Ohne jeden Kommentar gelesen zu haben an den TS:
Hast du die Vaterschaft anerkannt?
Wenn ja hast du das Recht und die Pflicht des gemeinsamen Sorgerechts ohne jemals verheiratet gewesen zu sein. Das heißt, bevor du zu einem Anwalt gehst, der dir sagt, dass es für das Kind das Beste ist, wenn es Mama und Papa hat, gehe zu deinem zuständigen Jugendamt und trage den Fall vor. Das Jugendamt hat die Pflicht, dem Kindeswohlergehen zuzuarbeiten und dazu gehört es definitiv, dass Mama und Papa für das Kind sorgen.
War verheiratet, habe 2 Kinder, Umgangsrecht nach Trennung wurde mir verweigert, habs jetzt aber wieder und 5 Jahre Anwalts- und Jugendamterfahrung.
Falls wider Erwarten die Gespräche beim Jugendamt nicht fruchten sollten, würde ich definitiv in den sauren Apfel beißen und ein Verfahren anstreben, wenn dir deine Tochter am Herzen liegt und das sollte sie.
Es gibt die Möglichkeit, einen Prozesskostenbeihilfeantrag zu stellen über deinen Rechtsanwalt, der es dir ermöglicht über alle Verdienstbereiche dort eine Minderung der Prozesskosten zu erwirken.
Wenn du möchtest, dass es deiner Tochter im Leben gut geht und sie ihren Papa kennt und du nicht möchtest, dass sie durch das abenteuerliche Verhalten deiner Exfreundin "verzogen" wird und deine Tochter die Liebe ihres Vaters kennen soll, dann musst du die Arschbacken zusammen kneifen.
Ende OT
P.S. Der Beitrag stammt von meinem Freund, nicht von mir.