Ich frag mich halt nur generell, wieviel Spielraum man bei so einem eingeschränkten Motiv hat.
Machen wir das doch einfach am Urheberrecht fest, das regelt nämlich bei uns, wann eine Vervielfältigung erlaubt ist und wann nicht.
Das von Dir gepostete Beispiel eignet sich recht schön, weil es eben keine Wiedergabe einer naturgetreuen Hummel ist (bei welcher man schon diskutieren könnte, ob es sich dabei überhaupt um ein geschütztes Werk handelte oder nicht - Stichwort: kreative Eigenleistung), sondern eine comicmäßige Umsetzung.
Wollte man sich also diese als "Vorlage" nehmen, läge eine erlaube sog. freie Benutzung (§ 24 UrhG) dann vor, wenn das alte Werk hinter dem neuen Tattoo gestalterisch so in den Hintergrund träte, dass das neue Werk eine "völlige selbständige Neuschöpfung" wäre und "angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassten". So jedenfalls die Rechtsprechung hierzu.
Expect nothing..