Todesstrafe

"Phoenix roxx the house" - Offtopicgerödel

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Beitragvon Buddha_Eyes » 26.08.2010 16:02

Also - zunächst einmal hast Du natürlich Recht, was die erheblichen Folgen für das Opfer betrift. Und natürlich trifft ja nun auch Frau Benaissa eine massive Schuld (wie gesagt: das Strafmaß ist für ne Jugendstrafsache auch nicht gerade gering).
Es ist jedoch so, daß ein Mitverschulden des Opfers bei der Strafmaßbestimmung regelmäßig eine gewisse Rolle spielt (ob das hier im übrigen so war, weiß ich natürlich nicht - würde mich aber sehr interessieren, weil es für die Verteidigung in solchen Fällen immer ne heikle Situation ist: Opferbeschimpfung ist wohl regelmäßig ein klassischer Verteidigerfehler, diesen Aspekt gänzlich unerwähnt zu lassen, würde ich aber auch für falsch halten..)
Ich hatte mal einen Fall, da hatten einige Personen recht viele Menschen dazu gekriegt, bei ihnen Geld anzulegen - und zwar mit Zinsversprechen zwischen 36% und 42% p.a.. Klar war die Kohle irgendwann weg - Gesamtschaden: € 19 Mio... jetzt sag mir nicht, die Opfer seien nicht irgendwo selbst Schuld gewesen.. Ist halt immer die Frage, ab wann Leichtsinn ein Maß erreicht, welches die Strafe drückt..

Schwieriges Thema... deshalb beschäftigt es mich ja gerade..
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Beitragvon Sheep » 26.08.2010 16:47

OneDollar hat geschrieben:Ich sehe bis heute nicht den Sinn von Bewährung. :?:

Kann ich so unterschreiben. Ich seh auch den Sinn in der Abschaffung der Todesstrafe nicht, aber leider machich hier nicht die Gesetze...
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Beitragvon Buddha_Eyes » 26.08.2010 16:54

aber leider machich hier nicht die Gesetze...

Ich bin ziemlich froh d'rum, daß sie von Personen gemacht werden, die geistig zumindest aus dem Mittelalter raus sind.. :evil:

Um die eigentliche Frage zu beantwoten:
Sinn und Zweck einer Bewährungsstrafe ist derjenige, eine Person, bei welcher man davon ausgeht, daß sie auch ohne Vollzug der Strafe keine weiteren Straftaten mehr begehen wird, verhältnismäßig zu bestrafen. Klappt bei vielen Leuten, die bisher keine kriminelle "Karriere" aufweisen, bei manchen leider nicht..
Wenn das eine weitere Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Strafe werden soll, würde ich vorschlagen, den Thread zu splitten - das Thema ist alles andere als leicht zu behandeln..
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Beitragvon Sheep » 26.08.2010 17:06

Lieber Buddha, das hat nichts mit dem Mittelalter zu tun.
Nur bin ich der festen Ansicht, dass manch eine Straftat, soviel Skrupellosigkeit aufweist, dass der Täter es einfach nicht anders verdient hat.
Ein split wäre vielleicht nicht verkehrt.
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Beitragvon Buddha_Eyes » 26.08.2010 17:13

das hat nichts mit dem Mittelalter zu tun

Geistesgeschichtlich schon.. das heißt nicht, daß es nicht auch heute noch (allerdings eigentlich so gut wie nicht mehr innerhalb der geisteswissenschaftlichen Kreise in Westeuropa) genügend Leute gibt, die so etwas propagieren.
Die Idee allerdings, daß Strafe (im wesentlichen) einen Vergeltungscharakter haben soll (und das wäre die einzig denkbare Rechtfertigung einer Todesstrafe) gilt allgemein in unseren Breiten seit Franz von Liszt (und damit seit etwa 1871) als überwunden.

Edith sagt: Nichts gegen Dich, Sheep - bitte nicht falsch verstehen. Solche Diskussionen führe ich dauernd - oft mit Menschen, die ich sehr schätze. Im Regelfall basiert indes der Glaube an die Berechtigung der Todesstrafe auf Fehlannahmen über den Grund und die Wirksamkeit von Strafe an sich..
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Beitragvon OneDollar » 26.08.2010 18:00

Buddha_Eyes hat geschrieben:
aber leider machich hier nicht die Gesetze...

Ich bin ziemlich froh d'rum, daß sie von Personen gemacht werden, die geistig zumindest aus dem Mittelalter raus sind.. :evil:


Da schließe ich mich 100% an!! Todes"strafe" gehört nicht in den Strafenkatalog irgendeines Landes, schon gar nicht in das von demokratischen Ländern!

Buddha_Eyes hat geschrieben:
Sinn und Zweck einer Bewährungsstrafe ist derjenige, eine Person, bei welcher man davon ausgeht, daß sie auch ohne Vollzug der Strafe keine weiteren Straftaten mehr begehen wird, verhältnismäßig zu bestrafen.


Aber wo genau ist denn dann die Strafe? Also Sozialstunden sehe ich total sein, aber Bewährung ist doch keine Strafe, außer das man halt am Arsch ist, wenn man nochmal das Gesetz bricht (oder?).
Das ist dann aber wie, ok, diesmal lassen wir das noch durchgehen, aber wehe nochmal...
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Beitragvon Buddha_Eyes » 26.08.2010 18:16

Zum einen werden bei einer Bewährungsstrafe regelmäßig Auflagen mit verhängt, die auch einen Sanktionencharakter haben (z.B. Sozialstunden) oder dafür gedacht sind, dem Verurteilten Unterstützung zuteil werden zu lassen, damit er keine Straftaten mehr begeht (Bewährungshelfer).
Du hast ebenfalls Recht, daß die Bewährung bei der Begehung weiterer Straftaten innerhalb der Bewährungszeit widerrufen werden kann (und regelmäßig auch wird).
Dein Satz
Das ist dann aber wie, ok, diesmal lassen wir das noch durchgehen, aber wehe nochmal...
ist letztlich völlig richtig aber bei "nochmal" kommen dann die Strafe für das "Nochmal" und die zu Bewährung ausgesetzte zusammen.. das kann dann schon häßlich werden.

