"Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

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"Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon Nyd » 07.02.2017 23:19

Eine Freundin hat längere Zeit in den USA gewohnt und sich dort ein Blumenrankenornament mir einem kleinen Swastika-ähnlichem Sonnenrad stechen lassen (rund und gerade gestellt statt mit einem Fuss nach unten). Es ist dezent und fällt durch das Ornament nicht sehr auf, bzw. sieht natürlich nicht nach Nazi Symbolik aus. Sie ist schon seit längerem Buddhistin und hatte sich damals informiert (Gesetzbuch) und nichts gesehen was es ausdrücklich verbietet. Besonders nicht in diesem Kontext.
Jetzt hat eine Frau im Ort allerdings Anzeige erstattet.
Nun die Frage ob es wirklich verboten ist. Wir werden bei der Recherche leider nicht schlau. Einige Seiten sagen man darf es nicht öffentlich zeigen, aber das Gesetzbuch und der Abschnitt Rechtslage auf Wikipedia beschränken sich wohl auf Verbote in Fällen die klar eine politische Gesinnung ausdrücken? Fällt ein Tattoo unter Lehre, Religion, Kunst oder ähnliches? Ich finde man kann es so oder so auslegen.

Ein paar Beispiele:

Absatz 3 nimmt Darstellungen dieser Zeichen davon aus, die „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken“ dienen.[5]

Der Bundesgerichtshof klärte in exemplarischen Prozessen die Reichweite von § 86 StGB. Verboten sind demnach Hakenkreuze auf Kriegsspielzeug und originalgetreuen Modellen von Waffen der NS-Zeit. Seit 1973 dürfen Hakenkreuze abgebildet werden, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten:

in Kunstwerken, zum Beispiel politischenKarikaturen,[6]in Auktionskatalogen,[7]zur Religionsausübung der Falun Gong in Deutschland,[8]als Antinazisymbole antifaschistischerGruppen, die damit ihre Ablehnung rechtsextremer Organisationen und Ideologien zeigen. Darum hob der Bundesgerichtshof 2007 Urteile auf, die zuvor gegen Verwender von Antinazisymbolen gefällt worden waren.[9]


Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Swastika

Gesetzbuch:

§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder2.Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.



Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

Was mir hier ins Auge springt:

Seit 1973 dürfen Hakenkreuze abgebildet werden, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten

Tut es ja nicht.

Absatz 3 nimmt Darstellungen dieser Zeichen davon aus, die „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken“ dienen.[5]

Ähnliche Zwecke wie Kunst oder Lehre in dem Fall mit Schnörkel und allem?

Um Rat wäre ich sehr dankbar.

LG
Zuletzt geändert von Nyd am 08.02.2017 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon n8ght » 08.02.2017 2:34

Ich denke, das ist ein so spezifisches Thema, welches von einem Anwalt beantwortet werden sollte. Wer hier nicht mit fundiertem Wissen glänzen kann, möge die eigenen Spekulationen bitte für sich behalten. Danke. | n8ght

----

Es gibt hier einen Anwalt im Forum, der sich viel mit der Materie Tattoo im Allgemeinen sowie auch in anwaltlichen Dingen beschäftigt. Er kann das sicherlich fundiert erläutern, aber Zeit ist Geld... Deswegen möchte ich nicht explizit auf ihn verweisen. Sollte er sich von sich aus melden: gut für euch. Sollte er dies nicht tun, hilft wohl nur der Gang zu einem Anwalt.

Es wäre aber schön, wenn ihr uns auf dem Laufenden halten würdet, wenn ihr mehr Erkenntnisse gewonnen habt. Das ist etwas, was viele User interessieren könnte.
K-ink-Man hat geschrieben:Alle Informationen sind (versteckt in einer immensen Menge von Quark) jederzeit verfügbar!
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon SimonP1 » 08.02.2017 19:03

Über eine ähnliche Thematik hab ich mir vor kurzem auch schon Gedanken gemacht. Witziger Zufall. :D
Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr erklärt wie das Urteil ausgefallen ist, wenn es denn so weit ist.
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon lesnurmit » 08.02.2017 19:15

schau Dir mal das Wappen des Dörfchens an https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%B6hlau
gibts noch einige Gemeinden ...

evtl. zeige ich den Bürgermeister mal an :wink:
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon Detritus » 08.02.2017 19:32

Hier ist es ganz gut zusammengefasst:

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesel ... -verboten/

Hauptproblem der Dame ist es, dass auch Hakenkreuz ähnliche Symbole eben öffentlich nicht gezeigt werden dürfen, wenn - Zitat Bundesverfassungsgericht - ein nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt.

