Selbstverschuldensregelung bei der KV

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Selbstverschuldensregelung bei der KV

Beitragvon Cpt_Slibowitz » 30.04.2012 13:09

Oh Mann, den kannte ich noch nicht!
Übel und echt nicht nachzuvollziehen... Wo will man denn da die Grenzen ziehen? Die Leute, die sich vorsätzlich mit knapp 40 alle Krankheiten der Welt angefressen haben und jeden Monat für hunderte an Euros in unserer Apotheke die Medikamente abholen, kosten jeden Einzelnen jeden Tag. Und die Raucher, und die Motorradfahrer, und die AmericanFootball-Spieler wie ich, die sich schon Bänder und Knochen zerschossen haben...
Naja, Back to Topic, mein Hautarzt hat damals nix gesagt und ich habe nie wieder was gehört! Puh...
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Üble Entzündung und viel Kruste

Beitragvon upsidedown » 30.04.2012 13:09

§52 SGB V ist in der Tat ne Frechheit. Wenn sich die Leute kaputtfressen, die Lunge zerrauchen, im Suff die Knochen brechen oder als Hobbysportler gegen jede vorhandene Anleitung und Regel ohne jeden sinnhaften Gewinn nachhaltig ihren Körper überfordern, was um ein Mehrfaches häufiger vorkommt, machen die Kassen den Zahlemann.

Schon vor ein paar Jahren, als man diskutiert hat, "Extremsportler" in die Verantwortung zu nehmen, war die Anzahl der defekten Minisken (und die damit im Zusammenhang stehenden Folgekosten) brotloser Dorffussballer um ein Vielfaches höher als die Verletzungen echter Extremsportler.
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Re: Üble Entzündung und viel Kruste

Beitragvon LÖö » 30.04.2012 13:22

Ist halt leichter, Randgruppen auszuschließen (dazu zähle ich die Behandlungsbedürftigen unter Extremsportlern und Tätowierten mal im Vergleich zu Dorffußballern) als gesellschaftlich anerkannte Sporttreibende...
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Üble Entzündung und viel Kruste

Beitragvon koalafromhell » 30.04.2012 13:29

Buddha_Eyes hat geschrieben:Das mit der Kostenübernahme kann tatsächlich ein Problem werden. Bitte mal in § 52 Abs. 2 SGB V gucken. Die Vorschrift ist zwar alles andere als unumstritten (und nach meinem Verständnis auch verfassungsrechtlich kritisch), aber das wird eine Krankenversicherung in ihrer Alltagsarbeit wenig interessieren...


Das durfte ich erleben als ich damals mit meinem ordentlich entzündeten Dermal Anker in der Notaufnahme war. Da ist mir der Knöchel über Nacht fast auf doppelte Grösse angeschwollen, das Schmuckstück kam einem schon entgegen.

Diensthabender Arzt: Natürlich müssen wir sie behandeln, aber das geht auf Privatrechnung und kostet mindestens 800.- Euro. :-O
Ich also die Gesundheitskasse angerufen, Lage erklärt - selbe Antwort.

Hab das dann damals anders lösen können, war aber auch echt happig.


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Re: Üble Entzündung und viel Kruste

Beitragvon Cpt_Slibowitz » 30.04.2012 13:42

bei den Unfällen in unserem Sport - und das habe ich auch schon auf internationaler Ebene erlebt - wird von den KK gerne nachgefragt, ob man nicht einen Verursacher finden kann, dem man dann die Euronen aus der Tasche ziehen kann. Da flattert nach irgendwelchen Ereignissen gerne mal Post in die Briefkästen der Vereine und muß dann wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer hat A ins Auge gepieckst, wer ist B ins Knie gefallen...
Mich würde dann mal interessieren, wie das in so einem Fall dann tatsächlich im Härtefall laufen würden?! Muß man dann im KH anzahlen?
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Split: Selbstverschuldensregelung bei der KV - § 52 II SGB V

Beitragvon Buddha_Eyes » 30.04.2012 13:59

Die Vorschrift ist m.E. absolut lächerlich - zumal die Kosten, die durch medizinische Maßnahmen bei schief gelaufenen Tattoos und Piercings für die Kassen entstehen - nach eigener Mitteilung - kaum feststellbar sind. Inhaltlich letztlich völlig zuzustimmen ist daher der Forderung von ProTattoo.

Hier gibt's auch ne ganz spannende Expertenanhörung im Bundestag in der dieses Thema auch (recht kurz) angesprochen wird.
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Selbstverschuldensregelung bei der KV

Beitragvon upsidedown » 30.04.2012 16:20

@Cpt_Slibowitz: das hat ja erstmal nichts damit zu tun, dass eine Kasse nicht zahlt. Sowas gabs schon vor zwanzig Jahren, vermutlich schon länger. Sei es, dass Dir einer beim Dienstsport mal ein paar Rippen bricht und dann erstmal geklärt wird, ob die Haftpflicht des Dienstherren, des Sporthallenbetreibers oder des Trainers haften muss. Oder ob beim Schulsport oder wo auch immer.

@koalafromhell: die Liquidation oder generelle Kostenklärung obliegt nicht dem Behandelnden. Der hat sachlich die Aufgaben als Mediziner zu erledigen, damit auch die Dokumentation und dann geht das ab an die Kasse. Eine vorauseilende Verweigerung, die Krankenkasse mit den Kosten zu konfrontieren, liegt nicht im Recht des Krankenhauses - zumalen es um angemessene Beteiligung geht. Nach SGB V liegt die Entscheidung beim Versicherer. Der kann ... muss aber nicht.
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