Ich sag mal so...
wenn du unterschrieben hast das er es entgeldlos macht, dann kann er ja maximal die material- und eigenkosten von dir "verlangen" als entschädigung der gefälligkeitsleistung (@Buddha: ich meine damit anfahrt und kosten für farben, dann wäre es doch als aufwandentschädigung nicht zu versteuern für ihn oder?).
worauf ich dabei aber hinaus will:
als laie hat man von diesen kosten ja keine ahnung. wenn er den nachweis der kosten in dieser höhe nicht führen kann (was schwierig wird...

) kannst man doch ganz entspannt eine anzeige beim finanzamt machen. sagt man halt, dass einem erzählt worden ist, dass wäre zuviel. damit wäre man doch eigentlich recht fein raus udn er muss sich erstmal überlegen wie er diese hohe "rechnung" rechtfertigt?!
gleichzeitig anzeige wegen betrugs bei der polizei?!
