Haha....was für ne Fußpumpe
Was das mit dem Namen angeht. Da kenn ich mich aus gegebenem Anlaß momentan gut aus.
Es spielt in erster Linie keine Rolle, ob der Name von jemand anderem als Peter geschützt ist, wenn Peter mit Datum beweisen kann, das er ihn schon länger benutzt, als das Datum von dem Schreiben, wo es als Geschützt deklariert ist. Denn in dem Fall greift das Künstlerische Urheberrecht und (in Peters Fall) noch das 5 Markengesetzt.
Du kannst dem guten Herren jetzt bereits schon eine Mahnung schreiben, das er 4 Wochen zeit hat, sich einen neuen Namen zu suchen. Wenn er dies nicht tut, kannst du ihn aufgrund von Verstoß gegen das künstlerische Urheberrecht und Missbrauch des Namensrechts anzeigen.
Solche Wichser haben es nicht anders verdient, wie das man mit dem Anwalt dagegen vorgeht.
Wie lange benutzt du den Namen jetzt schon, Peter? Seit 1998, oder? Also....wenn du irgendwo noch ein Magazin rumliegen hast, aus der Zeit, wo deine Anzeige drin ist, dann reicht das als Beweis des Namensrecht vollkommen aus.