Formen bei uns nicht öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen (egal in welche Richtung gedreht oder ob mit Schnörkeln oder ohne) - es sei denn, es ergibt sich aus der Darstellung eindeutig eine Abgrenzung zum Nationalsozialismus (Hakenkreuz im Mülleimer z.B.).
Das Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaften an kleinen Tattoos die recht offensichtlich nicht mit einer nationalsozialistischen Idee im Hinterkopf gestochen wurden, hält sich in der Regel allerdings in Grenzen - die haben eben auch wichtigeres zu tun. Ich hatte hier allerdings schon Fälle, in denen eindeutig spirituell motivierte Swastika-Tattoos Gegenstand von Ermittlungsverfahren wurden.
Nyd hat geschrieben:Sowilo ist verboten, andere bedingt verboten.
http://www.ida-nrw.de/hintergrundwissen ... nnzeichen/
Ich hatte auch schon überlegt wegen einen geplanten Schriftzugs wo dann eben auch mal S oder O vorkommt...
Das Tattoo kann bleiben (muss nicht entfernt oder überstochen werden), allerdings sollte die Betreffende es in Deutschland nicht öffentlich zeigen.
K-ink-Man hat geschrieben:Alle Informationen sind (versteckt in einer immensen Menge von Quark) jederzeit verfügbar!