VERTRAG - rechtsverb. Vertrag Tätowierer/Kunde

Allgemeines zum Thema Tattoo

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Beitragvon Devil » 28.05.2003 9:19

Hallo Rusty,Bolle,Dobermann,Lilith,Deslinsche,Lazy,Filzkappe, Devil0815,Maddockx und der Rest der tätowierten Menschheit

Kann mir jemand sagen ob es sowas wie einen
RECHTSVERBINDLICHEN VERTRAG zwischen Kunde und Tätowierer
gibt und wenn (noch) nicht, was da alles reingehört.
Also so Sachen wie : das der Tätowierer sauber arbeitet...
und der Kunde nüchtern kommt, still sitzt, (seinen Anteil zum gelingen des Tattoos beiträgt-Pflege danach, aber nicht wie er denkt das es richtig ist, sondern wie der Tätowierer ihm empfohlen hat)
das der Tätowierer eventuelle Mängel in einer best. Zeit nacharbeitet
Regeln die das Finanzielle betreffen...

Wer kann hier helfen, aber nicht unbedingt so in der Art wie:
"ich kenn mich da nicht aus, aber ich könnte mir vorstellen..."

Vielen Dank schonmal als Vorschuss
Devil
 
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Beitragvon Bolle » 28.05.2003 9:42

Moin Devil,

versuche mal zur Sache was beizutragen. Habe in folgendem thread
was rechtliches zum Thema Tattoo gefunden. Das Du die Post nicht suchen mußt hier 'ne Kopie:

Zitat: Eva aus dem Paradies, geschrieben am 22.1.2003 18.20


Rechtlich gesehen würde ich das so bewerten:

Im weitesten Sinne ist eine Tätowierung doch nichts anders als ein Werkvertrag nach § 631 BGB.

Zitat:

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Und dann noch § 633 BGB, (wieder Zitat):

(1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,

1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks erwarten kann.
Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.


Mehr kann ich als angehende Rechtsanwaltsfachangestellte zu dem Thema auch nicht sagen. Aber soweit ich weiß, sieht die Rechtslage so aus.

Sind vielleicht noch andere "Juristen" hier, die mir das bestätigen können?



Halt Dich mal an die Eva, vielleicht kann sie (bzw. ihr Anwalt) weiterhelfen.

Nur interessehalber, Ärger mit nem Kunden gehabt?
Der Fall würde natürlich auch interessieren ;)

Aber ich denke das wird dann so oder so auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.

Gruß vom Bolle
... klingt komisch, ist aber so!
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Beitragvon Devil » 28.05.2003 9:50

Danke Bolle
ne kein Ärger, ist doch aber trotzdem interessant oder ?
Aber in der Form wie Du das oben geschrieben hast, müßte ich und sicher auch viele Andere, mit nem Advokaten zum Tätowierer gehen um auch genau zu wissen was ich da unterschreibe.
Ich dachte eigentlich an eine gebräuchliche, umgangssprachliche, von jedem sofort verständliche Form eines Vertrages.
Bei dem obigen würde ich ja hinterher nicht wissen ob wir fertig sind oder ob der Tätowierer noch was bekommt
??? :D
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Beitragvon Bolle » 28.05.2003 10:04

Hab Dich mit Devil0815 verwechselt und daher angenommen Du seist Inker. Aus Deiner letzten post schließe ich, dass Du Kunde bist.

Das obige war nicht von mir, sondern von der Eva und die hats wohl im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) abgeschrieben. Hatte selbst 1 Jahr Recht in meiner "höheren schulischen Ausbildung" und kann Dir nur sagen ... Recht ist grundsätzlich umständlich und unverständlich formuliert. Recht light gibts leider nicht. Wenn Du einen Vertragsvorschlag suchst, den ein Tätowierer seinen Kunden, vor der "Erfüllung des Werksvertrages" zur unterschrift vorlegen könnte ... sowas hab ich leider nicht parat. Denke das wäre auch unüblich in dem Gewerbe. Der Vergleich hinkt zwar etwas, aber beim Frisör gibts vor dem Haareschneiden auch keinen Vertrag zum Unterschreiben.

Im Übrigen, Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Ist denke ich im TattooStudio der übliche Weg. Wenn Du Dich absichern willst, dann sprich vor dem Termin alles mit dem Inker durch und schau, dass Du einen "Zeugen" mit dabei hast. ;)

Denke wenn Du mit einem von Dir formulierten Vertrag zu einem Inker gehst, der lacht Dich höchstens aus und schickt Dich weg. :0

Aber wäre interessant, was die Herren Inker zu dem Thema sagen. Also ... Devil0815, Mangy, maddox ... laßt mal hören.

Bolle :D
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Beitragvon dobermann » 28.05.2003 12:07

Ich musste bei manchen tätowierern so ne art einverständnisserklärung unterschreiben wo auch so fragen waren wie Bluter ja nein,aids,drogensucht,hepatitis, u.s.w.
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Beitragvon Mangy » 28.05.2003 12:25

Hab ich im USA gesehen, da mußte auch eine riesige (A4) Seite die voll beschrieben war, unterschrieben werden.
Weiß der Geier aber was da stand.

