Ärger mit dem Arbeitgeber? - Mit was für Konsequenzen muß man rechnen

"Phoenix roxx the house" - Offtopicgerödel

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Beitragvon 73-1035894101 » 29.10.2002 14:45

[B] Hallo Tätowierte und solche, die es werden wollen,

ich habe bereits ein großes Tattoo auf dem Rücken.
Aber eine Stelle die ich mir gerne mal in naher Zukunft tätowieren lassen will, sind die Unterarme.
Ich bin kaufmännischer Angestellter in einem großen und weltweit erfolgreichen Industriebetrieb. Vor ca. 2 Monaten bin ich die Leiter hochgestürzt und arbeite nun in der Abteilung
Logistikleitung. Bin mit Abstand der jüngste in der Abteilung.
Meine Kollegen sind zwischen 30 und 60 Jahren alt. Ich selber bin 24.
Ich weiß, dass meine Kollegen nichts mit Tätowierungen am Hut haben.
Desweiteren ist zu erwähnen, dass ich zwar keinen ständigen persönlichen Kundenkontakt habe, es aber doch wiederum vorkommt, dass wir besuchen bekommen, oder zu Verhandlungsgesprächen zu anderen Firmen gehen.
Dass es nicht von Vorteil ist, wenn man sich in einer solchen Lage befindet, kann ich von mir aus verstehen. Obwohl ich denke, dass man nicht mit dem Aussehen, sondern mit der Arbeit überzeugt.
Aber welche rechtlichen Mittel hat der Arbeitgeber, wenn ich mir die Unterarme doch tätowieren lassen sollte? ???
73-1035894101
 

Beitragvon Rusty » 29.10.2002 14:57

Folgende Bericht habe ich hier gefunden:
tattoonet

Tätowierungen sind heute bei der jüngeren Generation ein fester Bestandteil der Lebensart geworden. Entsprechend hoch ist der Anteil von Frauen und Männern, die sich zu diesem faszinierenden Körperschmuck entschlossen haben. Bei der Mehrzahl aller Tätowierten sind die Tätowierungen im Berufsleben unter der Kleidung verdeckt und somit reine Privatangelegenheit. Doch was ist, wenn im Berufsleben die Tätowierungen öffentlich sichtbar sind und dies eventuell zu Konflikten am Arbeitsplatz führt ? Hierzu die folgende arbeitsrechtliche Betrachtung. Entsprechende Musterurteile zu Tätowierungen sind im deutschen Arbeitsrecht bisher noch nicht explizit bekannt geworden, so daß auf tendenziell vergleichbare oder ähnliche Situationen des Arbeitsrechtes zurückgegriffen werden mußte.

Grundsätzlich sind Tätowierungen zunächst einmal ein Bestandteil des eigenen Privatlebens und stehen somit nicht zur Disposition durch den Arbeitgeber oder Kollegen und Kunden zur Verfügung. Und wo niemand Anstoß an öffentlich sichtbaren (!) Tätowierungen nimmt, besteht auch kein Anlaß sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Was aber, wenn der Arbeitgeber, Kollegen am Arbeitsplatz oder gar Kunden sich darüber beschweren, wenn Eure Tätowierungen sichtbar getragen werden. Dann ist die Antwort schon nicht mehr so einfach, da es hier auf die Umstände des Einzelfalles entscheidend ankommt.

Ein Arbeitgeber hat nur dann eine Handhabe gegen die öffentliche Darbietung der Tätowierungen seines Arbeitnehmers vorzugehen, wenn sich ein Kunde über das Erscheinungsbild seines tätowierten Mitarbeiters beschwert oder der Arbeitsfrieden unter den Kollegen nachhaltig gestört wird. In wieweit ein Arbeitgeber hier ?vorbeugend? handeln darf ist rechtlich sehr umstritten und kann hier nicht beurteilt werden.

