von upsidedown » 21.02.2010 23:57
Zum einen: er meinte sehr wahrscheinlich, dass er Dich darauf hinweist, dass Du für mitgebrachte Vorlagen selber die Verantwortung trägst für Verstöße gegen das Urheberrecht. Das ist durchaus statthaft. Du hast ihm schlicht unterschrieben, dass Du halt bestätigst, dass die Vorlage keine Recht verletzt und dass Du im Zweifelsfalle die Verantwortung trägst.
Zum andere werden hier gerad ziemlich viele verschiedene Eier in einen Topf geworfen. Zwischen Kunsturheberrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterschutz usw. bestehen erhebliche Unterschiede.
Der Gesetzgeber spricht z.B. vom "Bildwerk" und meint damit, dass das Werk einer gewissen Schöpfunghöhe bedarf, bevor es individuellen Schutz genießt. Auf die Probe würde ich das im Einzelfall nicht stellen wollen, sondern lieber darüber nachdenken, ob man nicht einfach respektiert, dass andere einfach den Anspruch auf Einzigartigkeit erheben. Es gibt genug gute Tätowierer die einem schöne Entwürfe machen können aus ner Vorlage als Inspiration.
Aber als Richtmaß: das Abändern einer einzelnen Linie oder auch mehrer, gibt einem Bildwerk keine neue Schöpfungshöhe.
Also sprich: is dann ne Kopie.