von FrauSchlurger » 16.03.2004 13:28
Puh, schwierige frage. Ich kenn mich zwar von berufswegen im steuerrecht aus, kann aber auch nicht gleich mit einer antwort dienen. Die professionals muessten das aber doch eigentlich wissen, oder? Koennt mir vorstellen, dass das von finanzamt zu finanzamt unterschiedlich gehandhabt wird. Der knackpunkt zur abgrenzung vom gewerbebetrieb ist halt, inwieweit man bei eurer arbeit von einer rein kuenstlerischen taetigkeit sprechen kann oder nicht. Obwohl das sicher der fall ist, koennte ich mir vorstellen, dass die finanzaemter tattoostudios - und jetzt steinigt mich bitte nicht - mit friseurbetrieben gleichsetzen, und das sind auch gewerbebetriebe. Finanzielle auswirkungen (gewerbesteuer) hat das allerdings erst, wenn ihr einen gewinn von mehr als 24500 EUR im jahr erzielt, soviel ist naemlich frei.
Werde aber versuchen, noch genaueres herauszufinden, vielleicht gibts da schon irgendwelche rechtsprechung zu.
Light travels faster than sound.
This is why some people appear so bright, until they speak.