Streiten wer will sich hier streiten?

Ich wollte nur Aufklärung betreiben

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Aber lustig bin ich in dem Fall nicht
Aber nur kurz das es im Gesetz keine Legaldefinition von "Gewerbe" gibt :
Ein Gewerbe liegt nach § 15 Abs. 2 EStG vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
Selbständigkeit (handeln auf eigene Rechnung und Gefahr)
Nachhaltigkeit (Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht)
Gewinnerzielungsabsicht (selbst wenn dieser nur Nebenzweck ist)
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Leistungen werden einer unbestimmten Anzahl von Personen, d.h. Allgemeinheit gegen Entgelt angeboten).