Messerchen zu veräußern

Der Tattooscout Marktplatz

Moderatoren: MartiAri, n8ght, BassSultan

Messerchen zu veräußern

Beitragvon upsidedown » 14.09.2011 16:55

Kommt auf die Klingenlänge an, auf die Feststellbarkeit, den Öffnungsmechanismus (in dem Fall muss das Auge zur Einhandöffnung geeignet sein). Und auf Ort und Gelegenheit des Führens.
Benutzeravatar
upsidedown
 
Beiträge: 3679
Registriert: 04.07.2007 18:50

Re: Messerchen zu veräußern

Beitragvon Buddha_Eyes » 14.09.2011 18:52

So sieht es aus.. ich war davon ausgegangen, daß es sich bei dem Teil nicht um ein Einhandmesser handelt - das dürfte nämlich nur in Ausnahmefällen geführt werden (berechtigte Interessen, z.B. Sport, Brauchtumspflege und so etwas - steht ja im Gesetz).
Zum Thema Einhandmeser das OLG Stuttgart (Beschluss vom 14.06.2011 - 4 Ss 137/11):
Nach der Definition in § 42 a Abs. 1 Nr. 3 WaffG handelt es sich dabei um ein Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge. Dies sind - allgemeinem Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung folgend - solche Messer, deren Klinge mit der das Messer führenden Hand aufgeklappt bzw. ausgefahren/ausgeschwenkt und festgestellt werden kann; es müssen dabei konstruktive Merkmale vorhanden sein, die das Bedienen der Messer mit einer Hand erlauben (Gade, Basiswissen Waffenrecht, 3. Aufl. 2011, S. 48; Ullrich, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verbringen, Mitnahme, 2008, S. 45 unter Bezugnahme auf ein Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.4.2008 im BKA (S. 3)). Dabei kommt es für das Verbot von Einhandmessern nicht auf deren Klingenlänge an (Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, WaffG § 53 Rn. 42; Hinze-Runkel, Waffenrecht, § 42a Rn. 5; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2. Aufl., Rn. 521)
Expect nothing..
Benutzeravatar
Buddha_Eyes
 
Beiträge: 11900
Registriert: 04.05.2010 9:44

Re: Messerchen zu veräußern

Beitragvon Mr.Vos » 14.09.2011 19:06

also jetzt bin ich noch verwirrter als vorher^^ Aber lassen wir das, ich wollte jetzt auch nicht den Thread vollspammen. Lieber wieder zur Eigentlichen Sache kommen...

Leude, kauft das Messer!!!! :) Im ernst, das ist wirklich ein gutes Teil. Top Qualli und Verarbeitung und für den Preis ein Schnäppchen.

so...I'm out :arrow:
Benutzeravatar
Mr.Vos
 
Beiträge: 496
Registriert: 13.07.2007 10:37

Re: Messerchen zu veräußern

Beitragvon Guest » 14.09.2011 23:15

hm, also ich hab seit ich 5 Jahre alt bin immer ein Taschenmesser bei mir,
für mich ist das ganz normal.

zu diesem Messer ein Nachtrag*:
Das Messer darf in Deutschland nicht geführt werden,
da sind 2 Sachen entscheidend:
Einhandbedienung + Feststellbare Klinge
beides ist gegeben.
allerdings hab (nicht nur) ich seit 15 Jahren immer schon Einhandmesser mit feststellbarer Klinge dabei.
Einhandmesser sind halt praktischer und ein Lock ist einfach sicherer, mag mir nicht vorstellen wie mir ein Messer beim unbeabsichtigten Zuklappen den Finger bis zum Knochen durchschneidet...

*hab nicht bedacht dass das evlt. nicht allgemein bekannt ist

Buddha_Eyes hat geschrieben:"Ach, hättest Du jetzt mal ein Messer dabei". Aber mein Alltag ist natürlich jetzt auch relativ schreibtischlastig...

Apfel schneiden, Kopierpapierschachtelband aufschneiden, Kartons fürn Müll klein schneiden, den doofen Ast von der Büropalme kappen, Briefe aufmachen..da gibts schon ganz viele Sachen :)

PS: Anbei mal ein Foto.
Das obere Messer darf man bei sich haben, das untere nicht -> Einhandmesser mit feststellbarer Klinge.. dt. Waffengesetz olé! :roll:
Guest
 

Vorherige

Zurück zu Biete - Suche - Tausche

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast