Jepp..
Da wir Tätowierer Farbmaterial bei Firmen beziehen dürfen die zum "in Verkehr bringen in der EU" berechtigt sind entsprechen auch wir diesen Auflagen.
Zusätzlich sind wir seit 1.3.2003 verpflichtet, dass für jedes Tattoo eine schriftliche Eingriffsdoku mit SÄMTLICHEN verwendeten Stoffen samt Chargennummern anzulegen ist, die dann 10 Jahre zu verwahren ist.
Das heißt, dass im Bedarfsfall auch 10 Jahre lang nachvollzogen werden kann was der Kunde in seiner Haut trägt... Das sollte reichen.
Übrigens: die genannten Pigmente sind CI 77941 und 77942, bei CI 77499 und CI 7749 kann ich das nicht wirklich verlässlich sagen.
Aber, wie gesagt, sollte unproblematisch sein da nicht verboten.
Was mich persönlich verwundert ist die Tatsache, dass AZO Pigmente in beliebiger Menge zum einfärben von Süßigkeiten und Getränken verwendet werden dürfen, obwohl sie in Verdacht stehen dass sie als Mitauslöser von Hyperaktivität bei Kindern anzusehen sind. Diesbezüglich werden seit letztem Jahr größere Forschungen angestellt...
Aber Tätowierfarben werden sehr gern generell verteufelt, obwohl es keine einzige seriöse, aussagekräftige diesbezüglich gibt Studie gibt.
Verwunderlich..!
