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Allgemeines zum Thema Tattoo

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Beitragvon BiaRockt » 01.06.2010 14:00

Hallo Ihr Lieben!

Ich mache momentan ein Praktikum bei der Studentenzeitschrift UNICUM. Da ich mich persönlich auch sehr für Tattoos interessiere, soll ich jetzt einen Artikel zum Thema schreiben. Es soll darin um: "Tattoos und Karriere" gehen. Also, in welchen Branchen sind Tätowierungen nicht gern gesehen, gibt es Rechtsurteile, ob ein Arbeitgeber tätowierte Arbeitnehmer rausschmeißen darf, bzw. gar nicht erst einstellen darf, was ist mit Piercings am Ohr, zum Beispiel mit Tunneln, usw.

Weshalb ich mich hier angemeldet habe? Ich hoffe möglichst Studenten kennen zu lernen, die genau mit diesem Thema Probleme haben, die deshalb abgelehnt wurden oder sich nicht trauen ein Tattoo oder Piercing an sichtbaren Stellen stechen zu lassen, aber auch Tätowierer, die kreative Ideen haben wie sich ein Tattoo verstecken lässt und Ähnliches.

Außerdem wüsste ich gerne, ob es einen Branchenverband der Tättowierer gibt, weil ich natürlich auch gerne ein Interview mit einem Tätowierer führen würde.

Ich würde mich über viele positive Rückmeldungen freuen!

PS: Ich hab schon mal die Such-Funktion benutzt, aber nichts gefunden, nicht dass ich jetzt ausgeschimpft werde.

Viele Grüße

Bianca
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Beitragvon Dorian » 01.06.2010 15:16

Hallo Bianca,

herzlich Willkommen!

Schau mal hier hinein:

http://www.tattooscout.de/component/option,com_forum/Itemid,43/page,viewtopic/t,866/postdays,0/postorder,asc/start,0/

Darüber hinaus findest DU noch ein bischen was in diesem Inhaltsverzeichnis unter "Tattoo und Jobs"

http://www.tattooscout.de/component/option,com_forum/Itemid,44/page,viewtopic/t,17087/

Was einen Verbad angeht schau mal hier:

http://www.dot-ev.de/

Es gibt hier im Forum aber auch so viele (gute) Tätowierer, daß Du - sofern Du nett fragst - auch hier einen Interviewpartner finden könntest.

Viel Spaß beim Praktikum und auf eine bessere Berichterstattung als die der SZ
Dorian
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Beitragvon madmaxx » 01.06.2010 19:02

Ich glaube, es passt besser in den Tattoobereich.
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Beitragvon LÖö » 01.06.2010 19:04

Hallo Bianca,

ich bin Studentin und auch großflächig tätowiert und offensichtlich gepierct. Mit negativen Erfahrungen kann ich allerdings nicht dienen. Ich weiß auch nicht, ob man als Ablehnungsgrund gesagt bekommt, dass es an solchen Oberflächlichkeiten liegt. Ich habe im Gegenteil nur gute Erfahrungen gemacht und wurde überall, bei Praktika wie Nebenjobs, so angenommen wie ich bin.
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Beitragvon BiaRockt » 02.06.2010 8:42

Hallo L'Öö!

Was studierst du denn, wenn ich fragen darf? Vielleicht hast du ja Lust mir zu einem Interview zur Verfügung zu stehen?

Ich habe gestern schon mal mit einem Rechtsanwalt bei Ver.Di gesprochen und der meinte, dass man vielleicht im öffentlichen Dienst Probleme bekommen kann, weil dort in bestimmten Bereichen (Polizei) darauf geachtet wird, dass alle durch die Uniform gleich aussehen müssen. Eine Gesichtstätowierung oder eine am Hals wäre dort also eher unangebracht.

Viele Grüße

PS: Ich danke auch Dorian, vor allem für den Tipp mit Dot ;)
Viele Grüße
Bia
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Beitragvon hausschwamm » 02.06.2010 9:30

von wegen polizei... eine aus meiner klasse war dort zur untersuchung und zum sporttest... sie hatte damals mitbekommen, wie einem jungen mann angeraten wurde, sein tattoo auf der brust zu entfernen, falls er den polizeidienst antretetn will... ist jetzt nur aus 2. hand, aber evtl kann dir die polzei selbst etwas dazu sagen, bzw. dort arbeitende mitmenschen :wink:
dobermann hat geschrieben:...Es ist ein tattoo was man bekommt und kein fucking baby!!!Als nächstes kommt vorberitungstrainigsturnen fürs arschgeweihtattoo oder was???...
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Beitragvon BiaRockt » 02.06.2010 11:32

