von madmaxx » 17.05.2011 18:54
Ja, da steht
"Das Betreten dieses Grundstücks ist Priestern, Ordenspersonal oder anderem Kirchenpersonal gemeinsam mit unbeaufsichtigten Kindern ohne Beisein deren Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten verboten.
Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos angezeigt. Die große Zahl von Missbrauchs-Vorfällen in der röm.-kath. Kirche zwingen uns zu dieser Vorsichtsmaßnahme im Interesse schutzloser Kinder."