blackpanther hat geschrieben:Also ich kenne das anderst da der Bullterrier in der Liste steht ist der Miniatur automatisch mit drauf. Hatte mich mal diesbezüglich bei der Stadt informiert und da hies es egal was für ein Bullterrier die Verordnung gilt für alle.
Das ist Quatsch. Der Miniatur Bullterrier ist eine eigene FCI/VDH anerkannte Rasse.
Der Mini ist in Deutschland in allen Bundesländern erlaubt zu halten und fällt unter kein Gefahrenhundegesetz.
Wichtig ist allerdings das der Hund FCI Papiere besitzt, da dieses die einzigen Ahnentafeln sind, die von den Ordnungsämtern akzeptiert werden (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Besitzt der Hund keine anerkannte Ahnentafel wird meist vom Amtveterinär eine Rassebestimmung vorgenommen. Dies kann auch mit einem echten Mini problematisch werden, da hier die Soll Körperhöhe von 35,5cm angesetzt wird, die von den meisten aber überschritten wird. Ist der Amtveterinär der Meinung das dies kein Miniatur ist, erfolgt eine Einstufung als Standart und die Maschinerie beginnt zu laufen. Kategorie 1, Wesenstest, erhöhte Steuer, usw....
Also wenn Miniatur, dann bitte mit echten (werden im Ostblock auch gerne mal gefälscht) FCI / VDH Papieren. In Deutschland gibt es zwei VDH anerkannte Vereine die GBF (Gesellschaft der Bullterrierfreunde) und den DCBT (Deutscher Club für Bullterrier).
Alle anderen Clubs die in Deutschland Papiere für Bullterrier ausstellen werden von den meisten Ämtern nicht anerkannt.
Gruß Stefan