Ich schätze mal, da wird man schwer rankommen. Weil ich würde sagen, dass sich solche "Anliegen" ja eher am Rande der Legalität bewegen, bzw. gegen das Grundgesetz verstößt...
Viele Grüße
Bia
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Beitragvon needlewitch » 02.06.2010 11:42

zum Thema Tattoos und Polizeidienst gibt es schon verschiedenen Urteile, letztenendes ist ein Tattoo - solange es nicht im Gesicht oder Halsbereich ist, oder auf den Händen, definitiv erlaubt, auch dann, wenn man es mit einem kurzärmeligen Hemd sehen könnte. (Gilt nicht für nicht verfassungstreue Motive...)
Piercing, Branding, Cutting, Implants, Zunge Spalten, Microdermals und andere Bodymodifications seit 1989

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Beitragvon micha69rs » 02.06.2010 22:26

Hi,
ich hab sichtbar Oberarm bis halben Unterarm tätowiert. Daher in allen kaufmännischen Jobs nur noch mit langen Ärmeln. Da nutzen dir auch keine Rechtsurteile, wenn du dich in deinem Arbeitsumfeld nicht mehr wohlfühlst, weil dich alle dumm angucken. Ich hab das schon vor Jahren erlebt, als ich nur eine Tribalspitze hab rausgucken lassen. 10 jahre her und viele dumme Gesichter im Büro.

Im Vertrieb/Verkauf/Marketing bietet sich meiner Erfahrung auch nur an, alles zu verbergen. Selbst wenn deine Kollegen und Vorgesetzen die bunte Haut ganz toll finden, Deine Kunde mag es vielleicht nicht.

Ich hätte auch nie geglaubt, daß es mal zu einer so klischeehaften Geschichte kommen konnte, aber ich war tatsächlich mit Kollegen über mehrere Tage unterwegs und hab mich dann überreden lassen, in die Sauna des Hotels mitzugehen. Dabei konservativer Vertriebsleiter und Kollegen, dumme Gesichter und komische Kommentare. Ich kann mich dessen gut erwehren und konnte das damals schon, aber mich lehrte die Nummer... you never know what happens!!
... and justice for all!
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Beitragvon bamboofan » 03.06.2010 4:54

...und dann gibt es aber auch den (ehemaligen) Marketingchef Europa eines bekannten Automobilherstellers, der bis zum Ellbogen tätowiert ist, und nie wegen den Tattoos Probleme hatte.
Namen werd ich hier nich nennen.
Ich denke das Thema wird sich bald erledigt haben.
"Unsere" Generation denkt darüber doch nich mehr nach...
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Beitragvon neo » 08.06.2010 20:06

Heutzutage geht es oft mehr danach, "wie" jemand tätowiert ist statt ob er tätowiert ist. Will sagen, wo eine qualitativ gut gemachte, schöne Tätowierung kein Problem darstellt, sind leute mit Tattoos, die aussehen, als wären sie im Bau entstanden, immer noch benachteiligt. Selbst ich habe Vorurteile gegen Leute mit "Knasttatoos". Gilt aber nicht dem Tätowiertsein, sondern einem vermuteten etwas anderen Verständnis von Ehrlichkeit.
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Beitragvon upsidedown » 21.06.2010 9:08

Man muss bei der Polizei ein wenig unterscheiden nach den Phasen die ein Beamter durchläuft. Mag je nach Bundesland verschieden sein, in vielen Bundesländern wird die ärztl. Untersuchung zur Einstellung innerhalb der Diensträume durch einen sog. Polizeiarzt gemacht, nicht selten im Beisein von Gruppen- oder Unterführern der Lehrabteilungen. In keiner Absage stehen Gründe und mit einer Klage auf eine Vermutung hin, hat man schlechte Karten. Auf X Ausbildungsstellen kommt im Regelfall das Mehrfache an geeigneten Bewerbern, so dass sich der Dienstherr auf ganz übliche Entscheidungskriterien zurückziehen kann.

Die Polizei Rheinland-Pfalz schreibt zu ihren Auswahlkriterien nachwievor ganz offen, dass Tätowierungen, die von einem kurzärmligen Hemd bedeckt sind unbeanstandet bleiben. Außer sie verstoßen gegen bestehende Gesetze, verletzen das Ehr- oder Schamgefühl oder sind auffällig großflächig. Wie gesagt, die Rede ist von dem Kurzarmhemd bedeckten Tätowierungen!

