von dobermann » 27.10.2004 13:43
Weiss jedoch nicht ob das auch für deutschland gilt!
Lehrgang für das Piercen und Tätowieren
1. Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft, am
Berufsförderungsinstitut oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung zu absolvieren.
2. Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand
angegebenen Mindestzahl an Lehrstunden zu erstrecken:
Gegenstand Mindestzahl an Lehrstunden
Theoretische Ausbildung
2.1. Allgemeines (Medizinische Einführung in die Grundlagen des Piercens
und Tätowierens und Ethik)......................................................... 1
ahl an Lehrstunden
2.2.3. Pilze (Allgemeine Mykologie, relevante Pilze: Hautpilze, Candida
und Prävention)..................................................................................
.. 2
2.2.4. Geschlechtskrankheiten und andere sexuell übertragbare Infektionen
(Gonorrhoe, Syphilis, Herpes genitalis, Trichomonaden, Ulcus molle,
Lymphogranuloma venereum) ........................................................ 5
2.2.5. Desinfektion (Allgemeine Begriffe, Haut-, Hände-, Flächen-, Instrumentendesinfektion,
Desinfektionsverfahren und -mittel und gezielte
Desinfektion) .............................................................................. 9
2.2.6. Sterilisation (Allgemeine Begriffe, Sterilisationsverfahren und
-geräte, Möglichkeiten der ausgelagerten Sterilisation und Sterilisationskontrolle)
...................................................................................... 8
2.3. Abfall (Allgemeine Richtlinie ÖNORM S 2104)................................. 2
2.4. Dermatologie (Grundkenntnisse der Anatomie der Haut: Mit besonderer
Berücksichtigung der speziellen Tätigkeit des Piercens und Tä-
towierens, Histologie der Haut, Physiologie der Haut einschließlich
Entzündungen und häufige Erkrankungsformen der Haut).................. 10
2.5. Kontraindikationen (Hämophilie, Diabetes, Hepatitiden, HIV, Hautkrankheiten,
Ekzeme, Allergien, angeborene Immundefizienerkrankungen,
andere Ursachen einer Immunsuppression, Autoimmunerkrankungen,
Blutverdünnungstherapie, Geschlechtskrankheiten, fieberhafte
Infekte und Sonstiges)............................................................ 4
2.6. Erste Hilfe (Allgemeines, Verbandlehre, Versorgung akuter Wunden,
reguläre Wundversorgung nach dem Piercen und Tätowieren,
Anleitung zum Blutstillen und Maßnahmen zum Selbstschutz, Komplikationen
und Nebenwirkungen beim Piercen und Tätowieren) ....... 5
2.7. Theoretische Grundlagen der Pierce- und Tätowiertechnik [Gerätekunde,
das ideale Tätowierstudio und das ideale Piercingstudio jeweils
in baulicher und apparativer Hinsicht, Materialkunde (Farben,
Metalle)].................................................................................
.............. 5
2.8. Grundkenntnisse jugendpsychiatrischer und jugendpsychologischer
Einschätzung (Feststellen der intellektuellen Reife eines Jugendlichen,
Erkennen von Hinweisen auf eine seelische Erkrankung eines
Jugendlichen und Feststellen einer fehlenden sozialen Anpassung) .... 8
2.9. Rechtliche Grundlagen (Allgemeines, Einwilligungserfordernisse,
Aufklärung hinsichtlich potentieller Verletzungsgefahren für Dritte,
straf- und zivilrechtliche Haftung, Haftpflichtversicherung, Chemikalien-
und Medizinprodukterecht und Ausübungsregeln, Arzneimittelrecht)
2.10. Arzneimittelkunde und Allergologie.................................................... 3
Praktische Ausbildung
2.11. Besuch eines Piercing- und Tätowierstudios zum praktischen Erlernen
der Sterilisation, Desinfektion, des Blutstillens und des sterilen
Arbeitens einschließlich der nachweislichen Durchführung folgender
praktischer Arbeiten:
2.11.1. mindestens einstündiges steriles Arbeiten unter der Aufsicht und
Verantwortung des jeweiligen Fachvortragenden,
2.11.2. ein Piercing (ausgenommen am Ohrläppchen) und
2.11.3. ein Tattoo. ..........................................................................................
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