von Pantheist » 12.09.2007 15:59
unbedingt nen termin mit nem anwalt machen, da kannst du noch sehr viel rausholen, auch wenn es die misere nicht rückgängig macht.
ich kann jetzt nicht alles anführen aber damit du in deiner unternehmung bestärkt wirst folgende skizzierung:
dein tattoowierer haftet aus vertraglicher pflichtverletzung, auszug ausm ABGB
"jedermann ist berechtigt von dem schädiger den ersatz des schadens welchen dieser ihm aus verschulden zugefügt hat zu fordern; der schaden mag durch übertretung einer vertragspflicht oder ohne beziehung auf einen vertrag verursacht worden sein,"
schaden ist hier die unsachgemässe, schlampige, nicht lege artis durchgeführte tattowierung. das verschulden ist hier zumindest leichte fahrlässigkeit bzw. grobe fahrlässigkeit, je nachdem ob so ein fehler einem durchschnittlichen tättowierer gelegentlich passieren kann oder nicht.
was die höhe des schadenersatzes anbelangt:
"um den ersatz eines verursachten schadens zu leisten muss alles in den vorigen stand zurückversetzt oder wenn dies nicht tunlich (unmöglich) ist, der schätzungswert vergütet werden."
die hp des studios ist übrigens fast gänzlich deaktiviert.."fast alles in bearbeitung"..
jedenfalls alles gute!