In Verbindung mit Beschwerden durch Kunden kommt das sogenannte branchenübliche Erscheinungsbild ins Spiel. Ein Bankangestellter mit Kundenkontakt oder z.B. ein Vorstandsassistent verkörpern sicher ein anderes brachenübliches Erscheinungsbild (und damit verbundene Erwartungshaltungen) als z.B. eine Bedienung in einer schrillen Szenekneipe oder gewerbliche Arbeitnehmer im Stahlwerk. Somit müssen sich die beispielhaft genannten Bankangestellten anders kleiden, womit auch nach heutigem Rechtsverständnis das öffentlich sichtbare Tragen von Tätowierungen hier u.U. arbeitsrechtlich bedenklich sein kann. Während das dezente, kleine Tattoo am Knöchel einer Bankangestellten wohl keine Probleme erwarten läßt, ist davon auszugehen, das sichtbar tätowierte Unterarme, Hände oder andere exponierte Stellen zu massiven Konsequenzen führen werden. Hier kann der Arbeitgeber verlangen, daß die Tätowierungen im Beruf vollständig verdeckt sein müssen und wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird - oder dies wegen der Plazierung der Tätowierung nicht möglich ist - den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz ohne Kundenkontakt versetzen. Wird dieser Versetzung nicht Folge geleistet oder wenn kein geeigneter Ersatzarbeitsplatz (ohne Kundenkontakt) für den Arbeitnehmer vorhanden ist, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer deshalb kündigen.

Im Bereich von Dienstbekleidungspflichten z.B. fliegendes Personal bei Luftfahrt-gesellschaften, Bodenpersonal im Check-in etc. ist davon auszugehen, das öffentlich sichtbare Tätowierungen ebenfalls als unvereinbar mit dem branchenüblichen Erscheinungsbild gelten.
Wenn sich am Arbeitsplatz die Kollegen durch regelmäßige und demonstrative Zurschaustellung von Tätowierungen massiv belästigt fühlen - ohne das Abhilfe möglich ist - so kann dies als Störung des betrieblichen Friedens ausgelegt werden und ebenfalls zur Kündigung führen. Die Rechtsauffassung ist hier ähnlich wie z.B. bei fortgesetzten sexuellen Belästigungen etc. Diese Gefahr ist sicherlich bei Tätowierungen mit provozierender Motivwahl (z.B. extreme politische Bekenntnisse etc.) ganz stark gegeben.
Bei öffentlichen Respektspersonen - wie z.B. Polizisten, Richtern, sonstigem Justizpersonal, etc. - gelten öffentlich (d.h. im Berufleben) sichtbare Tätowierungen als unvereinbar mit der beruflichen Tätigkeit. Das Vorliegen derartiger öffentlich sichtbarer Tätowierungen ist auch ein Einstellungshindernis für diese Berufsgruppe.

Eine verschärfte Problematik kann sich ergeben, wenn der Träger dem Beamtenrecht oder gar dem Soldatengesetz unterliegt, da hier eingeschränkte persönliche Freiheiten gegenüber Beschäftigten in der freien Wirtschaft zu berücksichtigen sind. Hier spielen u.U. auch disziplinarrechtliche Faktoren eine Rolle und u.U. sind die Erwartungen an das Vorgesetztenbild zu berücksichtigen.

Was aber, wenn die Tätowierungen aus dem Privatleben ?durch die Hintertüre? in das Berufsleben hineinspielen ? Betrachten wir dies am denkbaren Fall der fiktiven Sybille Mustermann, die leidenschaftliche Sammlerin von Tätowierungen ist, die in ihrem Berufsleben von ihr jedoch nicht zur Schau gestellt werden.
Wenn Sybille Mustermann eines Tages in der Öffentlichkeit bei einem privaten Anlaß mit gut sichtbaren Tattoos erkannt wird, dann haben die ?lieben Kollegen? ein Gesprächsthema am Arbeitsplatz. Dann wird sich Sybille u.U. einige Kommentare der Kollegen zu ihrem bis dato unbekannten Körperschmuck anhören müssen und das war es dann aus arbeitsrechtlicher Sicht..... Wenn jedoch die Tätowierungen am Arbeitsplatz zum Anlaß genommen werden, Mobbingmaßnahmen gegen den Träger der Tätowierungen einzuleiten, so kann grundsätzlich gerichtlich gegen dieses Mobbing vorgegangen werden. Das große Problem ist dann jedoch die Beweislast im Klagefall.

