Kostenvoranschlag Tattoo

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Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Chipsy_91 » 05.04.2017 17:49

Hallo,

inwieweit ist ein mündlicher Kostenvoranschlag verbindlich?
Also wenn ich in ein Studio gehen um ein Termin für ein Tattoo mache und dann gleich frage mit wieviel ich circa rechnen muss, wie verbindlich ist die Aussage des Tattoowierers? Das man es nicht sicher sagen kann verstehe ich aber in wie weit darf der mündlich abgebene Preis denn überschritten werden?

Vielen Dank für Antworten.
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon n8ght » 05.04.2017 19:20

Ein im Vorfeld getätigter Kostenvoranschlag ist mWn nicht bindend. Es können so viele Faktoren während des Tätowierens entstehen, worauf auch der Tätowierer keinen Einfluss hat, so dass sich Preise immer ändern können. Somit gibt es auch kein prozentuales "so viel teurer oder billiger wird es".

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Ich werde diesen Thread später im "KFKA" in diesem Unterforum einbinden. (angepinnter Thread, findest du also leicht wieder) | n8ght
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Cross » 05.04.2017 20:01

Man hat dir doch sicher den Stundenlohn mitgeteilt und wieviel Zeit für
dein Tattoo eingeplant wird, oder?
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon n8ght » 05.04.2017 20:05

Aber gerade der Zeitfaktor ist eben null verlässlich vorhersagbar.
K-ink-Man hat geschrieben:Alle Informationen sind (versteckt in einer immensen Menge von Quark) jederzeit verfügbar!
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Fitch » 05.04.2017 20:11

Grundsätzlich ist ein mündlicher Vertrag genauso gültig wie ein schriftlicher. Soll heissen, auch ein Tätowierer, der ja in erster Linie ein Geschäftsmann ist, hat sich daran zu halten.
Das bedeutet für dich, dass der tätowierer nach paragraph 650 BGB maximal 15-20 % von dem vorher veranschlagtem Preis abweichen darf. Ansonsten hat er dir das rechtzeitig mitzuteilen.
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Unknown7 » 05.04.2017 20:13

Hallo,

ein mündlicher Kostenvoranschlag bindet wie ein schriftlicher und darf (begründet) eigenmächtig maximal um 10-15 Prozent überschritten werden.

Bliebe die Frage der Beweislast, wenn im Streitfall Aussage gegen Aussage steht. Da die Leistung nicht bzw. nur mit dem Sparschäler zurückgenommen werden kann und "in dubio pro reo" gilt, wäre es für den Tätowierer gut, wenn er sich vorab absichert.

Letztendlich wird nämlich nach Erbringung der Leistung gezahlt und *er* ist derjenige, der ggf. der Kohle nachlaufen muss. Sprich: Er ist der Kläger :-)

Gruß,
J.
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Chipsy_91 » 05.04.2017 20:27

Also die Sache war so...
Ich zum Tattoowierer, Termin gemacht, Motiv besprochen. Ich habe genau gesagt was ich will, in Farbe und welche Größe. Er hat mir gleich gesagt das 5 Stunden angesetzt werden. Und dann habe ich nach einem Preis gefragt, daraufhin sagte er natürlich das man es nicht zu 100 % sagen kann (was mir klar ist) und hat mir einen circa Preis genannt.
Beim zahlen wurdrn dann aber 200 Euro mehr verlangt obwohl es jetzt nichts gab was anders war als in der Besprechung.
Und soweit ich weiß muss ich doch unterrichtet werden wenn es doch um so viel teurer wird?
Deswegen bin ich sehr perplex und verunsichert. Der Chef war leider nicht da, der Preis wurde wohl per Foto bestimmt. Ich habe jetzt erstmal nur den mündlich vereinbarten Preis bezahlt alles weitere werde ich mit ihm besprechen. Wollte mich nun mal nach der rechtlichen Grundlagen erkundigen.
15-20 % oder doch nur 10 %?
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Buddha_Eyes » 05.04.2017 21:35

Das Problem liegt doch hier dabei, ob das überhaupt ein Kostenvoranschlag im eigentlichen Sinne war... das schreibst Du zwar, wird aber faktisch kaum so sein. Die Dauer und der Aufwand einer Tätowierung sind derart schlecht vorherzusagen, dass ein Tätowierer immer (völlig nachvollziehbar) einwenden wird, es habe sich bestenfalls um eine grobe und vor allem ohne jeden Rechtsbindungswillen abgegebene Schätzung gehandelt. Und dann beweis' mal das Gegenteil... das müsstest nämlich - entgegen anderslautender Vermutung hier - Du. In dubio pro reo gibt's übrigens im Zivilrecht nicht. Nur Glück für Dich, dass Du die Kohle erst gar nicht gezahlt hast... denn für 200,- würde ich jedenfalls kein gerichtliches Verfahren beginnen. Kann nur sein, dass Dich irgendwann mal niemand mehr in Deiner Gegend tätowiert. Auch wenn das oldschool ist: Zuweilen existieren solche "Blacklists" noch... ;-)
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Bad*Kitty » 05.04.2017 22:07

