Wir hatten das Thema im "Was würdet Ihr gegen Scratcher machen". Dabei kam die Frage auf, ob eine körperliche Reaktion legitim oder gar legal sein könnte. Ich füge hier mal einen Link der juristischen Fakultät der Universität Augsburg an:
http://www.jura.uni-augsburg.de/prof/em ... _Nr__5.pdf
Im Arbeitspapier wird im Sachverhalt eine Beleidigung durch eine Ohrfeige unterbrochen, in der Subsumtion wird darauf erkannt, dass es sich nicht um eine Körperverletzung, sondern um eine legale Notwehr handelt.
Verfasst in der AG von Dr. Bernd Scharinger mit Lehramt an der Universität Augsburg.
Meine Meinung:
Ich, sowie einige jener die sich im Thread geäußert haben, die ich persönlich kenne, stehen mit Sicherheit nicht auf Gewalt. Jeder von uns lebt am liebsten in Ruhe. Es lebt sich wesentlich leichter, wenn sich alles mit Worten regeln lässt. Aber das funktioniert nicht immer.