Aaalso - zur Klarstellung: Alles, was auf die intakte Haut an Lidocain aufgetragen wird, ist nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtig. Also Cremes gehen.... alle.
Alles, was bis zu einem Lidocainanteil bis 2% intracutan in die INTAKTE Haut eingebracht wird, ist nicht verschreibungspflichtig (aber natürlich apothekenpflichtig) - ich gehe aber davon aus, dass der Licocainantiel dort bei über 2% gelegen haben dürfte, weil derart geringe Konzentrationen faktisch kaum einen merkbaren Effekt bringen. Weiterhin ist die Haut aufgrund des Tätowiervorgangs nicht mewr intakt - und damit ist man aus dem Thema "Lidocain in Tattoofarben" (was ich übrigens noch nie gehört oder erlebt habe - also, dass das Zeug gleich in die Farben gemischt worden wäre - weil die Farbe dann ja auch nicht mehr gesetzeskonform ist und ich auch gar nicht wissen möchte, wie man das Umfüllen ohne hygienische Defizite hinbekommen soll) ohnehin erledigt.
1%ige Injektionslösung ist übrigens nur "frei" wenn sie im Zuge des Geburtsvorgangs zur Durchführung eines Dammschnitts verwendung finden soll. Sprich: Zeug für Hebammen.
So, ich hoffe, das hilft ein wenig. Ansonsten bitte in der AMVV nachsehen. Da steht das dann auch alles..
Ach so: Rechtslage in Deutschland übrigens.
Expect nothing..