Problematisch wird es jedoch, wenn Sybille sich in einem Bodyart-Magazin dem Fotographen in extrem offenherziger Art und Weise präsentiert und dazu alle Vorzüge ihres gut gebauten Körpers mit allen Tattoos sehr deutlich ins Bild rückt. Dazu wird ihre Lebensgeschichte abgedruckt und ihre Stellung als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Dingenskirchen herausgestrichen. Dann hat unsere fiktive Sybille Mustermann ein ernstes Problem zu erwarten. Dies wäre sicherlich nicht mit ihrer Dienststellung zu vereinbaren und es wäre ihrem Arbeitgeber im Moment nicht zuzumuten, sie in ihrer derzeitigen Position weiterzubeschäftigen. Auch wenn Sybille eine Stewardess bei einer Fluggesellschaft wäre und derartig abgedruckt wird - oder sich gar noch in einem auflagenstarkem ?Hochglanzmagazin für Herren? so abdrucken läßt - muß u.U. davon ausgehen, zeitweise aus dem aktiven Flugdienst ausgeschlossen zu werden, bis ?Gras über die Sache gewachsen ist?. Die arbeitsrechtliche Begründung hierfür wäre in diesem Fall das diese Selbstdarstellung des Arbeitnehmers geeignet ist, das Vertrauen in den Arbeitgeber oder den Berufsstand zu erschüttern. Im Einzelfall kommt es hier sicherlich auf viele Details an, wie ein eventueller konkreter Fall zu bewerten wäre. Faustregel dürfte sein, daß je offenherziger die Darstellungen sind und vor allem wenn der Intimbereich offenbart wird und wenn der Träger einen ?anspruchsvollen? Beruf ausübt, daß dann die Chance einer möglichen arbeitsrechtlichen Komplikationen zunehmen wird.

Dieses Beispiel ist bewußt überzeichnet worden, um an diesem Beispiel die Sensibilität für das Thema zu wecken. In der Praxis wird sich so ein Fall natürlich viel diffiziler darstellen und muß unbedingt individuell bewertet werden.

Fazit: Wer beruflich ?öffentlich sehr exponiert? ist und beabsichtigt, sich bei voller Nennung von Namen, Beruf, Wohnort und Arbeitgeber freizügig mit seinen Tattoos sich für eine entsprechende Publikation zur Verfügung zu stellen, sollte besser vorher Rücksprache mit seinem Arbeitgeber halten und sich eine ?Unbedenklichkeitsbescheinigung? holen, um eventuelle spätere Probleme zu vermeiden. Grundregel in diesem Zusammenhang sollte immer sein, das Privatleben vom Berufsleben strikt zu trennen.

Ein Bericht von Volker


Leider kann ich zu diesem thema nicht allzu viel sagen da ich bisher noch nicht in dieser lage steckte.

Hoffe dies hilft dir etwas weiter :)
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Beitragvon Lilith » 29.10.2002 15:02

Welche rechtlichen Mittel Dein Arbeitgeber in dem Fall hätte weis auch nicht. Kann mir aber vorstellen das er unter bestimmten Voraussetzungen ne Versetzung oder sowas durchbekommt wenn er vor Gericht glaubhaft machen kann das Deine Tätowierung geschäftsschädigend ist. Ich glaube aber gar nicht das das der eigentliche Punkt ist. Wenn ein Arbeitgeber jemanden wirklich los werden will dann schafft er das auch auf andere Weise. Letztlich mußt Du abwägen ob es Dir das Risiko wert ist. Kann auch durchaus sein das es deinem Chef vollkommen egal ist aber die Kollegen Dir das Leben schwer machen. Kenne sowas (aus anderm Grund als Tattoo) aus eigener Erfahrung.

Gruß Tanja
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Beitragvon Rusty » 29.10.2002 15:21

Ich hab grad mit jemanden gesprochen der im Arbeitsrecht tätig ist der meinte wenn du die tatts abdecken kannst is das kein thema.

Allerdings wäre ich in der sache aus etwas vorsichtiger

soll heißen ich würd vielleicht bis 5 cm vor die handgelenke gehen.



Edited By Rustydragon on 29 Okt. 2002 at 14:29
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Beitragvon Hoschte » 29.10.2002 22:21

Hi @all!

Ich denke wenn man die Tat's verdecken könnte sollte man trotzdem nicht gleich zum Inker rennen und sich z.b. die Unterarme zupiekern lassen. Mein erster Gedanke wäre -mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen-. Selbst wenn der nichts dagegen hätte (evtl. sogar selber farbig ist) würde ich es nicht unbedingt machen lassen. Es sei denn: Man ist bis zur Rente bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt. Da dies aber nirgends der Fall sein wird ist dieses Thema immer heikel. Ich hätte auch gern die Arme voll. Aber so ist das Leben. Und bis jetzt habe ich ja noch genügend Platz an anderen Stellen.

Gruß!HOSCHTE!
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Beitragvon Hoschte » 06.07.2003 15:03

Für die "Neuen" mal nach oben geholt!
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Beitragvon Mangy » 20.09.2003 23:41

Hoschte wenn schon dann aber ganz nach oben. :D :D
Der Silberstreif am Horizont ist nur der Widerschein des Flächenbrandes der langsam auf uns zu kommt!
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Beitragvon Hoschte » 21.09.2003 14:30

Hoschte hat geschrieben:Hi @all!