Die eigentliche Intention des Tattooträgers spielt dabei erstmal keine Rolle.

Ich wäre da aber erst mal ganz entspannt. Wie hat sie denn von der Anzeige erfahren und was soll jetzt passieren? Vorladung zur In-Augenscheinnahme auf der Wache oder Besuch von Polizei bekommen?
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon Roland. » 09.02.2017 8:44

Das Tattoo kann bleiben (muss nicht entfernt oder überstochen werden), allerdings sollte die Betreffende es in Deutschland nicht öffentlich zeigen.
Viele Grüße
Roland
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon n8ght » 09.02.2017 12:12

Und das begründest du wie?
K-ink-Man hat geschrieben:Alle Informationen sind (versteckt in einer immensen Menge von Quark) jederzeit verfügbar!
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon Nyd » 09.02.2017 12:40

lesnurmit hat geschrieben:schau Dir mal das Wappen des Dörfchens an https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%B6hlau
gibts noch einige Gemeinden ...

evtl. zeige ich den Bürgermeister mal an :wink:


Da fällt es dann aber unter Historisches ;)

@Roland
Es ist an einer sichtbaren Stelle. Sie hat wirklich nie Probleme gehabt in den 2 Jahren hier aber wird es jetzt erstmal abkleben.
Ich habe auch gelesen dass man es wohl mit Eyeliner durchstreichen könnte, aber ob das stimmt weiss ich nicht.
Sie würde es ggf. leicht abändern, aber dazu muss sie sich natürlich sicher sein was erlaubt ist, denn mehrmals verändern kann sie es ja auch nicht. Das Symbol ist nur etwa 1.5 cm gross mit Ornamenten links und rechts. Von weitem sieht es aus wie ein Blumenrankenmotiv. Wenn man davor steht erkennt man das runde Sonnenrad, aber bisher war für viele klar es muss eine esotherische Symbolik haben.

@Detritus
Bisher hat es die Dame nur persönlich angekündigt aber ich denke es wird bald Post kommen. Sie hat schon einmal Anzeige erstattet wegen Katzenkot, den sie fälschlicherweise für Hundekot hielt :roll: (Meine Freundin hat einen Schäferhund)
Die Anzeige wurde sofort fallen gelassen.

Die Seite hatte ich auch gefunden aber es dreht sich ja in erster Linie um Nazi Symbole oder Swastika Symbol alleinstehend. Ohne religiöse oder esotherische Hintergründe und Ornamente.
Die Frage ist halt ob man hier eine Ausnahme macht oder nicht. Laut Gesetzestext dachte ich klar "ja". Aber nachdem was man im Web liest bin ich wirklich verwirrt.


@SimonP1 @n8ght
Ein Anwalt muss auf alle Fälle her. Ich werde berichten wie es weiter geht.
Bin immer noch ganz baff dass es wohl so ein Problem ist. 2017 ist man ja eher mit der esotherischen und buddhistischen Konzepten vertraut als in den 70ern.
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon BassSultan » 09.02.2017 13:32

ich würd mir da nicht jetz schon so in die Hosen machen. Das scheint einfach eine anstrengende Nachbarin zu sein die Aufmerksamkeit braucht.. erst mal abwarten was von offizieller Seite kommt! Vielleicht is das genau so schnell durch wie die katzenscheisse.
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon Buddha_Eyes » 09.02.2017 13:38

Aaalso: Unter Strafe steht bei uns nicht nur das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sondern auch aller Symbole die damit leicht verwechselt werden können. Der Grund dafür ist einfach: Die Faschos sollen nicht auf "Ersatzsymbole" zurückgreifen können. Es ist ständige Rechtsprechung, dass Swastikas in allen Formen bei uns nicht öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen (egal in welche Richtung gedreht oder ob mit Schnörkeln oder ohne) - es sei denn, es ergibt sich aus der Darstellung eindeutig eine Abgrenzung zum Nationalsozialismus (Hakenkreuz im Mülleimer z.B.).