Unsere Strafzwecktheorie ist eben in sehr weiten Teilen vom Präventionsgedanken getragen. Sehr viele Täter werden in ihrem Leben nicht immer wiederkehrend strafbar, sondern begehen viel häufiger ne massive Dummheit (gerade in jüngeren Jahren). Da der Vollzug einer Freiheitsstrafe aber eben auch sehr negative Folgen für die weitere Delinquenzprognose eines Täters haben kann, ist es oft a) mit einem Warnschuss getan um weitere Straftaten zu verhindern und b) auch vermieden, daß jemand, der als Kleinkrimineller in den Knast geht als Vollgangsta wieder rauskommt (passiert leider nicht selten - gerade bei jungen Männern..)
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Beitragvon OneDollar » 26.08.2010 18:44

Buddha_Eyes hat geschrieben:Da der Vollzug einer Freiheitsstrafe aber eben auch sehr negative Folgen für die weitere Delinquenzprognose eines Täters haben kann, ist es oft a) mit einem Warnschuss getan um weitere Straftaten zu verhindern und b) auch vermieden, daß jemand, der als Kleinkrimineller in den Knast geht als Vollgangsta wieder rauskommt (passiert leider nicht selten - gerade bei jungen Männern..)


Das ist in der Tat ein wichtiger und richtiger Aspekt. Na dann bin aber dafür, dass es zu der Bewährungsstrafe auch noch Sozialstunden gibt. "Straft" den Täter und hilft der Gesellschaft.

Was ich aber bei dem Urteil nicht ganz verstehe. Irgendwie gibt es ja gar keine Entschädigung für das Opfer!? Oder hab ich was überlesen?
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Beitragvon Buddha_Eyes » 26.08.2010 18:49

Nee - hast Du nicht. War ja auch ein Strafprozess. Die zivilrechtlichen Ansprüche werden da regelmäßig nicht mit behandelt. Es gibt zwar das sog. Adhäsionsverfahren, bei dem auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Rahmen eines Strafverfahrens gleich mitbehandelt werden - das findet aber nur auf Antrag des Geschädigten statt und ist bei Strafrichtern so beliebt wie Fußpilz.. :mrgreen:
Ich denke, daß sich die Parteien nach dem Strafverfahren (wenn es nicht eh schon passiert ist) außergerichtlich über Schmerzensgelder und so einigen werden - dem Vernehmen nach ist bei Frau Benaissa gerade eh nix zu holen..
Es ist übrigens eigentlich die Regel, daß bei Bewährungsstrafen zumindest Geldbußen oder Sozialstunden oder ähnliches als Auflagen erfolgen..
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Beitragvon OneDollar » 26.08.2010 18:53

Wieder was gelernt! Ich sollte mal meinen Freundeskreis um Jura-Studenten erweitern :mrgreen:
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Beitragvon Buddha_Eyes » 26.08.2010 18:58

Lass es - die sind langweilig... :mrgreen:
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Beitragvon OneDollar » 26.08.2010 19:09

Ja, aber man kann sie als gehende Informationssäule nutzen^^ Mach ich mit meinen Freunden, die Psychologie studieren auch immer. Wenn man schon nicht alles selber studieren kann! :D
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Beitragvon madmaxx » 26.08.2010 20:59

Viele vergessen, das es unterschiedliche Formen der Rechtsprechung gibt. Es gibt solche, die vornehmlich auf Vergeltung der Tat abzielt. Dabei wird der Täter in erster Linie für das was er getan hat bestraft. Wie soetwas aussieht, kann man vor allem in den USA oder Saudi-Arabien sehen.

Es gibt aber eben auch eine solche Rechtssprechung, die vor allem darauf abzielt künftige Taten zu verhindern und die Täter zu resozialisieren. Was meiner Meinung nach doch die sinnigere Variante ist.
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Beitragvon OneDollar » 26.08.2010 21:26

Also Vergeltung ist wahrscheinlich nicht das richtige Wort, aber zumindestens wird ja das "Opfer" nen gewissen Wiedergutmachungsaaspruch haben, den ihm wohl keiner absprechen kann.
Natürlich sollte dann nicht ein System ala "Auge um Auge, Zahn um Zahn" dabei rauskommen. Das deutsche System ist dem des amerikanischen natürlich (in wahrscheinlich allen Fällen) vorzuziehen.

Aber Buddha_Eyes hat ja schon gesagt, dass ne Bewährungsstrafe meist noch Sanktionen umfasst. Einsperren kostet sowieso nur unnötig Geld.
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Beitragvon Sheep » 26.08.2010 21:53

Wie gesagt: Ich bin keines Falls für das niededrmähen eines ganzen Staates. Allerdings hat in meinen Augen jemand, der z.B. ein kleines wehrloses Kind vergewaltigt und danach tötet nichts anderes verdient als den Tod.
Man mag meiner Denkweise eine gewisse primitivät unterstellen oder sie gar als barbarisch ansehen, jedoch steh ich fest dahinter und habe dies auch immer getan.
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