Ich denke wenn man die Tat's verdecken könnte sollte man trotzdem nicht gleich zum Inker rennen und sich z.b. die Unterarme zupiekern lassen. Mein erster Gedanke wäre -mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen-. Selbst wenn der nichts dagegen hätte (evtl. sogar selber farbig ist) würde ich es nicht unbedingt machen lassen. Es sei denn: Man ist bis zur Rente bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt. Da dies aber nirgends der Fall sein wird ist dieses Thema immer heikel. Ich hätte auch gern die Arme voll. Aber so ist das Leben. Und bis jetzt habe ich ja noch genügend Platz an anderen Stellen.

Nun hab ich mich mal selbst zitiert! :D
Und warum? Weil ich diese Aussage -für mich persönlich- zurücknehme! D.h. das ich soweit bin mir keine Gedanken mehr über die Arme zu machen. Wenn es soweit ist dann werden auch die Arme eingefärbt. Vielleicht nicht bis zu den Handgelenken aber doch schon über den Ellenbogen hinaus.

Ich kann von mir sagen das ich bis zur Rente bei ein und denselben Arbeitgeber beschäftigt bin. Nächstes Jahr bin ich Beamter auf Lebenszeit und dann wird es schwer mir an die Karre zu pissen. Außerdem habe ich null Kundenkontakt mehr. Nichtsdestotrotz werde ich meine Arme dann aber auf Arbeit verdecken. Nur so kann ich mir die Erfindung von einem Langärmeligen Shirt (auch Longsleeve genannt) erklären.

Aber eh die Arme mal dran sind dauert es noch seine Zeit. Und wer weiss? Vielleicht zitiere ich mich dann noch einmal und muss doch wieder alles oben geschriebene zurücknehmen.
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Beitragvon Mangy » 21.09.2003 16:19

Nächstes Jahr bin ich Beamter auf Lebenszeit und dann wird es schwer mir an die Karre zu pissen

Na Hoschte, dann will ich mal für Dich hoffen, das der Kropf von Beamtentum nicht abgeschafft wird. :p
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Beitragvon kölsch » 21.09.2003 18:38

@ Hoschte
oh, oh... das heißt, kein weihnachtsgeld mehr und ne 41,5 Stunden Woche! oder wieviel war das?
Werd ich zum Augenblicke sagen:
"Verweile doch, du bist so schön!"
Dann magst du mich in Fesseln schlagen,
dann will ich gern zugrunde gehen!
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Beitragvon Hoschte » 21.09.2003 18:46

Die Mehr-Arbeit stört nicht. Ich mache ja eh nichts. :D :p :0
Weihnachtsgeld gibt es zum Glück dieses Jahr noch so viel wie jedes Jahr. Ich glaube das Weihnachtsgeld wird drastisch gekürzt und das Urlaubsgeld voll gestrichen. Das ist der Stand den ich habe. Ja, irgendwann werde ich wohl Stütze beantragen müssen. ;)
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Beitragvon Mangy » 21.09.2003 18:47

...dafür glaubt er aber bis zur Rente(?) einen sicheren Arbeitsplatz zu haben, das gleicht doch das Weihnachtsgeld aus. Ich habe nichts von beiden und es geht auch. :D


(oh, das sollte eigentlich zwischenden Beitrag von Kölsch und Hoschte)



Edited By Mangy on 21 Sep. 2003 at 18:49
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Beitragvon Hoschte » 22.09.2003 6:28

Na Mangy! Warste wohl wieder etwas llaaaaannnngggggsssssaaammmm! :D :p :p

Ja das glaube ich. Ich bin (fast)immer positiv eingestellt.
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Beitragvon kölsch » 22.09.2003 8:16

Nicht ist so beständig wie die veränderung, oder wie heißt der blöde spruch?

@Mangy
Bei den Herrn Beamten heißt es Pension! ;)
Werd ich zum Augenblicke sagen:
"Verweile doch, du bist so schön!"
Dann magst du mich in Fesseln schlagen,
dann will ich gern zugrunde gehen!
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Beitragvon Mangy » 22.09.2003 8:22

@kölsch
Stimmt und weil das für einige zuwenig ist, vermieten sie Zimmer und sind dann Pensionär :0 :D :D :D :D
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