Das Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaften an kleinen Tattoos die recht offensichtlich nicht mit einer nationalsozialistischen Idee im Hinterkopf gestochen wurden, hält sich in der Regel allerdings in Grenzen - die haben eben auch wichtigeres zu tun. Ich hatte hier allerdings schon Fälle, in denen eindeutig spirituell motivierte Swastika-Tattoos Gegenstand von Ermittlungsverfahren wurden.
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon MartiAri » 09.02.2017 13:44

Empfehlung bei sowas, Urban ? Sein lassen, andere Motive wählen oder einfach machen ?
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon Buddha_Eyes » 09.02.2017 13:51

Na ja - sicher ist: Bleiben lassen.. :wink:

Ich hab über den Sinn und Unsinn, sich Swastikas tätowieren zu lassen und meine persönliche Haltung dazu schon so viel auf FB geschrieben, dass ich da etwas müde geworden bin.

Ich sehe jedenfalls keinen Sinn darin sich das stechen zu lassen. Es gibt so viele schöne und sinngleiche Motive aus dem Buddhismus oder Hinduismus, dass ich mit jemandem, der nicht erkennt, dass Symbole immer nur Kontext- und Kulturabhängig funktionieren und es trotzdem drauf ankommen lässt wenig Mitleid habe, wenn's mal schief geht. Das ist doch nichts anderes als bewusstes Spielen mit Gruselsymbolik damit man auf ner Party den Gästen erklären kann, was ein Swastika ja eigentlich ist und das man ja sooo spirituell ist. Jeder ernsthaft praktizierende Buddhist oder Hinduist würde sich bei einer so offen zutage tretenden Bemühung, seine vermeintliche Besonderheit nach außen zu tragen weglegen - wenn es ihm seine Geisteshaltung nur erlauben würde... :wink:
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon Herger » 09.02.2017 13:58

Buddha_Eyes hat geschrieben:Das ist doch nichts anderes als bewusstes Spielen mit Gruselsymbolik damit man auf ner Party den Gästen erklären kann, was ein Swastika ja eigentlich ist und das man ja sooo spirituell ist. Jeder ernsthaft praktizierende Buddhist oder Hinduist würde sich bei einer so offen zutage tretenden Bemühung, seine vermeintliche Besonderheit nach außen zu tragen weglegen - wenn es ihm seine Geisteshaltung nur erlauben würde... :wink:


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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon Nyd » 09.02.2017 14:46

Buddha_Eyes hat geschrieben:Aaalso: Unter Strafe steht bei uns nicht nur das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sondern auch aller Symbole die damit leicht verwechselt werden können. Der Grund dafür ist einfach: Die Faschos sollen nicht auf "Ersatzsymbole" zurückgreifen können. Es ist ständige Rechtsprechung, dass Swastikas in allen Formen bei uns nicht öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen (egal in welche Richtung gedreht oder ob mit Schnörkeln oder ohne) - es sei denn, es ergibt sich aus der Darstellung eindeutig eine Abgrenzung zum Nationalsozialismus (Hakenkreuz im Mülleimer z.B.).

Ich habe gelesen durchgestrichen ist auf alle Fälle in Ordnung? Und eine eindeutige Abgrenzung sehe ich persönlich in ihrem Motiv schon durch das Blumenrankenornament das in der selben Grösse einfliesst in das kleine Symbol. Ich glaube Nazis würden das anders umsetzen :p Aber ich verstehe dass man ihr wohl einen Strick draus drehen kann.
Ihr war das Verbot nicht bewusst, aus dem Gesetzestext liest man jetzt auch nichts heraus wo man denken müsste es wäre ein Problem und in den USA tragen es einige.

Das Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaften an kleinen Tattoos die recht offensichtlich nicht mit einer nationalsozialistischen Idee im Hinterkopf gestochen wurden, hält sich in der Regel allerdings in Grenzen - die haben eben auch wichtigeres zu tun. Ich hatte hier allerdings schon Fälle, in denen eindeutig spirituell motivierte Swastika-Tattoos Gegenstand von Ermittlungsverfahren wurden.


Interessant! Waren das eher grosse Symbole oder wie sahen die vom Character aus? Und wurden die Verfahren eingestellt oder wurde ein nichtsahnender "Hippie" dann wirklich verurteilt?

Basierend auf deinen Erfahrungen, wäre es eine Lösung das Tattoo mit wasserfestem Flüssig-eyeliner zu verändern für den Alltag?
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Re: "Swastika" als spirituelles Symbol, Rechtslage?

Beitragvon Buddha_Eyes » 09.02.2017 17:31

Nein, die Verfahren wurden eingestellt. Waren halt solche Fälle von irgendwelchen geschnörkelten Versionen oder vergleichbares. Da kann man regelmäßig ausreichend gut argumentieren um der StA die Einstellung leicht zu machen.

Das mit dem Eyeliner sollte funktionieren. Ist denn das Entdeckungsrisiko so hoch?
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