Wie Buddha sagt.
Wir geben keine Kostenvoranschläge, wir geben grobe Einschätzungen - denn das Material auf und mit dem wir arbeiten ist alles andere als vorhersehbar.
Da können aus 3 veranschlagten Stunden auch mal schnell 6 werden, wenn die Haut nicht gepflegt wurde, durch Sonne zäh wie Leder oder durch Medikamenteneinnahme kaum tätowierbar ist...das würde wiederum zu Lasten des Tätowierers fallen, wenn ihm die 3 Stunden Mehrarbeit niemand zahlt, nur weil vorher die Rede von weniger war.
Andersrum müssten wir immer den maximalst worst,worst case ever Fall veranschlagen - mit dem Ergebnis, dass wir bald keine Kunden mehr hätten, weil es denen allen zu teuer erscheint.
Der Verstand ist das einzig gerecht verteilte Gut auf Erden: Einjeder ist der Ansicht, dass er genug davon besitze.
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Chipsy_91 » 05.04.2017 22:18

Das klingt für mich schon logisch!
Aber wenn 5 Stunden angesetzt sind und es auch tatsächlich 5 Stunden sind (3,5 Std stechen) und sich weder das Motiv, noch Farbigkeit oder Größe verändert haben, kann doch, ohne Absprache, nicht einfach ein 200 Euro teurerer Preis verlangt werden?
Ich möchte auch keinen Streit, ich Erde mit dem Tattoowierer normal und sachlich reden. Und wenn er dann meint mich auf eine Blacklist setzen zu müssen, dann soll er das wegen mir tun :)
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Ani Ta » 05.04.2017 22:23

Hast Du die Frage denn nicht gleich am Ende des Termins gestellt? Wenn ja, was war die Antwort? Wenn nein, weshalb nicht?
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Unknown7 » 05.04.2017 22:40

Hallo,

wie teuer war das Tattoo den insgesamt?

Wie viel wurde "geschätzt" und wie viel hat er verlangt?

Ich habe zwar auch nur einen mündlichen Kostenvoranschlag bekommen, allerdings hat "mein" Betreiber auch irgendwie was von einem Ehrenmann. Ich glaube, der zahlt auch seine Spielschulden :-)

Gruß,
J.
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Chipsy_91 » 05.04.2017 22:53

Klar hab ich gefragt, aber der Chef war ja nicht da und sie meinte sie kann nichts anderes sagen das muss ich direkt mit dem Chef klären! Es wäre ja pro Stunde abgerechnet, aber es waren ja von Anfang an 5 Stunden angesetzt deswegen verstehe ich das nicht, aber klar sie kann ja nicht wissen was der Chef mir damals gesagt hat!
Ich hatte ihr auch gesagt ich habe bei der Vorbesprechung auch genau die Größe gesagt und in Farbe.
Wenn irgendwas jetzt total anders oder mehr wäre würde ich es ja evtl noch nachvollziehen können aber so verstehe ich es nicht wirklich...


Also er sagte bei der Vorbesprechung es werden so 320, 350 Euro.
Jetzt sind es auf einmal 550 Euro...
50 hatte ich angezahlt, 300 heute gezahlt.
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Unknown7 » 05.04.2017 22:59

Hallo,

naja, das ist tatsächlich deutlich mehr. Ich würde erst mal das Gespräch mit dem Chef abwarten.

Letztendlich strebe ich immer eine Lösung an, mit der sich beide wohl fühlen. Man sieht sich immer zweimal. Aber da muss man halt viel reden und i.d.R. macht dann halt jeder einen Schritt.

Gruß,
J.
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Re: Kostenvoranschlag Tattoo

Beitragvon Chipsy_91 » 05.04.2017 23:03

Der Meinung bin ich auch!
Ich möchte ja wie gesagt keinen Stress, der Tartoowierer war echt gut und eigentlich würde sich mein Freund dort auch gerne was stechen lassen!

Ich hoffe man einigt sich :)

Danke, die Antworten waren sehr hilfreich :)
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