von Buddha_Eyes » 11.05.2010 16:08
Hi Neo!
Jetzt müßtest Du mir nur mal schildern, was genau vorgefallen ist. Grundsätzlich ist die (ungerechtfertigte) Behauptung, jemand anderes habe eine Straftat begangen, unter gewissen Voraussetztungen tatsächlich ein Straftatbestand. Das kann von Übler Nachrede (§ 186 StGB) über Verleumdung (§ 187 StGB) bis hin zur falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) einiges sein - setzt aber im Regelfall voraus, daß der Verdacht einem Dritten gegenüber geäußert wird.
Sollte der Typ indes Deine Wohnung betreten haben obwohl er hierzu von Dir nicht befugt war (einen Anspruch auf ein Betreten Deiner Wohnung hat der Typ nämlich nicht), könnte er auch einen Hausfriedensbruch begangen haben..
Expect nothing..