
Wo kam der Wurf zur Welt?
Moderatoren: MartiAri, BassSultan
Skruf hat geschrieben:Der Wurf kam in Bayern zur Welt .
Änderung des Hamburger Hundegesetzes
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat in ihrer Sitzung am 16.12.2008 einige Änderungen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Halten von Hunden in unserer Stadt betreffen, beschlossen. Die Gesetzesänderungen sind seit 1.1.2009 in Kraft.
Aus der Sicht des Hamburger Tierschutzvereins sind folgende Punkte besonders hervorzuheben.
1. Für einen gefährlichen Hund im Sinne von § 2 Abs. 1 HundeG ist das Hundesteuergesetz bei Tierheimhunden geändert:
Wer einen American Staffordshire Terrier, einen Pitbull, einen Staffordshire Bullterrier oder einen Bullterrier oder eine Mischung dieser Rassen (gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 1 HundeG) aus dem Tierheim aufnimmt, der dort als Fund oder Verwahrtier lebt, muss nicht mehr - wie bisher - 600,- ? Hundesteuer zahlen, sondern den normalen Satz in Höhe von 90,- ? pro Jahr.
2. Die Erlaubnis zum Halten eines Hundes, der § 2 Abs. 1 HundeG unterfällt, ist künftig leichter zu erlangen. Das sogenannte "berechtigte Interesse" zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne von § 2 Abs. 1 soll auch dann bereits vorliegen, wenn ein solcher Hund aus dem Tierheim abgenommen wird.
Diese Änderung schlägt sich nicht im Gesetz, sondern in den behördeninternen Anweisungen zur Auslegung des Gesetzes (Globalrichtlinie) nieder. Das für die Erteilung einer Haltungserlaubnis zuständige Bezirksamt muss zukünftig das "berechtigte Interesse" eines Bürgers zum Halten eines "gefährlichen Hundes" bejahen, wenn der in Rede stehende Hund aus dem Tierheim stammt.
3. Für junge Hunde bis zu 12 Monate entfällt der generelle Leinenzwang.