AA hat geschrieben: für den tatoowierer siehts anders aus der muss so ziemlich alles brav archivieren. wie und ob das überprüft wird und auch eingehalten wird ist ne andere frage..
Also: Das Bundesgesetzblatt 141/2003 ist seit 1.3.2003 in Kraft und WIR handeln und archivieren auch entsprechend.
Überprüft werden wir durch den 1x jährlich vorgeschriebenen UNBEDENKLICHKEITSNACHWEIS, der mittels eines AKKREDITIERTEN INSTITUTES überprüft werden muss.
Das ERGEBNIS muss dem GESUNDHEITSAMT vorgelegt werden. Erbringen wir das nicht, kann der Gewerbeschein entzogen werden.
Weiters bekommt bei und JEDER KUNDE eine Ablichtung der EINGRIFFSDOKU mit nach Hause.
Ich hoffe, Deine Frage wurde ausreichend beantwortet.
