Mir ist das Thema Volljährigkeit in diesem Fall ziemlich schnuppe, da es bezogen auf meinen Einwand keinen Unterschied macht, ob die Threaderstellerin 15, 18 oder 21 ist. "Geringes Alter" hört für mich in diesem Kontext nicht mit Erreichen des 18. Lebensjahres auf. Es geht mir um das Thema "Risiken oder auch Unvereinbarkeit von erstem Tattoo und Sichtbarkeit" und da diese beiden Faktoren hier noch mit dem geringen Alter der potentiellen Trägerin korrellieren, gibts halt von mir ein: Daumen runter!
Eduth sagt noch: gently *zustimm*
