Ich kenne das auch nur so, das man quasi "nur" unterschreibt, dass man der "Körperverletzung" zustimmt - von Qualität steht da nix.
Rechtlich kann es für den Tätowierer aber sehr wohl zum Problem werden, wenn der Klient z.B. von Instagram Bildern mit Filtern etc. getäuscht wurde, über das "fachgerechte Anfertigen" von Tattoos des "Künstlers".
Audio- und Videoaufnahmen dürfen ohne deine Zustimmung gar nicht gemacht werden. Aus Sicherheitsgründen sind nur allgemeine Aufnahmen (ohne Audio) erlaubt, die nach 24h gelöscht werden müssen. Ansonsten ist es ein Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB.
Ich vermute, die Gute hat sich über deine Bewertung geärgert (vielleicht bist Du die Erste, die sich mal traut die Wahrheit zu schreiben) und nun versucht sie Dir Angst zu machen und droht mit ihrem Anwalt.
Ich würde einfach jegliche Kommunikation mit ihr einstellen. Wahrscheinlich verläuft es im Sande und falls doch ein anwaltliches Schreiben kommt heißt das auch erst mal nicht viel, auch Anwälte versuchen erst mal den leichtesten Weg über Einschüchterung. Aber dann solltest Du den Tipp von Haitaucher beherzigen und Dir auch einen Anwalt nehmen.
Nur nicht mit ihr selbst diskutieren und vor allem nicht zum Überarbeiten da hin gehen! Wenn schon Aussagen wie "Du hättest ja nicht zu verlieren kommen" kommen - unfassbar was da draußen mit ner Nadel hantiert.