gesetzeslage

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gesetzeslage

Beitragvon nifunifa » 03.12.2011 18:42

hallo ihr lieben,

nächstes jahr kommt mich ein guter freund aus argentinien besuchen, der auf der suche nach studios ist, die ihn hier tätowieren lassen. da ich mich wohl ein bisschen im voraus darum kümmern muss, wollte ich mal fragen, wie das 1. gesetzlich aussieht und 2. grundsätzlich von statten geht. muss er irgendwas anmelden (dann will er es gar nicht erst machen...)? ist es so vorgesehen, dass er etwas ans studio zahlen muss? darf er seine preise selbst gestalten?`

vielen dank schonmal!
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Re: gesetzeslage

Beitragvon 30/30 » 03.12.2011 19:01

Verstehe ich das richtig,dass du hier nach einer Anleitung für Schwarzarbeit suchst?
Wer in Deutschland arbeitet,hat per Gesetz gemeldet zu sein,egal ob angestellt oder selbstständig.Wenn dein argentinischer Bekannter nicht nach dieser Regel spielen will,soll er doch bitteschön in Argentinien tätowieren,aber nicht hier....
Gruss
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Re: gesetzeslage

Beitragvon nifunifa » 03.12.2011 19:05

das ist doch eben meine frage, tut mir leid, ich kenne mich im selbstständigen geschäft nicht aus, deswegen frag ich doch! er wird vielleicht einen monat hier sein, das wird ja wohl nach anderen regeln laufen als bei jemandem, der hier fest gemeldet ist oder seh ich das falsch? mein gott, immer muss man gleich angeschissen werden...
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Re: gesetzeslage

Beitragvon 30/30 » 03.12.2011 19:10

Wenn er nur zu Besuch hier ist,hat er keine Arbeitserlaubnis.So einfach ist das,alle Details darüber hinaus sollte er in der Deutschen Botschaft in Argentinien abklären,die er für das Visum eh aufsuchen muss.Ich hoffe,die Info genügt dir....
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Re: gesetzeslage

Beitragvon rockkat » 03.12.2011 19:17

ich versteh die aufregung jetzt nicht ganz. das ist doch ganz häufig so das gastinker oft nur für ein paar tage in nem studio sind die auch aus dem ausland kommen, da klappt das ja auch irgendwie. wieso also hier nicht mal nachfragen wie das so abläuft?!
nigs
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Re: gesetzeslage

Beitragvon Fel-X » 03.12.2011 19:45

@ TE: Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Steuerberater oder beim Amt anrufen...eben bei denen die sich auskennen.
Hier anzufragen halt ich für eine schlechte Idee. Außer dass die Scout-Sheriffs aus ihren Löchern kriechen wird nämlich nicht viel passieren...
Vielleicht kann dir ja aber noch ein Pro oder der Anwalt was dazu sagen.
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Re: gesetzeslage

Beitragvon Buddha_Eyes » 03.12.2011 20:18

Kann' ich leider so ohne weiteres nicht, falls ich gemeint war. Dazu müsste man nämlich auch das argentinische Steuerrecht kennen (ich weiss auch nicht auswendig, wie das mit dem Doppelbesteuerungsabkommen und Argentinien funktioniert).
Natürlich ist es grundsätzlich möglich und erlaubt, bei nem Gastaufenthalt in der BRD auch Geld zu verdienen (machen sämtliche ausländischen Musiker auf Tour ja auch so). Wenn man das allerdings steurrechtlich korrekt machen möchte, ist das nicht ganz einfach. Sorry...
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Re: gesetzeslage

Beitragvon Panda » 03.12.2011 21:39

nifunifa hat geschrieben: ist es so vorgesehen, dass er etwas ans studio zahlen muss? darf er seine preise selbst gestalten?`


Freie Mitarbeiter (also unter anderem auch ein angestellter Tätowierter) gibt am Tagesende seinen verdienten Lohn dem Chef ab und erhält einen geringen Teil davon wieder. Sprich, der Chef behält mindestens 50, 60 oder 70 Prozent der Einnahmen (das ist in jedem Betrieb so wo freie Mitarbeit herrscht), da er immerhin Miete und Nebenkosten von mehreren Tausend Euro im Monat zahlen muß. Der Rest, darf der Mitarbeiter behalten und das ist bei einem Tattoo, das vielleicht 600 Euro kostet immerhin noch ein stattlicher Tageslohn.

Dementsprechend, darf er seine Preise selbst gestalten? Ja und Nein. Er muss mindestens soviel verlangen, wie der Chef braucht, um seine Monatskosten decken zu können. Ich denke, die allgemeingültigen Preise werden vorher vereinbart. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand irgendwen in seinem Laden arbeiten läßt, der dann das ganze Geld behalten darf.

Ist bei uns auch so im Geschäft. Wenn einer nur ein Tag bei uns arbeiten will, kein Problem, darf er gerne vorkommen, und erhält am Tagesende dann seinen Anteil.
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Re: gesetzeslage

Beitragvon gipsy » 05.12.2011 13:25

Darf ich mich mal ganz offtopic über 30/30s Art und Weise der Threadbeteiligung äußern: Ich finde es eine Unart, wie du die Leute ständig vorverurteilst und direkt angreifst. Das musste ich sowohl hier als auch im Thread zu Intimtattoos feststellen.
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Re: gesetzeslage

Beitragvon nifunifa » 22.12.2011 2:02

Hallo nochmal,

ich wollte mich nur ganz lieb für die hilfreichen Antworten bedanken. Ich werde mich jetzt einfach an geeignete Tattoostudios wenden und nachfragen, ob Interesse besteht.

Schöne Feiertage!
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Re: gesetzeslage

Beitragvon needlewitch » 25.12.2011 19:00

Freie Mitarbeiter (also unter anderem auch ein angestellter Tätowierter) gibt am Tagesende seinen verdienten Lohn dem Chef ab und erhält einen geringen Teil davon wieder. Sprich, der Chef behält mindestens 50, 60 oder 70 Prozent der Einnahmen (das ist in jedem Betrieb so wo freie Mitarbeit herrscht)
??!!
Entweder jemand ist freier Mitarbeiter oder Angestellter - aber garantiert nicht beides!
Und der Chef behält nicht immer mehr als die Hälfte - das kommt immer auf die genauen Umstände an, das können auch "nur" 30 oder 40% sein.
Piercing, Branding, Cutting, Implants, Zunge Spalten, Microdermals und andere Bodymodifications seit 1989

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