Kuriositäten des Alltags - Lustiges, Unglaubliches

"Phoenix roxx the house" - Offtopicgerödel

Moderatoren: MartiAri, BassSultan

Beitragvon margera » 23.03.2006 23:54

ja so ein treue test ist schon so ne sache, man muss schon mit dem schlimmsten rechnen...
meine letzte beziehung ist auch dran gescheitert weil ER durchgefallen ist....
und das nur durch ne online anmache, da sagt er allenernstes "Nein da gibt es niemanden denn es stören könnte" :evil:
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Beitragvon Golli » 24.03.2006 0:02

gemini hat geschrieben:mmmuuuaaahhhh zu geil :lol: :lol: ich bin der freund von susanne :p
boh zu geil,ich fall vom hocker :lol: :lol:


zu geil :p was es net alles gibt
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Beitragvon wababuba » 24.03.2006 12:09

Montag, Dienstags, Freitag ist sie nie da.... das Lied kenn ich doch irgend wo her :lol:
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Beitragvon kleine » 24.03.2006 12:38

dieser treuetest is mal wirklich hammer... :D wie geil mensch...
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Beitragvon eisenbieger » 24.03.2006 13:46

Was raus muss, muss raus :mrgreen: Die kriegt den "Hals" auch nicht voll genug :wink:
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Beitragvon sickboy » 24.03.2006 15:16

margera hat geschrieben:ja so ein treue test ist schon so ne sache, man muss schon mit dem schlimmsten rechnen...
meine letzte beziehung ist auch dran gescheitert weil ER durchgefallen ist....
und das nur durch ne online anmache, da sagt er allenernstes "Nein da gibt es niemanden denn es stören könnte" :evil:
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also ihr frauen seid aber auch kleinlich :P
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Beitragvon wababuba » 12.06.2006 18:57

http://www.svenswmwette.com/

einfach mal anschauen....
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Beitragvon Feelings-Tattoo » 12.06.2006 19:10

war zwar glaube schonmal hier gepostet...

aber für alle neuen nochmal.
ich finds endgeil :mrgreen:

http://www.darmon.homeip.net/fun/barbie/barbie.html
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Beitragvon *Jade* » 12.06.2006 19:27

echt cool der treuetest..

echt frei nach fanta4:.."..ich glaub das ist der grund, warum sie freitags nicht kann..."

goil!
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Beitragvon Feelings-Tattoo » 03.07.2006 23:26

Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)


§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunter zu schieben.

§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den Ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Porzellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen wird anheim gestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

Quelle: http://sinnlose-gesetze.de/
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Beitragvon Herger » 05.07.2006 23:44

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Beitragvon Bigfoot » 05.07.2006 23:49

Ja zuu geil kick it babyyyyy.
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Beitragvon Aschenputtel » 06.07.2006 0:41

Ich kann grad nich wirklich viel schreiben weil ich mich bemühen muss vor lachen aufem Stuhl zu bleiben :D :D :D

klick mich *kicher*[/url]
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Beitragvon margera » 06.07.2006 0:44

:lol: :lol: :lol:
kanns hier leider nur ohne ton hören aber das ist ja zu geil, die mutter ist ja mal geil drauf,

EDIT:
wegen der beton fussbälle wurden nun 2 österreicher angeklagt :mrgreen:
Zuletzt geändert von margera am 06.07.2006 13:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon RebelDevil » 06.07.2006 13:04

HALT FEST

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