Diverse Urteile machen leider auch noch keine bundesweite Rechtskraft.

Die Hoffnung ein Leben lang ein langes Diensthemd tragen zu dürfen, kann man getrost begraben. Dienstbekleidung ist, wenns drauf ankommt, Anordnungssache und hat gemäß jew. PDV einheitlich zu sein.

Auch ein ein-, respektive angestellter Beamter (die Unterscheidung zw. eingestellten Beamten, die zunächst ihrem Dienstgrad den Zusatz "zA", also "zur Anstellung" hinzugefügt bekamen, entfällt regelmäßig, aber die Prüfung der Eignung zur Laubbahn bleibt) bleibt bis zu seinem 27. Lebensjahr Beamter auf Probe. Ein herausblitzendes Tribal wird hier sicherlich nicht das Zünglein an der Waage spielen, ein deutlich sichtbarer Halfsleeve könnte es durchaus.

Im Übrigen verweise ich auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg, das im Falle eines Beamten der Bundespolizei auf Probe, der sich auf der Hälfte seines Rückens ein Landsermotiv hat tätowieren lassen, das für sich jedoch keine gesetzeswidrigen Inhalte darstellte, das Urteil des Verwaltungsgerichtes widerufen hatte. Das VG wollte darauf erkennen, dass das Motiv geeignet sei, den Eindruck von Verfassungsfeindlichkeit beim billig denkenden Betrachter zu erwecken. Damit sah es die Grundlage für eine Entlassung gegeben. Das OVG konnte in der rechtlichen Betrachtung nicht die Grundlage für eine Entlassung erkennen: Begründung ist nachzulesen.

In diesem Zusammenhang ist jedoch folgender Absatz der Begründung interessant:

"Nach der das Erscheinungsbild der Polizeivollzugskräfte der Bundespolizei betreffenden Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern vom 12.05.06 (B II 1 - 652 100/120 - Ziff. 3) sowie nach der vom Bundespolizeipräsidium Ost eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern vom 19.11.07 sind Tätowierungen und ähnliche Hautverfärbungen grundsätzlich zulässig; sie dürfen im Dienst - ausgenommen Dienstsport – jedoch nicht sichtbar sein. Die Körpertätowierung eines Bundespolizeibeamten an sich stellt daher kein Dienstvergehen dar "

Eine Tätowierung die beim Tragen eines Kurzarmhemdes also nicht nur irgendwie vernehmbar, sondern deutlich sichtbar ist, kann also durchaus sowohl beim Beamten auf Probe, als auch beim Beamten auf Lebenszeit zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen.

Unabhängig davon mag es sein, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt 2002 mal entschieden hat, dass eine flächige Tätowierung des Unterarms zu tolerieren sei. Bindend ist das jedoch nicht. Ebenso haben OVGs dazu entschieden, dass sichtbare Tätowierungen nicht zum Bild eines Amtsträgers in der Öffentlichkeit gehören.

Unabhängig von allen Urteilen die die Individualität des Menschen zurecht schützen, sollte man nicht vergessen, dass die Wirtschaftslage den Arbeitgebern viele Mittel in die Hände legt. Fast jeder Betrieb ist wirtschaftlich betroffen und eine fristgerechte Entlassung mit Begründung unternehmerischer Entscheidung (Wegfall des Arbeitsplatzes aus konjunkturellen Gründen) bietet wenig Angriffsfläche. Genauso werden heutzutage in nahezu allen Branchen selbst an besten Wirtschaftsstandorten Zeitverträge getroffen. Wenn dem AG "irgendetwas" nicht paßt, läßt er schlicht den Vertrag auslaufen. Innerhalb der Probezeit, die bis zu 6 Monaten beträgt, bedarf es keiner weiteren Gründe. Und am Ende, (fast) keiner ist Fehlerfrei. Wenn der AG es darauf anlegt, sucht er sich schon was.

Am Ende muss halt jeder wissen was er tut und die Folgen leider hinnehmen. Wie heisst es am Anfang einer Karriere oft so unschön?

"Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns für einen anderen Bewerber entschieden haben. Bei der hohen Anzahl von Interessenten für die von Ihnen angestrebte Position ist uns die Entscheidung nicht leicht gefallen."
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