Wär meiner Meinung nach aber auch nicht sooooo verkehrt, hab etliches in meinen AGB reingeschrieben.
Aber vor paar Monaten war doch so ein Fall das ein Tattoo irgendwie verwackelte Linien hatte, weil der Kunde (vor Zeugen) nicht still gehalten hat. Er hat den Tätowierer verklagt und recht BEKOMMEN. Sein Anwalt sagte ein Tätowierer muß auch mit solcher Situation fertig werden. Jede Wette - Du machst nichtmal einen geraden Strich aufs Papier - wenn ich mit dem Tisch wackele.
Und solche Dinge müßte man VORHER klären - schriftlich.
Denn wer hat schon immer einen Zeugen dabei, der Kunde öfter, ich kaum.
Vielleicht könnte sich ja mal ein großes deutsches TattooMag.
der Problematik widmen (na TattooSpirit ? )
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Beitragvon Bolle » 28.05.2003 12:29

... oder Tätowiermagazin ? ... wir wollen schließlich keine Schleichwerbung machen ;)

@ Mangy

was machst Du eigentlich mit Deinen AGBs? Hängen die aus? Bekommt die der Kunde ausgehändigt? Auf Verlangen oder automatisch?
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Beitragvon dobermann » 28.05.2003 12:36

Ja mangy,wär ich tätowierer ich glaub ich würd da auch nen seitenlangen vertrag aufsetzen.Ich seh das ja jedesmal wenn ich im studio sitze und gestochen werde,da kommen leute und du merkst schon anhand der oft wirklich dümmsten fragen das es sich um sogenannte problemkunden handelt. Da weisst du ganz genau das dieser jemand sofort mit anwalt und gericht kommt wenn auch nur 1punkt schiefgeht.So leute sollte man nach borneo in den urwald für ein tattoo schicken dort können sie dann den häuptling verklagen :D :D
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Beitragvon Bolle » 28.05.2003 12:39

... oder einen an die Tür stellen, der sein Geschäft versteht ;)
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Beitragvon Mangy » 28.05.2003 12:44

@Bolle
meine AGB´s hängen groß und deutlich, für jederman sichtbar,an der Wand. Aber merkwürdigerweise interessiert das max. 1% der Kunden.
Ich hab da geregelt wen ich nicht tätowiere (Alkohol)
Wo ich nicht tätowiere (zwischen die großen Zehen)
Was ich nicht tätowiere (Hammer und Sichel, Namen..)
Was mit der Anzahlung passiert wenn der Kunde unentschuldigt nicht kommt und wielange ich warte bis das nächste Opfer dran ist.....

...äääähh "Tätowiermagazin" was ist das? etwa das mit dem großen Piercingteil?... :p :0
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Beitragvon Bolle » 28.05.2003 13:13

Mangy hat geschrieben:...äääähh "Tätowiermagazin" was ist das? etwas das mit dem großen Piercingteil?... :p :0

Jupp ... ich hasse Piercings :angry: :angry: ;)

Das mit Deinen AGBs find ich lobenswert ... nur denke ich ist das nicht die Regel. Hab ich in meinem Studio noch nicht gesehen. Sollte aber wirklich ein Muß sein. Schon alleine aus Eigenschutz für den Inker ... aber ich denke da muß man erst einmal recht kräftig auf die Schnautze gefallen sein, bevor man die AGBs so sichtbar aufhängt ;)
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Beitragvon dobermann » 28.05.2003 13:16

Ich hoffe du hasst nur piercings und nicht auch die leute die sie tragen ;) :0 ;)
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Beitragvon Mangy » 28.05.2003 13:26

Neeeeeee Dobermann, ich hasse keine Piercings auch nicht die Leute mit Piercings.. Wegen mir kann jeder nach seinem verkorksten Geschmack. Ich mache mir nur nichts aus Piercings und mit dem Tattoomag. ist die Sache so das mich der Piercingteil stört. Es gibt auch Piercingmagazine , eben für die entsprechende Klientel.
Und wenn jetzt, wie üblich, jemand sagt:"das gehört doch auch zu Bodymodifikation" wo ist dann der Frisurenteil, Amputationsteil......?
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Beitragvon dobermann » 28.05.2003 13:47

Hast schon recht...ich überblättere den piercingteil auch meisst.Die zeitschriften sind ohnehin nicht billig und wenn dann 10seiten sind die mich nüsse interresieren ist das kacke!!
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Beitragvon dobermann » 28.05.2003 14:14

Hab ich grad gefunden!!!!!!

Ihr Ex-Mann hatte sie wegen Kindsmisshandlung verklagt. Ramona Cox (32): «Es ist nur ein winziges Kreuz an ihrem Fussgelenk. Danielle darf ja auch Ohrringe tragen oder ihren Körper piercen.» Und sie wundert sich: «Warum darf ich meiner Tochter kein Tatoo erlauben?»

Im US-Bundesstaat ist es verboten, Minderjährige Tätowieren zu lassen. Ausser beide Eltern seien einverstanden. Doch Merlin Herold traf fast der Schlag, als er seine Tochter Danielle sah - er zeigte die Mutter an.
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